Donnerstag, 8. April 2010

Öffentlichkeit der Beratungen des PUA: Sitzung des PUA „HSH Nordbank“ am 5.3.2010, 17.00 Uhr, Raum 151, Rathaus




TO:

  1. Anhörung des Sachverständigen Dr. Thomas Emde (Freshfields)
  2. Anträge
  3. Sachstand Aktenvorlage
  4. Verschiedenes

Der PUA „HSH Nordbank“ beriet seine Tagesordnungspunkte insgesamt öffentlich. Dies war nach Verfassung und UAG für den Tagesordnungspunkt 1 geboten, da es sich um eine Beweiserhebung handelte. Für die TOP 2-4 hätte der Ausschuss auch nicht-öffentlich tagen können. Der PUA hält also das Prinzip der Öffentlichkeit im Parlamentarismus hoch.

Nun hat der Ausschuss mit der Verhandlungsführung bei öffentlicher Sitzung bei den Tagesordnungspunkten 2-4 seine Probleme:

Bei öffentlicher Verhandlung im PUA müssten Anträge, über die beraten und Beschluss gefasst wird, öffentlich gemacht , d.h. verlesen werden, wenn sie der Öffentlichkeit nicht vorliegen. Ansonsten macht Öffentlichkeit wenig Sinn. Es könnte ein Verstoß gegen das Gebot der Transparenz der Verhandlungsführung vorliegen, da ja nur formal Öffentlichkeit hergestellt wird.

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass mindestens zwei Klassen von Öffentlichkeit geschaffen wurden, da den Pressevertretern die Beschlussanträge und schriftlichen Statements der Anzuhörenden zugänglich gemacht wurden, den übrigen Anwesenden aber nicht.

Prinzipiell bleibt die Frage, ob Öffentlichkeit unter diesen Bedingungen nicht nur Alibi-Funktion hat.

Der PUA Kiel hat hier keine Probleme. Er beruft für die Behandlung der Verfahrensfragen eigene nicht-öffentliche Sitzungen ein.

Vor dem OVG war der PUA wiederum erfolgreich. Er darf Rechtsanwälte auch von öffentlichen Sitzungen ausschließen, wenn sie Zeugen oder Betroffene vertreten. So sollen unvoreingenommene Zeugenaussagen ermöglicht werden.

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