Donnerstag, 8. April 2010

Alexander Stuhlmann - Sitzung des Untersuchungsausschusses HSH Nordbank am 26.3.2010, Rathaus Hamburg, Raum 151.




Der PUA HSH Nordbank in Hamburg wurde auf seiner Sitzung am 26.3.2010 mit einer konsequenten Aussageverweigerung konfrontiert. Auf Anraten seines Rechtsvertreters RA Johann Schwenn antwortete der Zeuge nicht einmal auf die Frage, welche Aufgabengebiete er in der HSH Nordbank von 2003-2006 wahrgenommen habe.

Dr. Stuhlmann, Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank von 2003-2006, war nicht Betroffener nach UAG und auch nicht Beschuldigter. Dennoch meinte Schwenn, er könne sich auf §55 STPO und § 21 UAG sowie die entsprechende Rechtsprechung des BGH berufen, da seinem Mandanten möglicherweise die Strafverfolgung drohe.

Der Ausschussvorsitzende unterbrach die Sitzung und schloss die Öffentlichkeit aus. Hatte der Ausschussvorsitzende dafür einen Vorratsbeschluss des Ausschusses?

Nach der Beratung stellte der Vorsitzende eine Verweigerung der Sachaufklärung fest und drohte die Verhängung eines Ordnungsgeldes an.

Wir dürfen gespannt sein, ob ein Ordnungsgeld verhängt wird. Einen Richtervorbehalt gibt es dafür nicht.

In meinem Webblog „Klartext“ und diesem Hamburg-Blog hatte ich bereits vor Monaten die von RA Schwenn vorgetragene Rechtsauffassung als wahrscheinliche Gegenstrategie der Verantwortlichen „angekündigt“.

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