Zwölftes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24.6.2009
Viertes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften(Neufassung) vom 24.6.2009
Selten sind Verfassungsänderungen und Änderungen des Wahlgesetzes zur Hamburgischen Bürgerschaft mit so wenig Transparenz und nach so wenig öffentlicher Diskussion beschlossen worden.
Keine Anhörung von Experten, keine umfangreiche Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien. Dies gilt für die Wahlrechtsbestimmungen selbst und auch das neue Quorum für Änderungen des Wahlgesetzes, nämlich eine 2/3 Mehrheit.
Die interessanteste Frage, wie sich ein derartiges Wahlrecht auswirkt, ist kaum geklärt.
Ob hier nur die Illusion von größerer Beteiligung vermittelt wird, bei gleichzeitiger Schwächung des Parteiensystems ist auch nicht geklärt.
Jedenfalls wurde auch vermieden eine vorherige Willensbildung in den Parteien. Aber worüber beraten die Parteien eigentlich noch? Und wenn sie beraten, dann auch noch mit peinlichen Diskussionsversuchen wie bei der Beratung der CDU über den Koalitionsvertrag mit der GAL. In anderen Parteien gibt es ähnliche Beispiele.
Könnte es auch deshalb so schnell gegangen sein, weil die bereits im Parlament befindlichen Mandatsträger bei diesem neuen Wahlrecht einen Vorteil gegenüber neuen Bewerbern haben könnten?
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