Anderthalb Jahre nach Einreichung der Anklageschrift
durch die Staatsanwaltschaft Hamburg Ende 2011 soll angeblich im Juli dieses Jahres die
Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hamburg eröffnet werden. Dies meldet die
SZ am gestrigen Tag um 18.18 Uhr.
Es geht um den Vorwurf der Veruntreuung von Bankvermögen in einem
besonders schweren Fall nämlich das Projekt Omega 55, ein Tauschgeschäft mit
der BNP Paribas, mit dem die Bilanz der
HSH Nordbank „verschönert“ werden sollte. Die HSH Nordbank-Vorstände wurden
über den Tisch gezogen, indem man ihnen Ramsch-Hypotheken unterjubelte, was sie
wohl gar nicht verstanden haben. Hinzu kommt der Vorwurf der unrichtigen
Darstellung der damaligen Bilanz. Laien sprechen zu unrecht von
„Bilanzfälschung“.
Laut Anklage betrug der Verlust bereinigt 158
Millionen Euro. Ursprünglich hatte die Bank sogar 330 Millionen Euro
abschreiben müssen.
Es wird für das Gericht darum gehen, einer Reihe von
frühen Legendenbildungen auf den Grund
zu gehen: Das Omega-Geschäft sei notwendig gewesen um den so lange verfolgten
Börsengang zu realisieren.
Aus Kenntnis des PUA-Berichts kann gesagt werden, dass
Ende 2007 kein Insider mehr an einen Börsengang glauben konnte. Die Finanzkrise
war bereits da, und zwar auch ohne Lehman-Brothers.
Das Hamburger Landgericht beweist Mut, weil es bei der
Bewertung von Vorstandshandeln in Banken schwierige Abgrenzungen vornehmen und
Neuland beschreiten muss. Aber für
historische Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht muss man auch etwas leisten und
riskieren. Dem Gericht kommt der enorm gewachsene Kenntnisstand in
Wirtschaftspresse und Öffentlicher Meinung entgegen.
Nachdem vor einigen Monaten auch der Öffentlichkeit
bekannt geworden ist, dass die Verluste der Bank den Hamburger und den Schleswig-Holsteinischen Haushalt
belasten werden, hat der Prozess noch an Stellenwert gewonnen.
Rückblick
auf die Arbeit dieses Blogs:
Am 16.4.2013 fragte dieser Webblog „Welche Strafe
droht den EX-HSH Vorständen?“.
Am 11.4.2013 lautete die Überschrift: “Wird das
Hamburger Landgericht Klage gegen die Ex-Vorstände der HSH Nordbank erheben?“
Am 15.6.2012
veröffentlichte ich einen Post mit dem Titel:“Landgericht Hamburg: Wird
das Verfahren gegen Vorstände der HSH Nordbank eröffnet?“
10.1.2012 hieß es: “Anklageerhebung gegen ehemalige
HSH Nordbank-Vorstände durch die Staatsanwaltschaft Hamburg.“
Vorher hatte ich schon regelmäßig die
Staatsanwaltschaft Hamburg „erinnert“, dass die Anklageerhebung noch ausstünde.
Dies mit dem Hinweis auf landesgeschichtliche Erfahrungen wie die nach dem
Stoltzenberg-Skandal, als alle möglichen Anklageerhebungen nach und nach „ausfielen“.
Dies war lediglich das Auslaufen meiner umfänglichen
Berichterstattung über und die Kommentierung des Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses HSH-Nordbank.
Zudem ging es um einen exemplarischen Vorgang, nämlich
die gerichtliche Überprüfung geradezu atemberaubender Vorgänge in der HSH
Nordbank vor und während der Finanzkrise..