Dienstag, 30. Juni 2009

HSH Nordbank-Skandal






Kommentar zum Artikel Hamburger Morgenpost online „Politiker flüchten aus dem Aufsichtsrat“ vom 30.6.2009

VON GUENTER PUMM vor 0 Minuten

Der Hamburger Senat hat erkannt, dass die Mitgliedschaft des Finanzsenators im Aufsichtsrat in hohem Maße persönliche Verantwortlichkeit begründet. Das ist nach den Fehlleistungen, die Dr. Freytag aller Wahrscheinlichkeit nach für die Vergangenheit zu verantworten hat, für die Zukunft unerwünscht.

Das Gute an der Meldung: An dieser Stelle ist Dr. Freytag angreifbar.

Diese Art von Lernfähigkeit zeigten aber auch frühere Senate:

Bgm Klose wurde während des Stoltzenbergskandals von der Opposition für Organisationsdefizite im Umweltbereich direkt verantwortlich gemacht, da er für das Senatsamt für den Verwaltungsdienst zuständig war.

Es wurde anderen Senatoren zugeschlagen.

Montag, 29. Juni 2009



Parlamentarischer Untersuchungsausschuss "HSH Nordbank"-mehr Analyse


Als der Hamburger Parlamentarische Untersuchungsausschuss HSH Nordbank zur ersten Sitzung zusammenkam, berichteten einige Medien von einem Fehlstart, weil sich CDU und SPD nicht über die Anzahl der von ihnen jeweils zu bestellenden Mitarbeiter im Arbeitsstab des PUA hatten einigen können. Ein reines Aufgreifen des vordergründig Spektakulären.
Warum wird von den Hamburger Journalisten die Zusammensetzung des Ausschusses nicht analysiert? Bekommen die Journalisten nicht genügend Freiraum für solche Analysen, können sie nicht oder dürfen sie nicht?
GAL und CDU haben den PUA durch die Zusammensetzung niedrig aufgehängt. Keine Politiker der ersten Reihe. Ein Vorsitzender, der bisher mit Finanzen nicht zu tun hatte und kein Jurist ist. Wollen sie nicht richtig aufklären? Es gab Ausschüsse, da haben Opposition und Regierungsfraktionen an einem Strang gezogen. Wie weit sind wir von einer derartigen Parlamentskultur entfernt? Abstieg des Länderparlamentarismus? Für Kenner der Hamburger Parlamentsgeschichte die Vorsitzenden einiger Ausschüsse:
Reynolds-Sonderausschuss: Jürgen Echternach; Neue Heimat: Ulrich Hartmann; Stoltzenberg: Dr. Gerd Weiland.
SPD und Linke entsenden immerhin jeweils einen Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, alle Mitglieder gehören bei der SPD dem Fraktionsvorstand an, aber dann kommt der Pferdefuss: Bei der SPD sind von vier Ausschussmitgliedern drei Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, die bei strengen Inkompatibilitätsregeln möglicherweise gar nicht ins Parlament gehören. Untersuchungsarbeit mit der Schere im Hinterkopf? Welche Oppositionstrategie steht dahinter?
Auch die Einsetzungsdebatte im Plenum wäre entsprechend zu untersuchen.
So jedenfalls wird das nichts mit unserer Hamburger Mediendemokratie!

Studie zur Bürgerschaftswahl 2008



Montag, 29.6.2009

Peter Ulrich Meyer, Harz-IV-Emfänger sind Wahlmuffel, Hamburger Abendblatt v.29.6.2009,S.12.

Warum erfahren die Bürger eigentlich erst jetzt von dieser Studie? Hat dies etwas mit der Beschlussfassung über die neue Wahlgesetzgebung am 24.6.2009 zu tun ?

Wenn Peter Ulrich Meyer wirklich die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammenfasst, dann überraschen die Ergebnisse nicht sonderlich.

Die abnehmende Wahlbeteiligung in den Großsiedlungen und Stammwählerbezirken der SPD lässt sich bereits seit mehreren Wahlen beobachten.

Dann die bahnbrechende Aussage : Für die sozial schwachen Stadtteile stellten die Wissenschaftler fest, dass „den Entfremdungstendenzen gegenüber dem politischen System durch das neue Wahlrecht nicht entgegengewirkt werden konnte.“ Wer hat denn das mit Blick auf die sozial schwachen Stadtteile gewollt und erwartet?

Die Initiativen für die Wahlrechtsänderungen in Hamburg haben doch stets die bürgerlichen Wählerschichten und ihre Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl im Auge gehabt, kein Mensch hat erwartet, dass in den sozial schwachen Stadtteilen die Wahlbeteiligung steigt, für deren Abnahme es wohl auch noch ganz andere Gründe gibt.

Vielleicht waren diese Tendenzen aber auch nur stärker als die positiven Wirkungen des Wahlrechts?

In jedem Fall war klar, dass das Wahlrecht besonders aktive Minderheiten in größeren Wahlkreisen begünstigen würde.

Sturz der UNI-Präsidentin in Hamburg




An die Berichterstattung über die Auseinandersetzungen an der Hamburger Universität erinnere ich mich ungern.

Ständig war diffus von Kommunikationsproblemen die Rede, die offensichtlich im Laufe der Berichterstattung eher größer wurden, weniger wurde Klarheit über Interessen der Gruppen und Fachbereiche an der Universität erzielt.

Personalpolitische Gruppierungen in Universität und Eimsbütteler CDU geisterten durch die Berichterstattung. Aber eigentlich blieb vieles im Unklaren.

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Universität gab es bereits in der Wissenschaftsdeputation der neunziger Jahre erhebliche Zweifel, so viele Evaluationsberichte der damalige Universitätspräsident auch vorlegte. Gleichzeitig arbeitete er auch mit einigen Tricks an einem guten Image der Universität.

Ein Präsident(in) von außen wäre wohl angesagt. Eine Privilegien-behütende Wohlfühl- Universität braucht Hamburg auch nicht.

Wahlkreiseinteilung zur Bürgerschaftswahl



Bericht der Wahlkreiskommission für die 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft

vom 22.6.2009


Mit Bürgerschaftsdrucksache 19/3339 vom 22.6.2009 hat der Bürgerschaftspräsident Berndt Röder den Bericht der Wahlkreiskommission für die 19.Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft publiziert.

Der Bericht war ihm erst sehr spät am 11.6.2009 zugegangen, hätte jedoch bereits am 12.6.2009 der Bürgerschaft vorgelegt werden müssen. Ob dies mit einem Umdruck noch rechtzeitig erfolgen konnte, mag dahingestellt sein.

Weder die Überprüfung der Wahlkreiseinteilung unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung der Wahlberechtigtenzahl noch die Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungszahl haben nach Meinung der Kommission die Notwendigkeit einer Neueinteilung der Wahlkreise ergeben.

Die Abweichungen unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungszahl sind in den Wahlkreisen Altona(2008:+ 30,7 v.H.) und Süderelbe ( 2008: - 31,1 v.H.)seit 2005 allerdings durchgehend erheblich.

Die Anregung der Kommission der 18. Legislaturperiode, eine Absenkung der Toleranzschwelle für eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl von 33 1/3 auf 25 Prozent zu erwägen, wurde in diesem Bericht nicht wiederholt.

Die Begründung ist eher formaler Natur: die Bürgerschaft habe die letzte Anregung nicht aufgegriffen und - man höre und Staune -die Initiative „Mehr Demokratie-ein faires Wahlrecht für Hamburg“ habe in ihrem Gesetzentwurf ebenfalls die Toleranzgrenze von 33 1/3 Prozent.

Die Initiative hat also schon fast die Weihen des Hamburgischen Verfassungsgerichts erreicht. Dabei hat die Initiative insbesondere bei der Analyse der politischen Folgen ihres Wahlrechts-Entwurfs keineswegs überzeugendes Format bewiesen, wie übrigens auch diejenigen nicht, die den Kompromiss-Entwurf vereinbart und dann sehr schnell durch die Bürgerschaft gebracht haben.

Unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des Grundsatzes der Wahlgleichheit wäre in der Tat die Absenkung der Toleranzgrenze erwägenswert gewesen, denn schließlich geht es um das möglichst weitgehend gleiche Gewicht der Stimmen der Bürger bei der Bürgerschaftswahl. Eine Abweichung von über 30 Prozent erscheint schon recht hoch, insbesondere wenn sie bereits bei Schaffung der Wahlkreise in Kauf genommen wurde. Als Ergebnis einer längeren Entwicklung wäre diese Abweichung noch eher hinnehmbar.

Wahlrechtsänderung in Hamburg ohne Transparenz und Öffentlichkeit

Zwölftes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24.6.2009

Viertes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften(Neufassung) vom 24.6.2009


Selten sind Verfassungsänderungen und Änderungen des Wahlgesetzes zur Hamburgischen Bürgerschaft mit so wenig Transparenz und nach so wenig öffentlicher Diskussion beschlossen worden.

Keine Anhörung von Experten, keine umfangreiche Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien. Dies gilt für die Wahlrechtsbestimmungen selbst und auch das neue Quorum für Änderungen des Wahlgesetzes, nämlich eine 2/3 Mehrheit.

Die interessanteste Frage, wie sich ein derartiges Wahlrecht auswirkt, ist kaum geklärt.

Ob hier nur die Illusion von größerer Beteiligung vermittelt wird, bei gleichzeitiger Schwächung des Parteiensystems ist auch nicht geklärt.

Jedenfalls wurde auch vermieden eine vorherige Willensbildung in den Parteien. Aber worüber beraten die Parteien eigentlich noch? Und wenn sie beraten, dann auch noch mit peinlichen Diskussionsversuchen wie bei der Beratung der CDU über den Koalitionsvertrag mit der GAL. In anderen Parteien gibt es ähnliche Beispiele.

Könnte es auch deshalb so schnell gegangen sein, weil die bereits im Parlament befindlichen Mandatsträger bei diesem neuen Wahlrecht einen Vorteil gegenüber neuen Bewerbern haben könnten?

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...