Posts mit dem Label Wahlrechtsänderung Bürgerschaftswahl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wahlrechtsänderung Bürgerschaftswahl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 4. Februar 2011

Info-kampagne der Hamburgischen Bürgerschaft zur Wahl 2011


Spät, hoffentlich nicht zu spät, hat die Bürgerschaft am letzten Dienstag eine aufwendige Info-Kampagne zur Wahl vorgestellt und gestartet, die den Bürgern insbesondere das neue Wahlrecht erklären soll, das bekanntlich von den Parteien überwiegend so nicht gewollt war. 1,26 Millionen Info-flyer sollen an die Haushalte gehen, im Internet findet sich die Kampagne ebenfalls.

Die Kampagne erklärt auch die Wahlmöglichkeiten auf den Stimmzetteln für die Bezirkslisten und für die Landeslisten der Parteien für die Bürgerschaftswahl. Dabei wird den Bürgern verdeutlicht, dass sie diesmal auf allen Stimmzetteln Personen ihrer Wahl wählen können. Die Bürger sollen erkennen, dass sie ihre Partei genauso gut unterstützen, wenn sie auf den Listenstimmzetteln ihre fünf Stimmen auf Kandidaten ihrer Partei verteilen., als wenn sie fünf Stimmen für die Listen insgesamt abgeben. Über die Unterstützung ihrer Partei hinaus gewinnen sie so sogar Einfluss auf die Auswahl der Abgeordneten.

Einige Parteien empfehlen ihren Anhängern auf ihren Homepages die Wahl ihrer Listen mit jeweils allen fünf Stimmen. Dies soll die Reihenfolge der Listen erhalten, die von den Parteien in innerparteilichen Auswahlprozessen so festgelegt worden ist. Die Parteien machen geltend, dass die Auswahl nach Qualitätsgesichtspunkten vorgenommen worden sei.

Das neue Wahlrecht eröffnet den Bürgern Möglichkeiten, die voll ausgeschöpft die Macht der Führungsgruppen auf allen Ebenen einschränken könnten.

Das neue Wahlrecht könnte die Parteien beunruhigen, sie wissen allerdings von vergleichbaren Wahlen auch in anderen Bundesländern, wie die Bürger in der Regel ihre Stimmen aufteilen.

Montag, 29. Juni 2009

Wahlrechtsänderung in Hamburg ohne Transparenz und Öffentlichkeit

Zwölftes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24.6.2009

Viertes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften(Neufassung) vom 24.6.2009


Selten sind Verfassungsänderungen und Änderungen des Wahlgesetzes zur Hamburgischen Bürgerschaft mit so wenig Transparenz und nach so wenig öffentlicher Diskussion beschlossen worden.

Keine Anhörung von Experten, keine umfangreiche Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien. Dies gilt für die Wahlrechtsbestimmungen selbst und auch das neue Quorum für Änderungen des Wahlgesetzes, nämlich eine 2/3 Mehrheit.

Die interessanteste Frage, wie sich ein derartiges Wahlrecht auswirkt, ist kaum geklärt.

Ob hier nur die Illusion von größerer Beteiligung vermittelt wird, bei gleichzeitiger Schwächung des Parteiensystems ist auch nicht geklärt.

Jedenfalls wurde auch vermieden eine vorherige Willensbildung in den Parteien. Aber worüber beraten die Parteien eigentlich noch? Und wenn sie beraten, dann auch noch mit peinlichen Diskussionsversuchen wie bei der Beratung der CDU über den Koalitionsvertrag mit der GAL. In anderen Parteien gibt es ähnliche Beispiele.

Könnte es auch deshalb so schnell gegangen sein, weil die bereits im Parlament befindlichen Mandatsträger bei diesem neuen Wahlrecht einen Vorteil gegenüber neuen Bewerbern haben könnten?

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...