Samstag, 21. April 2012

Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen der Hamburger SPD(ASG)




Die Satzung der ASG Hamburg sieht die Mitarbeit von Patientinnen und Patienten, die eigentliche Zielgruppe für die Gesundheitspolitik der SPD, nicht vor. Die Mitarbeiter in Einrichtungen  des Gesundheitswesens  wollen dort unter sich sein.
Wenn sie für Patienten offen wäre, wäre natürlich jederzeit die „Machtübernahme“ durch andere Parteimitglieder möglich, denn zur Gruppe der Patienten zählt ja nun jeder Bürger.
Welche Art von Gesundheitspolitik wird bei der Beschränkung auf Mitarbeiter im Gesundheitswesen herauskommen, falls diese Arbeitsgemeinschaft überhaupt Einfluss auf die Hamburger Gesundheitspolitik hat.
Beim heutigen Zustand der Hamburger SPD sind auch Einflussnahmen der Parteibasis in den Ortsvereinen und Kreisen kaum zu erwarten.
Die ASG dürfte mit der kürzlich beschlossenen Hygieneverordnung  des Senats durchaus einverstanden sein.

Donnerstag, 19. April 2012

Hygieneverordnung für Hamburg


Am 27.3.2012 hat der Senat eine Hygieneverordnung beschlossen.

Die Hamburger Presse reagierte positiv und unkritisch. Die Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks ist mit ihrem Werk zufrieden.

Zunächst zur Rolle des Hamburger Parlaments: Ist es eigentlich zuviel erwartet, wenn man angesichts der öffentlichen Debatte davon ausgeht, dass der zuständige Ausschuss des Hamburger Parlaments im Vorfeld und vor der Beschlussfassung des Senats das Thema berät und Eckpunkte beschließt, die seinen politischen Erwartungen entsprechen. Offensichtlich ja.

Die Hamburger Bürgerschaft fühlt sich dem Thema offensichtlich nicht gewachsen, will sich mit niemandem anlegen oder schätzt die politische Bedeutung falsch ein.

Es liegt mir fern, die Arbeit des Parlaments und der Medien zu ersetzen, und diese Verordnung umfassend zu analysieren

Das Ergebnis erster Lektüre grob überschlagen: Mit dieser Verordnung sollen und werden Holländische Standards nicht erreicht werden.

Die Verordnung enthält viel Wortgeklingel, viele weichgespülte Formulierungen und wenig harte Forderungen. Ein einziges Beispiel muss hier reichen: das KISS wird für Dokumentationen nosokomialer Infektionen nicht verbindlich gemacht, sondern es werden lediglich „valide Verfahren“ gefordert.

Die Klinikleitungen werden die Hygienekommissionen leicht dominieren. Ärztlicher Leiter, Verwaltungsleiter, Pflegedienstleitung stellen zusammen die Hälfte der Kommission und den Vorsitz. Sind diese Leitungen nicht gerade für die heutigen unzureichenden Verhältnisse mitverantwortlich.

Die Leitung der Klink macht nach § 4(8) die Hygienepläne.

Selbst ein Hygienefacharzt, den es zukünftig in Krankenhäusern über 400 Betten geben soll, hat in Hygienefragen keine Durchgriffsrechte, nicht nur wenn seine Vorschläge kostenrelevant sind.

Wo sollen die Hygienefachärzte übrigens herkommen? Angeblich werden doch in Deutschland viel zu wenige ausgebildet.

Eine gewisse Verbindlichkeit bei der Fortbildung ist vorgesehen.

Wie steht es aber mit dem verbindlichen Eingangsscreening für alle Patienten, nicht nur für enggefasste Gruppen von Risikopatienten?

In Holland gibt es sicherlich aus gutem Grund eine Kontroll-Task-Force für Krankenhäuser.In Hamburg ist etwas derartiges nicht entfernt erkennbar. Behördliche Kontrolle also so unwirksam wie bisher?

Wird es die Räume für die Behandlung der positiv getesteten Patienten geben? Wer erarbeitet die häufig recht schwierigen Therapien angesichts zunehmender Resistenzen?

Zum Geltungsbereich: Gilt die Verordnung eigentlich auch für Geriatrien, angeblich ein ziemlicher Hygiene-Schwachpunkt, wenn sie selbst keine invasiven Eingriffe vornehmen?

Zusammenfassung: Angesichts der öffentlichen Diskussion, hier leisten einige Medien wirklich gute Arbeit, wird aufgrund der Erfordernisse eines Bundesgesetzes die Bekundung guten politischen Willens symbolhaft in einer Verordnung umgesetzt, aber so, dass es niemandem wirklich wehtut. Das Volk soll gleichzeitig beruhigt werden.

Übrigens: Hätte es für diese Verordnung eines Regierungswechsels bedurft? Es wäre an einigen Stellen sicherlich eine noch geringfügig weichgespültere Fassung möglich gewesen, die Ole v.Beusts Mannen garantiert auch noch gefunden hätten.

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Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...