Auf der Homepage der Fraktion der Partei Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft findet sich die folgende interessante Information: Die HSH Nordbank bezahlt die Anwälte in dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht wegen des Verdachts auf schwere Untreue und in zwei Fällen der Bilanzfälschung.
Nun könnte man sagen, eine Aktiengesellschaft hat die Pflicht, ihre Vorstandsmitglieder gegen Klagen abzusichern. In diesem Fall bezahlt jedoch indirekt der Steuerzahler in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein.
Wenn ich es im Landgericht richtig gelesen habe, waren es zehn Anwälte. Durften die Ex-Vorstandsmitglieder sich beliebig viele Anwälte wählen? Hatten sie freie Anwaltswahl?
Wie viel dürfte der Spaß die HSH Nordbank kosten?
Merkwürdig ist schon, dass in den Hamburger Medien darüber so gar nichts zu lesen war.