Montag, 29. Juni 2009

Wahlkreiseinteilung zur Bürgerschaftswahl



Bericht der Wahlkreiskommission für die 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft

vom 22.6.2009


Mit Bürgerschaftsdrucksache 19/3339 vom 22.6.2009 hat der Bürgerschaftspräsident Berndt Röder den Bericht der Wahlkreiskommission für die 19.Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft publiziert.

Der Bericht war ihm erst sehr spät am 11.6.2009 zugegangen, hätte jedoch bereits am 12.6.2009 der Bürgerschaft vorgelegt werden müssen. Ob dies mit einem Umdruck noch rechtzeitig erfolgen konnte, mag dahingestellt sein.

Weder die Überprüfung der Wahlkreiseinteilung unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung der Wahlberechtigtenzahl noch die Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungszahl haben nach Meinung der Kommission die Notwendigkeit einer Neueinteilung der Wahlkreise ergeben.

Die Abweichungen unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungszahl sind in den Wahlkreisen Altona(2008:+ 30,7 v.H.) und Süderelbe ( 2008: - 31,1 v.H.)seit 2005 allerdings durchgehend erheblich.

Die Anregung der Kommission der 18. Legislaturperiode, eine Absenkung der Toleranzschwelle für eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl von 33 1/3 auf 25 Prozent zu erwägen, wurde in diesem Bericht nicht wiederholt.

Die Begründung ist eher formaler Natur: die Bürgerschaft habe die letzte Anregung nicht aufgegriffen und - man höre und Staune -die Initiative „Mehr Demokratie-ein faires Wahlrecht für Hamburg“ habe in ihrem Gesetzentwurf ebenfalls die Toleranzgrenze von 33 1/3 Prozent.

Die Initiative hat also schon fast die Weihen des Hamburgischen Verfassungsgerichts erreicht. Dabei hat die Initiative insbesondere bei der Analyse der politischen Folgen ihres Wahlrechts-Entwurfs keineswegs überzeugendes Format bewiesen, wie übrigens auch diejenigen nicht, die den Kompromiss-Entwurf vereinbart und dann sehr schnell durch die Bürgerschaft gebracht haben.

Unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des Grundsatzes der Wahlgleichheit wäre in der Tat die Absenkung der Toleranzgrenze erwägenswert gewesen, denn schließlich geht es um das möglichst weitgehend gleiche Gewicht der Stimmen der Bürger bei der Bürgerschaftswahl. Eine Abweichung von über 30 Prozent erscheint schon recht hoch, insbesondere wenn sie bereits bei Schaffung der Wahlkreise in Kauf genommen wurde. Als Ergebnis einer längeren Entwicklung wäre diese Abweichung noch eher hinnehmbar.

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