Dienstag, 14. August 2012

Verändert das Hamburger Transparenzgesetz die Politik?


Man sollte der Hamburger Volksinitiative für mehr Transparenz zunächst zu ihrem politischen Erfolg gratulieren.
Zudem können die Hamburger mit dem Hamburger Transparenzgesetz erst mal leben und gespannt sein, ob und wenn ja, wie es sich auf die Politik in Hamburg auswirkt.
Für  die Diskussion um das Berliner Transparenzgesetz  und andere Vorhaben muss dann allerdings die Auseinandersetzung neu eröffnet werden:
Es muss geprüft werden, ob auch Parlamentsverwaltungen, Rechnungshöfe, Medienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden, diese partiell, veröffentlichungs –bzw. auskunftspflichtig werden sollen.
Die Rechnungshöfe sind häufig die wirksamere Opposition wie man in der letzten Phase der Amtszeit des letzten Rechnungshofpräsidenten in Hamburg feststellen konnte.
Mein Beispiel war in meinem letzten Post zu diesem Thema: Warum sollte die Klageschrift gegen Vorstände der HSH Nordbank nicht veröffentlicht werden, nachdem bereits zwei Untersuchungsausschüsse in Hamburg und Kiel den HSH Nordbank-Skandal  mit begrenztem Erfolg bearbeitet haben?
Das Geschäfts-und Betriebsgeheimnis, drohende strafrechtliche Ermittlungen und der Datenschutz sind übrigens immer wieder die Firewall gegen Transparenz: in Untersuchungsausschüssen, parlamentarischen Anfragen aber auch wenn die Hamburger Deputationen tätig werden wollen. Da müsste man mit den richtigen Gutachtern herangehen.
Warum sollte nicht die Parlamentsverwaltung gezwungen werden, im Verlaufe derartiger Untersuchungsausschüsse und auch sonst für mehr Transparenz  zu sorgen?
Wie steht es mit den Gutachten der Parlamentsverwaltungen? Die Frage ist natürlich dort besonders relevant, wo diese  anders als in Hamburg wirksame  wissenschaftliche Hilfsdienste haben.
Welche Gerichtsurteile sind für die Öffentlichkeit von Bedeutung?
Das Hamburger Transparenzgesetz kann nur  ein Zwischenschritt sein, wenn auch ein ganz wichtiger.

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