Dienstag, 13. April 2010

HSH Nordbank: Externe Prüfungen der HSH Nordbank von CDU/GAL-Koalition abgelehnt



Für die 2003 als Aktiengesellschaft neu geschaffene HSH Nordbank ist „eine staatsferne Ausrichtung gewählt“ worden, Prüfungsrechte der Rechnungshöfe seien bewusst nicht in die Satzung der Bank aufgenommen worden, so die Stellungnahme des Rechnungshofs SH vom 11.März 2009(Umdruck 16/4070)

Heide Simonis hat vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss auf Fragen von Thomas Völsch(SPD) bestätigt, dass sich der Aufsichtsrat der HSH Nordbank trotz der Mehrheit öffentlich-rechtlicher Anteilseigner bis zum Jahr 2006(Einstieg des US-Investors Flowers) einstimmig gegen Prüfungsrechte der Rechnungshöfe der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und NRW entschieden habe. Übrigens ein wichtiger Grund, warum vorrangig die Exekutiven der Länder neben den Bankvorständen für das Desaster der HSH Nordbank in der Verantwortung stehen.

Seit Beschluss des Rettungspakets 2009 gibt es wieder eine Öffentlich-rechtliche Mehrheit in der Aktiengesellschaft HSH Nordbank und damit das Recht und die Verpflichtung gemäß § 66 der Landeshaushaltsordnung darauf hinzuwirken, dem Rechnungshof die in § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz(HGrG) vorgesehenen Informationsrechte einzuräumen.

Die SPD-Fraktion hat deshalb mit dem Antrag 19/3376 entsprechende Forderungen im Haushaltsausschuss und der Bürgerschaft erhoben. Dieser Antrag ist nunmehr in der letzten Sitzung der Bürgerschaft abgelehnt worden.

Er ersuchte den Senat, unverzüglich darauf hin zu wirken, dass die Informationsrechte der Rechnungshöfe gemäß § 54 HGrG unverzüglich in der Satzung der HSH Nordbank AG verankert werden.

Außerdem forderte der Antrag, im Rahmen der Abschlussprüfungen der HSH Nordbank AG nach § 53 Absatz 1 HGrG für die Länder das Recht, die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung zu prüfen sowie die Darstellung bestimmter Kerngrößen der Gesellschaft, von Verlustgeschäften und ihren Ursachen sowie der Ursachen eines Jahresfehlbetrages wie auch die Zusendung der Prüfungsberichte zu verlangen.

Die Opposition hat erkannt, dass sie die Kontrolle der HSH Nordbank nicht selbst bewältigen kann, die Landesparlamente haben dies für die Jahre 2003 bis 2009 ja bekanntlich nicht schaffen können, sondern dafür u.a. den Rechnungshof als unabhängige Prüfinstanz benötigt.

Die CDU/GAL-Koalition will die Unabhängigkeit der HSH Nordbank und ihre weitgehende Freiheit von Kontrolle, zumindest keine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten für die jetzige Opposition.

Auch eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz hat die CDU/GAL-Koalition im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft wiederum abgelehnt, während die Opposition darin, nicht aber in vom Vorstand der Bank beauftragten Gutachten, einen wichtigen Beitrag zur Klärung vieler undurchsichtiger Geschäfte der Bank wie die „Omega“-und „St.Pancras“-Transaktionen leisten könnte.

Wir erinnern uns: GAL-Parteigremien hatten eine derartige Sonderprüfung nach Aktiengesetz ebenfalls gefordert.

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