Freitag, 28. Februar 2020

Empfänge der Wissenschaftsbehörde Hamburg-fehlende Hinweise auf Photodokumentation



Unsere Politiker beschäftigen sich, so wäre zu hoffen, mit dem Wildwuchs der privaten Sicherheitsdienste, der enormen Ausweitung dieses Gewerbes, der Auslagerung von ehemals öffentlichen Überwachungs-und Bewachungsaufgaben, der Zusammenarbeit von Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe etc.  Denken der Innensenator oder gar sein Bundeskollege daran, diese vollzogenen Auslagerungen einmal kritisch evaluieren zu lassen?
Wie sollten sie sich da um die im Vergleich dazu völlig nachgeordnete Frage kümmern können, ob die „Dokumentation“ von Behördenempfängen und öffentlichen Veranstaltungen durch Fotodokumentationen aller Teilnehmer mit Hilfe von Nahaufnahmen unter Einsatz von Teleobjektiven als nötig oder als Eingriff in Grundrechte zu sehen ist.
Angesichts der Nachrangigkeit des Problems hier nur knapp in Ergänzung zum vorherigen Post ein Hinweis in einer Einladung zu einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag:
„Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos und Filme zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur internen und externen Dokumentation der Veranstaltung gemacht und verwertet.“
Der Hinweis auf Foto- und Filmaufnahmen ist deutlich. Wer die Aufnahmen macht, wäre eine denkbare Ergänzung.
Selbst den Sicherheitsaspekt könnte man diskret benennen, soweit er vorhanden ist.



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