Am 10.1.2012 berichtete mein Hamburg-Blog, die
Staatsanwaltschaft Hamburg habe beim Landgericht Hamburg eine Anklageschrift
eingereicht, in der mehrere Vorstände wegen Untreue bzw. Bilanzfälschung
angeklagt würden. Es ging um das berühmt-berüchtigte und vor allen Verlust
reiche Geschäft Omega 55.
Das Landgericht
wollte prüfen, ob es die Klage annimmt.
Ein knappes halbes
Jahr später darf gefragt werden, wie der Stand der Dinge ist.
Es sollte doch
möglich sein, Gutachter von der
beachtlichen Qualität des Dr. Emde von Freshfields zu gewinnen,, der
vor dem PUA HSH Nordbank aufgetreten ist, die lediglich mit juristischer
Eleganz eine Umwertung der wirtschaftsbürgerlichen Wertmaßstäbe in derartigen
Verfahren vornehmen müssten. Oder hat sich die wirtschaftsbürgerliche
Professorenschaft so wunderschön selbstrekrutiert, dass eine ernstzunehmende
Gegenposition nicht mehr zu
erwarten ist.
Oder passt etwa die
Eröffnung eines Verfahrens durch
das Hamburger Landgericht nicht mehr in die politische Landschaft?
Was wohl unser
Bürgermeister Olaf Scholz und
seine Justizsenatorin Jana Schiedek von der Sache halten? Blöde Frage - wir
haben doch Gewaltenteilung –oder doch mehr Gewaltenverschränkung ?
Möglicherweise
kommt das Gerichtsverfahren noch zu Stande. Übrigens läuft in Sachsen ein
Gerichtsverfahren gegen Vorstände der Sachsen LB.
Zudem finde ich,
dass die Anklageschrift ein Dokument von öffentlichem Interesse ist und deshalb
veröffentlicht werden sollte.
Leider fallen die
Gerichte nicht unter die kürzlich
getroffene Vereinbarung zwischen der Volksinitiative „Transparenz
schafft Vertrauen“ mit den fünf Hamburger Bürgerschaftsfraktionen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen