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Donnerstag, 22. Januar 2015

Die grüne Partei in Hamburg und die innerparteiliche Demokratie(Art.21)



Als jemand, der über 500 Seiten in seiner Dissertation zum Thema innerparteiliche Demokratie verfasst hat, bin ich an Satzungsfragen merkwürdigerweise immer noch interessiert.
Die Satzungsregeln zur Reihung der Kandidaten und Kandidatinnen  auf der Landesliste zur Bürgerschaftswahl bei den Grünen kann ich zwar historisch nachvollziehen,  sie enthalten jedoch auch heute noch erhebliche Sprengkraft., und zwar so viel, dass viele Männern raten, nicht bei den Grünen einzutreten.
Über das Reißverschlussverfahren kann man ja noch streiten, auch wenn es Kandidaturrechte, das passive Wahlrecht, massiv einschränkt. Auch das aktive Wahlrecht als Parteibürger wird beschränkt.
Nun aber zu der Regelung, nur eine Frau dürfe auf dem Platz 1 stehen. Dies ist eine gewollte Begünstigung der Frauen und eine Diskriminierung der Männer. Es sichert  auch schwächeren Frauen die Spitzenkandidatur. Es garantiert zudem Frauen in der Fraktion eine Mehrheit, da selbst in den 5er-Wahlkreisen nur der erste Platz Erfolg verspricht und bei der Wahl einer ungeraden Anzahl von Kandidaten  auf der Landesliste den Frauen ein Platz mehr gesichert wird. Vorausgesetzt die Wähler verändern die Landesliste nicht.
Es kommt aber noch besser: Frauen dürfen gegen Männer auf ihren „Männerplätzen“ kandidieren, nicht aber umgekehrt Männer auf „Frauenplätzen“. Das passive Wahlrecht der Frauen bleibt erhalten, sie sind sozusagen Partei-Vollbürger, das der Männer ist beschränkt, sie sind Parteibürger zweiter Klasse.
Das könnten sensible Männer nicht gut finden.
Es geht hier jedoch nicht um Befindlichkeiten, sondern um Regeln, die das gleiche Gewicht der Stimmen  und Kandidaturrechte aushöhlen.
Dies sind klare Verstöße gegen die Grundsätze innerparteilicher Demokratie

Donnerstag, 12. September 2013

Kandidatenauswahl und innerparteiliche Demokratie in der Hamburger SPD: Neuauflage






Zum ersten Mal seit 2009  will ich auf meinen Webblogs Werbung machen, und zwar für die Neuauflage meiner Parteien-Studie über die Hamburger SPD, die Anfang September 2013 auf  den Markt gekommen ist:

                 Günter Pumm
                 Kandidatenauswahl und innerparteiliche Demokratie in der Hamburger SPD.
Eine empirische Untersuchung der Kandidatennominierungen für die Bundestagswahl 1969, die Bürgerschaftswahl 1970, den Senat und die Deputationen.
                 Norderstedt bei Hamburg 2013.

BoD-Book on Demands
                 ISBN  978-3-7322-2160-8

Es geht mir mit der Neuauflage meiner Dissertation darum, dieses Buch mit 29,90 Euro zu einem erheblich niedrigeren Preis auf den Markt zu bringen, als dies bisher der Fall war. Der Preis meines Dissertationsverlags lag inzwischen bei 91 Euro.
                 Das Buch hat 501 Seiten, davon 425 Textseiten mit Fußnoten.

Das Buch kann auch als E-book gekauft werden, dann zum Preis von 14,99 Euro.

Die inhaltliche Werbung sollen Buchtext und Vorwort zur 2.Auflage übernehmen, die im Anschluss folgen:







               Buchtext


Nach  den Erfahrungen von Weimar hat das Grundgesetz den Parteien Verfassungsrang eingeräumt und die innerparteiliche Demokratie in Art. 21 Absatz 1 GG festgeschrieben.
Seit der 1.Auflage dieses Buches haben die demokratischen Institutionen, auch die Parteien an Akzeptanz verloren.
Dieses Buch kann deshalb als exemplarisch für eine ganze Phase der Aufbruchstimmung und Demokratisierung in der Bundesrepublik  gelten, in der die politisch interessierten Bürger auf die Parteien setzten.
So mag es heute interessant sein zu lesen, wie in der Regierungszeit Willy Brandts und Helmut Schmidts die Hamburger SPD ihre Kandidaten auswählte und die Auswahlverfahren demokratisierte.
Das Highlight der Demokratisierung war zweifellos die 1971 beschlossene weitgehende Beteiligung des Landesparteitags der SPD an der Nominierung der Senatoren und Senatorinnen.
Das Buch enthält zudem  den wohl bis heute spannendsten Kampf um eine Bundestagskandidatur in Deutschland: Peter Blachstein und Willy Nölling machten sich auf Kreis- und Landesebene  die Direkt-Kandidatur für den Wahlkreis Eimsbüttel streitig.


Vorwort für die zweite Auflage

Aus verschiedenen Gründen  habe ich für meine Dissertation  nicht das nötige Marketing betreiben können. Einer der Gründe war die Mehrfachbelastung durch die Arbeit in der Hamburger Bürgerschaft und die Berufseinstiegsphase. Auch deshalb diese Neuauflage.
Parteien und auch die  Parteienforschung  haben heute einen anderen, wohl insgesamt geringeren Stellenwert.
Zeitgeschichtliche  Bedeutung hat von allen damals reformierten Auswahlprozessen insbesondere das Verfahren der Senatorenauswahl unter Mitwirkung des Landesparteitags von 1971 und der Kampf der  SPD-Bürgermeister gegen diesen Satzungsbeschluss erlangt.
Die Entschärfung bzw. faktische Abschaffung des ursprünglichen Auswahlverfahrens  1988 und die Verfassungsreform von 1996  mit der Beseitigung des Kollegialsenats, der Einführung eines Entlassungs-und Ernennungsrechts für Senatoren und der Richtlinienkompetenz  führten zu einer folgenreichen Machtkonzentration beim Ersten Bürgermeister.
Natürlich sind auch die Einwände gegen die Regelung von 1971 und die Erfahrungen mit ihr nicht einfach zu vernachlässigen.
Auch alle anderen Auswahlprozesse waren nicht nur für sich genommen interessant, sondern wurden damals ebenfalls demokratisiert.
Das neue Wahlrecht  für die Bürgerschaftswahl und die Wahl der Bezirksversammlungen räumt inzwischen den Bürgern erheblichen Einfluss auf die Wahl der Direktkandidaten und die Zusammensetzung der Landeslisten ein. Es schwächt damit aber auch den Einfluss der Parteien auf einem weiteren zentralen Aufgabenfeld.
Die Arbeit  kann inzwischen als ein Beitrag zur Hamburger Parteiengeschichte und Zeitgeschichte, aber auch zur Wirkungsgeschichte der Studentenbewegung gelten.
Fall-Studien wie der Kandidatenkonflikt zwischen Peter Blachstein und  Wilhelm Nölling in Eimsbüttel für die Bundestagswahl 1970 sind allerdings  auch heute noch spannend  und mit Gewinn zu lesen.
Bei den Beteiligungsmöglichkeiten der Parteimitglieder und der Bürger kann Ziel nicht allein verstärkte Partizipation sein, sondern  es geht auch immer um Transparenz und Effizienz der Auswahlverfahren. In dieser Grundorientierung bin ich nach wie vor mit meinem Doktorvater Winfried Steffani einig.

Hamburg, Juli 2013                                                               Günter  Pumm


Freitag, 11. März 2011

Hamburgs SPD und die innerparteiliche Demokratie


Die Hochzeiten innerparteilicher Demokratie in der Hamburger SPD lagen zwischen Mitte der sechziger und Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Die wichtigste große Reform aus dem Jahre 1971 sicherte dem Landesparteitag entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der Senatoren. Die Bewerber benötigten in Einzelwahl eine Mehrheit des Parteitags. Sie waren damit natürlich entsprechend an die Beschlüsse der SPD angebunden. Diese Entscheidung habe ich selbst gestützt auf Reformdiskussionen im Kreis Altona der SPD zusammen mit Hermann Scheunemann, dem Kreisvorsitzender der SPD Hamburg-Nord, 1971 durchgesetzt. Übrigens gegen den Widerstand des damaligen Ersten Bürgermeisters Peter Schulz auf dem Landesparteitag. Nun spielten fachlich und politisch die Parteitage damals eine ganz andere Rolle.

Bekanntlich hat diese Regelung Henning Voscherau 1988 zu Fall gebracht, als er seine Bereitschaft zur Bürgermeisterkandidatur von der Entschärfung bzw. Abschaffung dieser Satzungsregelung abhängig machte.

In der Zwischenzeit ist die Sensibilität für Fragen der innerparteilichen Demokratie weiter verloren gegangen. Wahlordnungen für die Kandidatenaufstellungen für die Wahlen 2011 sind in einigen Kreisen, z.B. im Kreis Harburg hinter die der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückgefallen.

Robert Michels hätte wenig Freude an der Hamburger SPD gehabt: So gab es in der Folge einen Landesgeschäftsführer, Thies Rabe, der gleichzeitig Kreisvorsitzender des Kreises Bergedorf war. Damit war er Mitglied des Landesvorstands und gleichzeitig der erste Angestellte der Hamburger SPD. Etwa fünfzehn Jahre war der Kreisgeschäftsführer der Harburger SPD Rüdiger Schulz, noch mit einem „alten“, sehr ordentlichen Vertrag, gleichzeitig Abgeordneter der Bürgerschaft. Kreisvorstand und Kreisdelegiertenversammlung des Kreises Harburg entschieden faktisch über die Kandidatenaufstellung für die Bürgerschaftswahl. Er konnte also jeden Tag im Hauptamt für seine Wiedernominierung arbeiten. Dazu war er als „Linker“ zeitweilig so etwas wie ein zweiter Kreisvorsitzender, da er den Amtsträgern rhetorisch häufig überlegen war und für sie den politischen „Ausputzer“ spielte.

Inzwischen dürfen übrigens die Landesgeschäftsführerin und andere Parteiangestellte auch der Bürgerschaftsfraktion angehören, was jahrzehntelang ausgeschlossen war.

Der Kreis Harburg sorgte für eine weitere zweifelhafte Innovation: der Kreisvorsitzende Frank Richter ist gleichzeitig stellvertretender Landesvorsitzender. Durch diese Art der Ämterhäufung wird der Landesvorstand um ein stimmberechtigtes Mitglied verkleinert.

Noch schöner kriegte sein Stellvertreter Thomas Völsch es hin, sich als Laie in Sachen innerparteilicher Demokratie zu profilieren: Er schaffte es immerhin für zwei Jahre eine geschlossene Ämterkette aufzubauen: Ortsvereinsvorsitzender des größten Distrikts Neugraben-Fischbek, stellvertretender Kreisvorsitzender und Beisitzer im Landesvorstand.

Aus dem Landesvorstand ausgeschieden behielt er seine übrigen Parteiämter, darunter das Kassiereramt bei der sgk, den sozialdemokratischen Kommunalpolitikern, kam in die Bürgerschaft und dort in den Fraktionsvorstand, da er bereits 1994-2004 Geschäftsführer der SPD-Bürgerschaftsfraktion war.

Aus dem Kreis Harburg kommt übrigens das „berühmte“ Muras-Papier, Muras war lange linker Kreisvorsitzender in Harburg, mit dem Olaf Scholz vor der Wahl die sogenannte Befriedung der SPD Hamburg herbeiführte. Ein weiteres interessantes Thema.

Für Kandidatenaufstellungen noch heute lesenswert:

Günter Pumm, Kandidatenauswahl und innerparteiliche Demokratie in der Hamburger SPD, Frankfurt 1977.

Ders., Verfassungspolitik durch innerparteiliche Satzungsänderung. Der Wechsel von Klaus v.Dohnanyi zu Henning Voscherau.In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 4,1988, S.453-468.

P.S.:

Mein letztes SPD-Parteiamt war übrigens bis 2001 der Vorsitz in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen(AfB).

Donnerstag, 10. März 2011

Olaf Scholz: Machtkonzentration und die innerparteiliche Demokratie


Heute morgen berichten die Medien u.a. der NDR, Scholz habe sein Bundestagsmandat in Berlin zurückgegeben und sei gleichzeitig als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zurückgetreten.

In Nachrichtensendungen geht man naturgemäß über diese dürren Informationen nicht hinaus.Ob wir zum Thema Ämterhäufung auch einmal etwas Kritisches erfahren werden? Wen wunderts, denn es gibt ja kaum noch kritische Parteienforschung, und das Wenige wird auch noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Die Verfallserscheinungen des deutschen Parteiensystems konnten die Bürger gerade eben noch verfolgen anhand der „Diskussion“ in CDU und CSU über das vorsätzliche Abschreiben ihres „Helden „ Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg und seine unsägliche Kommentierung seines mehrjährigen Fehlverhaltens.

Wenn unsere Journalisten Mumm hätten, hätten sie etwas umfassender berichten können:

Olaf Scholz hatte sich in Berlin und Hamburg eine starke Position aufgebaut , er war nämlich gleichzeitig stellvertretender Parteivorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, dazu sogar noch Hamburger Landesvorsitzender der SPD. Eine klassische Form von massiver Ämterhäufung und Machtkonzentration. Unter Gesichtspunkten innerparteilicher Demokratie unvertretbar.

Nunmehr hat er folgende Ämter inne: stellvertretender Parteivorsitzender der SPD, Erster Bürgermeister in Hamburg und Hamburger Landesvorsitzender der SPD. Sein Bürgerschaftsmandat ruht. Seine Machtposition ist keinesfalls geringer geworden, hat sich eher auf zwei Beine nahezu gleichgewichtig verlagert : Hamburg und den Bund. In Hamburg Landesvorsitzender der SPD und Bürgermeister, im Bund Erster Bürgermeister, d.h. Regierungschef eines der Bundesländer mit Machtposition im Gesetzgebungsorgan Bundesrat und stellvertretender Parteivorsitzender der Bundes-SPD.

Durch seinen Wahlerfolg wird seine Position innerparteilich und in der bundespolitischen Wahrnehmung enorm gestärkt. Das bundespolitische Gewicht wird sich noch erhöhen, wenn die in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz feststellbaren verbesserten Umfragewerte für die SPD sich auch in den übrigen Bundesländern fortsetzen, in denen Landtagswahlen anstehen, besonders aber wenn die SPD diese neuen Werte auch in echte Wahlerfolge umsetzen kann, z.B. in eine Regierungsübernahme in BW als führende Regierungspartei.

In Hamburg hat Scholz zudem keine innerparteilichen Probleme, da es kaum Amts-und Mandatsträger gibt, die den Mut und das Format haben, Scholz Macht Zügel anzulegen. In Hamburg sind die Funktionäre der zweiten und dritten Reihe damit beschäftigt, Karrierepositionen in Scholz Ämtertableau „einzufordern“, abzusichern und die notwendigen Bündnisse unter Einschluss der Vergabe der zukünftigen Bundestagskandidaturen auf Kreisebene zu schließen.

Da passen kritische Einlassungen überhaupt nicht ins Bild. Etwa die Frage, wie eigentlich Scholz vorgezogene Bürgermeisterwahl politisch einzuschätzen ist, nämlich als weitere Machtsteigerung.

Vor der Wahl hatte Scholz bereits alle programmatischen und strategischen Fragen spätestens seit der Positionierung beim Volksentscheid über die sechsjährige Primarschule praktisch allein entschieden. Aber selbst die verheerende Niederlage der vier Bürgerschaftsparteien unter Einschluss der SPD beim Volksentscheid konnte Scholz nicht aufhalten, da GAL und CDU dadurch viel stärker betroffen waren.

Ich spare hier wohlweislich die politische Frage aus, ob mehr innerparteiliche Demokratie angesichts des Zustands der Hamburger SPD überhaupt eine realistische Perspektive und wünschenswert ist.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...