Die HSH Nordbank hatte vor der Sitzung nur eine eingeschränkte Aussagegenehmigung für Dr. Thomas Emde beschlossen.
Die eingeschränkte Aussagegenehmigung wurde vom Ausschuss für die öffentliche Sitzung akzeptiert. Der Gutachter sollte keine Ausführungen zu persönlichen Verantwortlichkeiten machen. Kommt es im Untersuchungsausschuss nicht gerade auf diese an?
Bei genauem Hinsehen dürften die Ausführungen des Gutachters über Pflichtverletzungen, die London betreffend sowieso deutlich waren, kombiniert mit den Geschäftsverteilungsplänen der Bank und den ausgesprochenen „Kündigungen“ von Vorstandsmitgliedern relativ klare Zuweisungen von Verantwortlichkeiten ermöglichen.
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