So verdienstvoll die
Volksinitiative zum Transparenzgesetz war, dies sollte uns nicht daran hindern
zu fragen, ob sich die Unterhändler
von Transparancy, Mehr Demokratie e.V. und CCC Hamburg bei dem
abgeschlossenen Kompromiss, der jetzt als Gesetz vorliegt, haben über den Tisch
ziehen lassen.
Die Kenntnis von dem, was
politisch im Entscheidungsprozess brisant ist und dem Bürger zugänglich gemacht
werden sollte, war auf den beiden Seiten des Verhandlungstisches sicherlich
ungleich verteilt. Jedenfalls wussten die Verhandlungsführer der
Bürgerschaftsparteien darüber wohl mehr als ihre Opponenten. Das ist übrigens
auch ein Problem der Piraten.
Die Strafverfolgungsbehörden,
Staatsanwaltschaft , Gerichte u.a. nahezu vollständig auszuschließen, wie auch
das Parlament selbst und die Bürgerschaftskanzlei, dazu die enorme Zahl
weiterer Ausnahmeregelungen, ist bedenklich.
Die wohlmeinenden
Initiativen-Leute haben sicherlich auch noch keinen „PUA“ begleitet, der sich
mit staatlichen Unternehmen oder gar Aktiengesellschaften wie der HSH Nordbank
beschäftigt, sonst wären ihnen noch ein Paar unverzichtbare Forderungen
eingefallen.
Ich fordere gerade von der
Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde, die beim Landgericht eingereichte
Klageschrift gegen die Vorstände der HSH Nordbank zu veröffentlichen. Nur so
kann der Bürger erkennen, ob die Staatsanwaltschaft gute Arbeit geleistet hat
und wie sie sich in den brisanten Rechtsfragen positioniert hat. Genauso muss
das Landgericht, falls es das Gerichtsverfahren nicht eröffnen sollte,
öffentlich und für den Bürger transparent die Ablehnung begründen.
Es muss deutlich werden, wo die
Hamburger Justiz steht. Ihre Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel. Das
öffentliche Interesse an Transparenz überwiegt hier erheblich die Rechte der
Beschuldigten und des Unternehmens, Transparenz zu vermeiden.
Es muss öffentlich diskutiert
werden, was der ausgehandelte Kompromiss alles weiterhin im Dunkeln belässt.
Die Hamburger veröffentlichte Meinung leistet dies leider wie auf vielen
anderen Gebieten nur unzureichend.
Das neue Hamburgische Transparenzgesetz stellt einen großen Fortschritt auf dem Gebiet der Informationsfreiheit dar. Genau wie das vorhergegangene Informationsfreiheitsgesetz ist sein Ansatzpunkt das Handeln der Exekutive.
AntwortenLöschenDas Gesetz wurde in einem kooperativen Prozess geschrieben und auch in der Verhandlungsphase wurden Entscheidungen stets mit dem Bündnis rückgekoppelt. Niemand hat sich „über den Tisch ziehen“ lassen. Die Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden waren von Anfang an von der Informationspflicht ausgenommen, um ihre Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten (siehe Begründung zu § 5 HambTG). 99% aller Gerichtsverfahren sind nur für die Beteiligten interessant. Insbesondere wenn Private gegen Private prozessieren ist dies schützenswert.
Welche weiteren Ausnahmeregelungen halten Sie für bedenklich? Der Schutz personenbezogener Daten ist absolut notwendig und der entsprechende Paragraph wurde in Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten verfasst. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen einem besonderen Schutz durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ebenfalls gibt es Urteile und Leitsätze zum Schutz der Handlungsfähigkeit der Exekutive und zum Umgang mit Akten, die der Geheimhaltung unterliegen. All dies musste beim Schreiben des Transparenzgesetzes berücksichtigt werden.
Danke für die Rückmeldung.
AntwortenLöschenEine Teilantwort enthält mein neuer Post auf diesem Blog und meinem DeutschlandBlog-Politik zur weiteren Diskussion, u.a. über ein zukünftiges Berliner Transparenzgesetz.