Man sollte der Hamburger Volksinitiative für mehr Transparenz zunächst zu ihrem politischen Erfolg gratulieren.
Zudem können die Hamburger mit dem Hamburger Transparenzgesetz erst mal leben und gespannt sein, ob und wenn ja, wie es sich auf die Politik in Hamburg auswirkt.
Zudem können die Hamburger mit dem Hamburger Transparenzgesetz erst mal leben und gespannt sein, ob und wenn ja, wie es sich auf die Politik in Hamburg auswirkt.
Für die Diskussion um das Berliner Transparenzgesetz und andere Vorhaben muss dann allerdings
die Auseinandersetzung neu eröffnet werden:
Es muss geprüft werden, ob auch
Parlamentsverwaltungen, Rechnungshöfe, Medienanstalten und die
Strafverfolgungsbehörden, diese partiell, veröffentlichungs –bzw.
auskunftspflichtig werden sollen.
Die Rechnungshöfe sind häufig die
wirksamere Opposition wie man in der letzten Phase der Amtszeit des letzten
Rechnungshofpräsidenten in Hamburg feststellen konnte.
Mein Beispiel war in meinem
letzten Post zu diesem Thema: Warum sollte die Klageschrift gegen Vorstände der
HSH Nordbank nicht veröffentlicht werden, nachdem bereits zwei
Untersuchungsausschüsse in Hamburg und Kiel den HSH Nordbank-Skandal mit begrenztem Erfolg bearbeitet
haben?
Das Geschäfts-und Betriebsgeheimnis, drohende strafrechtliche Ermittlungen und der Datenschutz sind übrigens immer wieder die Firewall gegen Transparenz: in Untersuchungsausschüssen, parlamentarischen Anfragen aber auch wenn die
Hamburger Deputationen tätig werden wollen. Da müsste man mit den richtigen
Gutachtern herangehen.
Warum sollte nicht die
Parlamentsverwaltung gezwungen werden, im Verlaufe derartiger
Untersuchungsausschüsse und auch sonst für mehr Transparenz zu sorgen?
Wie steht es mit den Gutachten
der Parlamentsverwaltungen? Die Frage ist natürlich dort besonders relevant, wo
diese anders als in Hamburg wirksame wissenschaftliche Hilfsdienste haben.
Welche Gerichtsurteile sind für
die Öffentlichkeit von Bedeutung?
Das Hamburger Transparenzgesetz
kann nur ein Zwischenschritt sein,
wenn auch ein ganz wichtiger.
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