Mittwoch, 7. April 2010

Aktenvorlage als Minderheitsrecht: Sitzung des PUA „HSH Nordbank“ am 5.3.2010, 17.00 Uhr. Raum 151, Rathaus.




Neun Monate nach Einsetzung des PUA wurde ein Aktenvorlageersuchen der SPD-Abgeordneten, das bereits einmal behandelt worden war und nunmehr in neuer Fassung vorlag, kontrovers diskutiert und abgestimmt.

Die Ausschussmehrheit machte geltend, Teile des Ersuchens auf Aktenvorlage seien unzulässig. Zudem sei es parlamentarische Praxis, dass der Ausschuss insgesamt darüber mit Mehrheit abstimmen müsse. Der Leiter des Arbeitsstabs verwies auf eine kürzlich durch den BGH ergangene Entscheidung, die PUA`s betraf. Die Formulierung des UAG sei hier nicht eindeutig.

Die SPD-Abgeordneten verwiesen ebenfalls auf die Parlamentspraxis, aber natürlich besonders auf den Art.26 Absatz 1 Satz 3, der die Aktenvorlage als Minderheitsrecht gestalte:

“Beantragte Beweise sind zu erheben, wenn es ein Viertel der Ausschussmitglieder verlangt.“

Die SPD-Abgeordneten nahmen eine Auszeit und bekräftigten danach ihre Rechtsauffassung.

Der Vorsitzende ließ über den Antrag der SPD auf Aktenvorlage abstimmen. Die Oppositionsabgeordneten stimmten für die Vorlage, die Abgeordneten der Koalition enthielten sich der Stimme. Damit war der Antrag einstimmig angenommen, ohne dass die Abgeordneten der Koalition hätten zustimmen müssen.

Warum suchte die Koalition zunächst den Konflikt, um dann bei der Abstimmung einen Rückzieher zu machen? Wollte sie nur dem Mehrheitsprinzip Geltung verschaffen?Wollte sie die Konfliktbereitschaft der Opposition testen? Doch die Opposition wirkte entschlossen. Das zuständige Gericht wäre das Hamburgische Verfassungsgericht gewesen.

Hintergrund könnte sein, dass in 2009 ein in anderer Sache entscheidender Richter des Bundesgerichtshofs doch sehr enge Kriterien für die Unzulässigkeit eines Beweiserhebungsantrags einer Minderheit auf Bundesebene formuliert hatte.

Die Begründung der Ausschussmehrheit galt intern wohl als nicht hinreichend gerichtsfest.

Ein Richter am BGH hatte übrigens die Notwendigkeit einer Abstimmung über einen Beweiserhebungsantrag einer Minderheit in einem PUA befürwortet. Ob überhaupt abgestimmt werden muss, wenn eine Minderheit einen Beweiserhebungsantrag stellt, könnte man kontrovers beurteilen..

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