Mittwoch, 1. Mai 2013

Prozess gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank


Anderthalb Jahre nach Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft Hamburg Ende 2011 soll  angeblich im Juli dieses Jahres die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hamburg eröffnet werden. Dies meldet die SZ am gestrigen Tag um 18.18 Uhr.
Es geht um den Vorwurf der  Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall nämlich das Projekt Omega 55, ein Tauschgeschäft mit der  BNP Paribas, mit dem die Bilanz der HSH Nordbank „verschönert“ werden sollte. Die HSH Nordbank-Vorstände wurden über den Tisch gezogen, indem man ihnen Ramsch-Hypotheken unterjubelte, was sie wohl gar nicht verstanden haben. Hinzu kommt der Vorwurf der unrichtigen Darstellung der damaligen Bilanz. Laien sprechen zu unrecht von „Bilanzfälschung“.
Laut Anklage betrug der Verlust bereinigt 158 Millionen Euro. Ursprünglich hatte die Bank sogar 330 Millionen Euro abschreiben müssen.
Es wird für das Gericht darum gehen, einer Reihe von frühen Legendenbildungen  auf den Grund zu gehen: Das Omega-Geschäft sei notwendig gewesen um den so lange verfolgten Börsengang zu realisieren.
Aus Kenntnis des PUA-Berichts kann gesagt werden, dass Ende 2007 kein Insider mehr an einen Börsengang glauben konnte. Die Finanzkrise war bereits da, und zwar auch ohne Lehman-Brothers.
Das Hamburger Landgericht beweist Mut, weil es bei der Bewertung von Vorstandshandeln in Banken schwierige Abgrenzungen vornehmen und Neuland beschreiten  muss. Aber für historische Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht muss man auch etwas leisten und riskieren. Dem Gericht kommt der enorm gewachsene Kenntnisstand in Wirtschaftspresse und Öffentlicher Meinung entgegen.
Nachdem vor einigen Monaten auch der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, dass die Verluste der Bank den Hamburger  und den Schleswig-Holsteinischen Haushalt belasten werden, hat der Prozess noch an Stellenwert gewonnen.


Rückblick auf die Arbeit dieses Blogs:

Am 16.4.2013 fragte dieser Webblog „Welche Strafe droht den EX-HSH Vorständen?“.
Am 11.4.2013 lautete die Überschrift: “Wird das Hamburger Landgericht Klage gegen die Ex-Vorstände der HSH Nordbank erheben?“
Am 15.6.2012  veröffentlichte ich einen Post mit dem Titel:“Landgericht Hamburg: Wird das Verfahren gegen Vorstände der HSH Nordbank eröffnet?“
10.1.2012 hieß es: “Anklageerhebung gegen ehemalige HSH Nordbank-Vorstände durch die Staatsanwaltschaft Hamburg.“
Vorher hatte ich schon regelmäßig die Staatsanwaltschaft Hamburg „erinnert“, dass die Anklageerhebung noch ausstünde. Dies mit dem Hinweis auf landesgeschichtliche Erfahrungen wie die nach dem Stoltzenberg-Skandal, als alle möglichen Anklageerhebungen nach und nach „ausfielen“.
Dies war lediglich das Auslaufen meiner umfänglichen Berichterstattung über und die Kommentierung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses HSH-Nordbank.
Zudem ging es um einen exemplarischen Vorgang, nämlich die gerichtliche Überprüfung geradezu atemberaubender Vorgänge in der HSH Nordbank vor und während der Finanzkrise..

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...