Dienstag, 15. April 2014

Gemeinsamer Wahltermin für die Europawahlen und die Wahlen zu den Hamburger Bezirksversammlungen am 24.5.2014-ein Risiko für die SPD?


Durch Abstimmung der  Hamburgischen Bürgerschaft am 24.Juni 2009 wurde das „Vierte Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.
Ausgehandelt wurde das „Paket“ im Konsenz mit der Volksinitiative „Mehr Demokratie-Ein faires Wahlrecht für Hamburg“.
Ist dieser Beschluss in der Hamburgischen Bürgerschaft- er wäre wohl auch ohne SPD zustande gekommen- mit den Stimmen der SPD erfolgt? Vermutlich ja.
Ob sich das als politisch klug erweist?
Alles hängt davon ab, wie hoch man die Wahlbeteiligung und die Wahlchancen der SPD bei den Europa-Wahlen einschätzt. Beides könnte das Wahlergebnis bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen stark beeinflussen.
Damals,2009, habe ich einen Post ins Internet gesetzt, in dem ich mangelnde Transparenz der Beratung und Beschlussfassung beklagt habe.
Die SPD Hamburg will nun die ungünstige Kombination von Wahlen am 24.5.2014 durch einen besonders teuren Wahlkampf ausgleichen. Dazu hat sie auch Grund genug, denn die Bundestagswahl 2013 war schon eine herbe Schlappe für die Spitzenkandidatin Aydan Özoguz und die Hamburger SPD. Die Sozialdemokraten lagen nur 0,2 Prozent über dem Ergebnis der CDU, und das bei einer absoluten Mehrheit unter Olaf Scholz.

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