Es war der Tag der Plenarsitzung,
in der der ehemalige Staatsrat Stefan Schulz, CDU, nach einer angeblich
schwachen Vorstellungsrunde bei den Fraktionen der Bürgerschaft
erst im zweiten Wahlgang auf
Vorschlag des Senats zum Präsidenten des Rechnungshofs gewählt worden ist.
Es war wie meistens, die kleinen,
„lustigen“ Dinge passieren eher am Rande der Sitzungen.
Ich rief den Livestream der
Hamburger Bürgerschaft auf und war überrascht, dass die Sitzungspause wegen des
gescheiterten ersten Wahlgangs immer noch andauerte, da traten plötzlich zwei
Abgeordnete vor die Kamera des Livestreams, gestikulierten und schnitten
fröhliche Grimassen direkt und gezielt in die Kamera. Ich dachte noch, dass
kann doch nicht angehen, aber die Szene dauerte eine Weile an.
Nun kann man in Parlamenten
bisweilen erleben, dass eine Unterhaltung von Sitzungsleitenden
Präsidiumsmitgliedern übertragen wird, weil diese nicht rechtzeitig den Ton
ausgeschaltet haben. Die oben geschilderte Szene habe ich so jedoch noch
nirgends erlebt.
Nun lassen wir den beteiligten
jungen und erstmalig in die Bürgerschaft gelangten Abgeordneten aus dem Bezirk Harburg außen vor, aber einem längere
Zeit im Parlament befindlichen
ehemaligen Gesamtschulleiter aus Hamburg-Bergedorf dürfte so etwas nicht
passieren. Vielleicht ist ihm die Bürgerschaft inzwischen zu ereignisarm und
einflusslos geworden, dann sollte er erwägen, sein Mandat an den Nagel zu
hängen und neuen Kräften Platz zu machen, allerdings nur wenn sie eine
Verstärkung erwarten lassen sollten.
Übrigens: Warum hört man nichts davon, wie stark oder
wie schwach der Livestream der Hamburger Bürgerschaft von den Bürgern nachgefragt
wird?
Lieber Herr Prumm, spannende Beobachtung im Livestream. Haben Sie denn davon einen Screenshot bzw. einen Mitschnitt der Szene gemacht?
AntwortenLöschenWürde mich sehr interessieren.
Martin Fuchs
www.hamburger-wahlbeobachter.de
Lieber Herr Fuchs,
AntwortenLöschenentschuldigen sie die späte Reaktion.
Die Hamburger Bürgerschaftskanzlei dürfte doch dem Geist des neuen Hamburger Transparenzgesetzes folgend, das Parlament ist ja leider ausgenommen, den Mitschnitt des Livestreams herausrücken oder etwa nicht?
Wir sollten die beiden Abgeordneten auch nicht zu sehr beunruhigen, denen dieses Missgeschick passiert ist.