Samstag, 16. Juni 2012

Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Nonnenmacher: Methode Al Capone ?


Prof.  Nonnenmacher wird von der Staatsanwaltschaft Hamburg vor dem  Amtsgericht Hamburg wegen Steuerhinterziehung  angeklagt. Er hat angeblich in Hamburg seine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 4560 Euro erst   entrichtet, als die Existenz seiner Zweitwohnung in Pöseldorf durch einen Pressebericht bekannt wurde und das Finanzamt ihn angeschrieben hatte. Er ist mit erstem Wohnsitz in Frankfurt gemeldet. Sein Anwalt Heinz Wagner machte Unkenntnis seines Mandanten und indirekt seines Steuerberaters geltend.  Die Vorsitzende Richterin möchte das Verfahren gerne  gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Welch eine glänzende Idee unserer "liberalen" Richterin bei einem Angeklagten, der so etwas aus der Portokasse bezahlt. Übrigens brauchte der auch nicht persönlich vor Gericht zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft ist damit nicht einverstanden. Was ist eigentlich am 12. Juni 2012, dem zweiten Verhandlungstag, herausgekommen?
Apropo Transparenz:Warum wird in den Medien der Name der Richterin nicht genannt?
Schweres rechtlich relevantes Versagen Dirk Jens Nonnenmachers in seiner Tätigkeit für die HSH Nordbank ist bisher noch nicht zur Anklage gekommen. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg über die Annahme der Klage steht noch aus.
Es ist in Hamburg eher unwahrscheinlich, dass hier  die „Al Capone-Methode“ im Kleinen angewandt werden sollte. Die wirklich schweren Rechtsverstöße  konnte man  Al Capone bekanntlich nicht nachweisen. So wurde er schließlich  u.a. wegen Steuerhinterziehung angeklagt und verurteilt.
Nonnenmacher könnte demnächst wegen Untreue und Bilanzfälschung vor dem Landgericht erscheinen müssen.
Dr. Nonnenmacher, HSH Nordbank - interner Spitzname "Dr.No", soll allerdings mit durch die fälligen Abfindungen hohen Kosten für den Steuerzahler und mit ziemlich üblen Methoden intern Personalpolitik betrieben und außerdem die Prevent-AG und ihre Helfer gegen  Blogger und politische Gegner eingesetzt haben.

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