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Samstag, 10. November 2012

Grünen-Urwahl nicht erste Mitgliederbefragung : SPD war Erster am 13.Juni 1993



Den ganzen Morgen, Samstag 10.11.12, senden  die Nachrichtensendungen von NDR-Info  und  NDR 90,3 bis in den Nachmittag hinein eine Fehlinformation zur Urwahl der Grünen. Wo in Nachrichtensendungen des NDR von der Urwahl der Spitzenkandidaten der Grünen die Rede war, übrigens auch auf  der Homepage des Senders, geschah dies fast immer  mit der vollmundigen Ergänzung, es handle sich um die erste Urwahl der Parteiengeschichte oder die Grünen seien die erste Partei, die eine Urwahl ihrer Spitzenkandidaten durchführe.

Dies trifft so nicht zu. Nicht die Grünen haben die erste Mitgliederbefragung für die Spitzenkandidatur einer Bundestagswahl durchgeführt, sondern die SPD bereits am 13.Juni 1993 für die Bundestagswahl 1994.
Rudolf Scharping gewann damals mit 40,3 Prozent, Gerhard Schröder erhielt 33,3 und Heidi Wieczorek-Zeul kam auf 26,5 Prozent.
Rudolf Scharping verlor dann die Bundestagswahl  gegen Helmut Kohl.
Ich bin mir nicht sicher, ob die  Mitarbeiter der SPD so etwas überhaupt mitbekommen oder gar darauf reagieren, insbesondere wenn die Verkündung des Ergebnisses am Wochenende liegt.Dabei geht es hier nicht um Beeinflussung der Medien, sondern um Korrekturen in der Sache
Mein Eindruck war, dass hier seit Wochen an einem demokratischen Erstgeburtsrecht der Grünen gearbeitet wird, da doch so viele Journalisten und Hörer nicht einfach nur falsch liegen können. Die Nachricht kam sicherlich von einer Nachrichtenagentur und wurde  aufgegriffen. Wenn eine gezielte Aktion vorlag,war diese strategisch clever , denn die bürgerliche Mitte schätzt demokratische Parteien, die ihre Mitglieder auch einmal etwas Wesentliches  entscheiden lassen.
Übrigens ist wohl unbestritten ,dass auch der NDR wie alle wichtigen Medien der Republik als politischer Akteur fungiert. Trotzdem geht natürlich Einflussnahme auf das Programm wie kürzlich seitens der CSU gar nicht.

Mittwoch, 7. April 2010

Aktenvorlage als Minderheitsrecht: Sitzung des PUA „HSH Nordbank“ am 5.3.2010, 17.00 Uhr. Raum 151, Rathaus.




Neun Monate nach Einsetzung des PUA wurde ein Aktenvorlageersuchen der SPD-Abgeordneten, das bereits einmal behandelt worden war und nunmehr in neuer Fassung vorlag, kontrovers diskutiert und abgestimmt.

Die Ausschussmehrheit machte geltend, Teile des Ersuchens auf Aktenvorlage seien unzulässig. Zudem sei es parlamentarische Praxis, dass der Ausschuss insgesamt darüber mit Mehrheit abstimmen müsse. Der Leiter des Arbeitsstabs verwies auf eine kürzlich durch den BGH ergangene Entscheidung, die PUA`s betraf. Die Formulierung des UAG sei hier nicht eindeutig.

Die SPD-Abgeordneten verwiesen ebenfalls auf die Parlamentspraxis, aber natürlich besonders auf den Art.26 Absatz 1 Satz 3, der die Aktenvorlage als Minderheitsrecht gestalte:

“Beantragte Beweise sind zu erheben, wenn es ein Viertel der Ausschussmitglieder verlangt.“

Die SPD-Abgeordneten nahmen eine Auszeit und bekräftigten danach ihre Rechtsauffassung.

Der Vorsitzende ließ über den Antrag der SPD auf Aktenvorlage abstimmen. Die Oppositionsabgeordneten stimmten für die Vorlage, die Abgeordneten der Koalition enthielten sich der Stimme. Damit war der Antrag einstimmig angenommen, ohne dass die Abgeordneten der Koalition hätten zustimmen müssen.

Warum suchte die Koalition zunächst den Konflikt, um dann bei der Abstimmung einen Rückzieher zu machen? Wollte sie nur dem Mehrheitsprinzip Geltung verschaffen?Wollte sie die Konfliktbereitschaft der Opposition testen? Doch die Opposition wirkte entschlossen. Das zuständige Gericht wäre das Hamburgische Verfassungsgericht gewesen.

Hintergrund könnte sein, dass in 2009 ein in anderer Sache entscheidender Richter des Bundesgerichtshofs doch sehr enge Kriterien für die Unzulässigkeit eines Beweiserhebungsantrags einer Minderheit auf Bundesebene formuliert hatte.

Die Begründung der Ausschussmehrheit galt intern wohl als nicht hinreichend gerichtsfest.

Ein Richter am BGH hatte übrigens die Notwendigkeit einer Abstimmung über einen Beweiserhebungsantrag einer Minderheit in einem PUA befürwortet. Ob überhaupt abgestimmt werden muss, wenn eine Minderheit einen Beweiserhebungsantrag stellt, könnte man kontrovers beurteilen..

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Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...