Freitag, 30. Juni 2017

Höhere Strafen für Wohnungseinbruch-Änderung des Strafgesetzbuches(StGB)am 29.6.2017

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Der Wohnungseinbruch wird zu einem Verbrechenstatbestand. Die Änderung des Strafgesetzbuches sieht nunmehr eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.
Dies verhindert zukünftig vermutlich eine zu „liberale“ Rechtsprechung. Den Richtern wird nunmehr durch Gesetz nahegelegt, härtere Strafen zu verhängen.
Es darf nicht vergessen werden, dass Richter  im Gerichtssaal faktisch  unter Druck stehen, durch Familienclans oder Banden.
Allerdings konnte der Wohnungseinbruch als Bandendelikt immer schon schärfer verurteilt werden.
Die höhere Strafandrohung ist aber keineswegs ein Allheilmittel, sondern lediglich eine Maßnahme unter vielen notwendigen.
Das Hauptproblem beim Wohnungseinbruch bleibt nämlich die niedrige Aufklärungsquote von etwa 17 Prozent. Hier muss auch mehr Personal eingesetzt werden, nicht mit der Gießkanne, sondern für technische Aufklärung.
Bei den Bürgern wird allerdings kaum Begeisterung ausbrechen, wenn es durch die  Neuregelungen auch möglich wird, dass die Ermittler Telefon- und Internetdaten nutzen können, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden müssen. Bislang ist dies bei Einbruchdiebstählen nicht möglich.
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 Beim Anschluss eines Verdächtigen soll künftig nachvollzogen werden, von welcher Funkzelle aus telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Auch kann eher als bisher abgefragt werden, wer sich mit seinem Mobiltelefon in einer bestimmten Funkzelle aufhielt und als Täter infrage kommt(Bild online 29.6.2017).
 
Diese Maßnahmen sollten zentralen Ermittlungseinheiten vorbehalten bleiben und nicht durch örtliche Polizeibeamte ausgeübt werden.
Allerdings ist vor kurzem von der Netzagentur wegen entgegenstehender neuerer Rechtsprechung  die Vorratsdatenspeicherung zunächst ausgesetzt worden.

Sonntag, 11. Juni 2017

Bernd Althusmann im Wahlkampf: Mehr Polizisten für Niedersachsen und den Landkreis Harburg


Nach seiner überraschenden Niederlage im Wahlkreis  Lüneburg bei der Landtagswahl  2013 in Niedersachsen, damals noch Kultusminister, und seiner  anschließenden Tätigkeit bei der Konrad-Adenauer-Stiftung in Namibia hat Bernd Althusmann nunmehr seine politische Heimat im Landkreis Harburg gefunden. Er wurde mit großer Mehrheit für den Wahlkreis Seevetal, Rosengarten, Neu Wulmstorf nominiert, obwohl er noch in Heiligenthal im Landkreis Lüneburg wohnt. Für den Spitzenkandidaten bei der Niedersächsischen Landtagswahl hat die CDU also einen neuen Wahlkreis gefunden, der Dr.Bernd Althusmann den erfolgreichen Einzug ins Landesparlament ermöglichen soll.
Nun haben sich Bernd Althusmann und die niedersächsische CDU gleich mit erheblichen Stellenforderungen für den Polizeibereich sicherheitspolitisch erheblich aus dem Fenster gehängt. Sie fordern 3000 zusätzliche Stellen bis 2022. Ich hoffe, er hat geprüft, ob diese Zahl realistisch ist, nicht nur von den Kosten und den Bedarfen her, sondern auch nach der Bewerberlage und den  vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Wenn nicht, wäre dies ein äußerst peinlicher Einstieg in die Sicherheitspolitik.
Bei allen Parteien sind Personalforderungen für den Sicherheitsbereich angesichts der Terrorbedrohung und der Internet-Kriminalität wohlfeile Instrumente der Politik.
Bernd Althusmann hat gleich mit einer weiteren Variante sicherheitspolitischer Aktivität aufgewartet, er hat sich der Forderung von drei Polizeigewerkschaften nach mehr Polizeistellen für den Landkreis Harburg vollmundig angeschlossen, Nachsteuerungsbedarf  und eine Benachteiligung des Landkreises Harburg festgestellt.
Ich hoffe, er hat damit nicht einen Anfängerfehler in der Sicherheitspolitik gemacht, indem er sich den Lobby-Forderungen einer der cleversten Gewerkschaftsgruppierungen einfach angeschlossen hat, in der Erwartung, dass deren Gefolgschaft  ihn wählen wird. Polizeigewerkschafter jeder Couleur sind nämlich Experten in der Disziplin, Lobbyforderungen durch Vergleiche zu unterlegen. In diesem Fall wurden einfach der Landkreis Harburg und der Landkreis Hameln verglichen, beide mit einer Personalstärke von 340 Mitarbeitern, aber sehr unterschiedlichen Fallzahlen bei der Einbruchsdiebstahlskriminalität(Hameln 321 und Harburg 966)
Noch viel besser  als bei diesen eher eindimensionalen Vergleichen sind die Polizeigewerkschaften, wenn es um den Vergleich der Stellenkegel geht, um damit nämlich Forderungen nach Stellenhebungen zu stützen.
Übrigens: Gibt es nicht noch andere Forderungen zur Leistungssteigerung der Polizei als Stellenvermehrungen?
Der Untersuchungsführer des Senats  für den Stoltzenberg-Skandal 1979/80 Staatsrat Dr.Rabels soll noch unter dem Eindruck seiner damaligen Ermittlungen erklärt haben, die Hamburger Verwaltung, einschließlich der Polizei, sei ein Misthaufen, auf den immer weiter draufgesattelt würde.
Unter dem Strich: Diese beiden politischen Aktionen des Spitzenkandidaten Dr.Althusmann sind zunächst keineswegs zwingend der Beleg für besondere sicherheitspolitische Kompetenz.


Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...