Freitag, 16. November 2012

Die Urwahl bei den Grünen für die Spitzenkandidatur zur Bundestagswahl 2013


 Die Urwahl der Grünen wurde in den Medien überwiegend unkritisch gefeiert und wenig auf  Probleme abgeklopft.
Eigentlich gibt es eine Spitzenkandidatur für die Bundestagswahl nur auf den Landeslisten. Frau Dr. Merkel tritt in Mecklenburg-Vorpommern an. Es geht also  bei einer Urwahl lediglich um die Präsentation der Führungskräfte auf Bundesebene und auch um die Vorauswahl möglicher Bundesminister. Es könnte theoretisch sein, dass  die Spitzenkandidaten der Grünen nicht einmal an die Spitzen der Landeslisten in ihren Landesverbänden  gewählt werden.
Im Falle der Urwahl der Grünen ist zunächst festzuhalten, dass eine Urwahl  bedeutet, die nach Satzung festgelegten Quotierungen zur Disposition zu stellen.
Bei den Grünen hätten zwei Frauen, aber auch zwei Linke bzw. zwei Realas  gewählt werden können. Theoretisch sogar zwei Männer, denn es gab neben Jürgen Trittin reichlich weitere männliche Bewerber.
Zwei männliche Spitzenkandidaten wären ja wohl der politische Gau für eine  Partei mit starkem feministischen Profil gewesen.
Das Vorpreschen von Claudia Roth mit ihrer Ankündigung zu kandidieren war übrigens politisch keineswegs harmlos: es war angesichts der möglichen Bewerberinnen die Eröffnung einer Option für zwei „Linke“ an der Spitze der Grünen für die Bundestagswahl, einmal angenommen, dass man Jürgen Trittin nach den Umfragen als „gesetzt“ betrachten wollte.
Claudia Roth wollte die  bei Auswahl in den Führungsgremien zu erwartende Verteilung Jürgen Trittin(Linke) plus eine Reala nicht akzeptieren und ganz in die erste Reihe  gelangen.
Eine Urwahl ist sehr wesentlich über die Aufstellung der Kandidaten zu beeinflussen. Ob die Basis immer „politisch klug“ wählt, ist keinesfalls zwingend, aber dieser Vorbehalt gilt möglicherweise auch für die Führungsgremien.
Ein weiteres Problem  waren die  11 Kandidaten der Basis, die voraussehbar keine Chancen haben würden, weil sie keinen entsprechenden Amtsbonus bzw. die entsprechende Medienresonanz vorweisen konnten. 
Sie waren aber auch chancenlos wegen der Modalitäten der Vorstellungsrunden. Wenn ich es recht sehe gab es 3-5 Minuten für jeden Bewerber. Fragen bekamen sie kaum.
Haben die Kandidaten der Basis die Kosten eigentlich erstattet bekommen?Sind übrigens Regeln für die Zulassung von Bewerbern zulässig?
Die Parteiführungen haben bei der Urwahl wie auch bei der Frauenquote häufig wahlpsychologische Erwägungen vor Augen oder denken an den Mobilisierungseffekt von Urwahlen in den Parteien.
Es gibt durchaus noch weitere Probleme bei Urwahlen.


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