In den Lübecker Nachrichten und
einigen Regionalausgaben des Hamburger Abendblatts fanden sich am 9.5.2014
Nachrichten über Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein, die es schon seit
einigen Jahren geben soll, wie etwa in Neumünster wegen der Rockerproblematik.
Das Interessante: die
Bevölkerung, die meisten Politiker
und die Presse waren
anscheinend darüber gar nicht oder kaum informiert. Wie kann das sein?
Die Lübecker Nachrichten
verfassen dazu am 9.5.2014 einen kritischen Kommentar mit dem Titel „Mehr
Transparenz“. Darin werden die Gefahrengebiete ohne Kenntnis der Bürger als
schwerer Eingriff in die Grundrechte bezeichnet und der Mangel an Transparenz
beklagt.
Das Hamburger Abendblatt geht am
13.5.2014 mit einer kleinen Notiz auf der ersten Seite und einem großen Artikel
auf Seite 14 mit dem Titel: “Die geheimen Gefahrengebiete“ auf das Thema ein.
In der Tat könnten die Bürger in
Schleswig-Holstein, aber auch Besucher von anderswoher die Kontrollen der Polizei
als ungesetzlich betrachten. Das ist nicht ganz ungefährlich. Es könnte sogar
sein, dass Bürger „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ leisten, weil sie davon
ausgehen, dass die Polizei für die Feststellung der Personalien und
Durchsuchungen des Autos einen Verdacht benötigt.
In den „Gefahrengebieten“ Schleswig-Holsteins darf bekanntlich
Verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Allerdings sind persönliche Durchsuchungen nicht
erlaubt, wie dies in den nach den Weihnachtskrawallen in Hamburg eingerichteten
Sicherheitszonen um das
Schanzenviertel und St.Pauli herum der Fall war.
Grund für die Holsteiner Gebiete
waren angeblich die
Wohnungseinbrüche im „Speckgürtel“ um Hamburg. Mindestens betroffen waren die
Kreise Storman, Lauenburg, Pinneberg und Bad Segeberg.
Der Sinn und die Wirksamkeit
dieser Sicherheitsgebiete ist schlichtweg
wegen Mangels an Informationen für den Bürger nicht zu beurteilen. Eine
sicherheitspolitische Debatte über dieses Thema hat es wohl in Schleswig-Holstein
nicht, in Hamburg erst nach dem 23.12.2014, und nur beschränkt auf Hamburg, gegeben.
Von der Polizei werden mehr und
mehr Ergebnisse der polizeilichen Arbeit und die Lösung der großen
Sicherheitsprobleme verlangt. Das ist gut so.
Wenn die Polizei nun Instrumente
der weit gefassten Polizeigesetze
anwendet, müssen sie im Anschluss
auf den Prüfstand und wegen des Eingriffs in die Grundrechte ihre
Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Das ist Aufgabe der Innenminister, der Abgeordneten, der
Medien und der Gerichte.
Wem nützt es aber, wenn
Gefahrengebiete geheim ausgewiesen werden? Und: Sind sie überhaupt wirksam und
als „Dauerveranstaltung“ erlaubt??
Was bedeutet das für den Süden
Hamburgs?
Die Begründung für die
Gefahrengebiete im nördlichen Nachbarland, Einbruchsdiebstähle als besondere
Gefahrenlage, ist zweifellos dünn und ließe sich zweifellos auch auf Hamburg-Harburg und die Landkreise
Harburg, Stade und Lüneburg anwenden. Hier könnten Hamburg und Niedersachsen im
Bereich der Süderelbe AG in ihren „Grenzgebieten“ zusammen arbeiten.
Im Süden Hamburgs kämen noch
weitere Gründe hinzu. Man hört immer wieder von hoffentlich unbegründeten
Ängsten vor „Gangs“ und kriminellen Aktivitäten wie illegalen
Observationen durch Detekteien und
private Sicherheitsfirmen.
Hier müsste die Polizei wirksam
und radikal, möglicherweise unter Einschaltung zentraler Einheiten tätig werden.
Dies geht natürlich nur, wenn sie vor Ort mit den fragwürdigen privaten
Sicherheitsorganisationen auf Mini-Job und Stundenlohn-Basis nicht zusammenarbeitet.