Dienstag, 13. Mai 2014

Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein und Hamburg


In den Lübecker Nachrichten und einigen Regionalausgaben des Hamburger Abendblatts fanden sich am 9.5.2014 Nachrichten über Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein, die es schon seit einigen Jahren geben soll, wie etwa in Neumünster wegen der Rockerproblematik.
Das Interessante: die Bevölkerung, die meisten Politiker  und  die Presse waren anscheinend darüber gar nicht oder kaum informiert. Wie kann das sein?
Die Lübecker Nachrichten verfassen dazu am 9.5.2014 einen kritischen Kommentar mit dem Titel „Mehr Transparenz“. Darin werden die Gefahrengebiete ohne Kenntnis der Bürger als schwerer Eingriff in die Grundrechte bezeichnet und der Mangel an Transparenz beklagt.
Das Hamburger Abendblatt geht am 13.5.2014 mit einer kleinen Notiz auf der ersten Seite und einem großen Artikel auf Seite 14 mit dem Titel: “Die geheimen Gefahrengebiete“  auf das Thema ein.
In der Tat könnten die Bürger in Schleswig-Holstein, aber auch Besucher von anderswoher die Kontrollen der Polizei als ungesetzlich betrachten. Das ist nicht ganz ungefährlich. Es könnte sogar sein, dass Bürger „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ leisten, weil sie davon ausgehen, dass die Polizei für die Feststellung der Personalien und Durchsuchungen des Autos einen Verdacht benötigt.
In  den „Gefahrengebieten“ Schleswig-Holsteins darf bekanntlich Verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Allerdings sind  persönliche Durchsuchungen nicht erlaubt, wie dies in den nach den Weihnachtskrawallen in Hamburg eingerichteten Sicherheitszonen  um das Schanzenviertel und St.Pauli herum der Fall war.
Grund für die Holsteiner Gebiete waren  angeblich die Wohnungseinbrüche im „Speckgürtel“ um Hamburg. Mindestens betroffen waren die Kreise Storman, Lauenburg, Pinneberg und Bad Segeberg.
Der Sinn und die Wirksamkeit dieser Sicherheitsgebiete ist schlichtweg  wegen Mangels an Informationen für den Bürger nicht zu beurteilen. Eine sicherheitspolitische Debatte über dieses Thema hat es wohl in Schleswig-Holstein nicht, in Hamburg erst nach dem 23.12.2014, und nur beschränkt auf Hamburg, gegeben.
Von der Polizei werden mehr und mehr Ergebnisse der polizeilichen Arbeit und die Lösung der großen Sicherheitsprobleme verlangt. Das ist gut so.
Wenn die Polizei nun Instrumente der  weit gefassten Polizeigesetze anwendet, müssen sie  im Anschluss auf den Prüfstand und wegen des Eingriffs in die Grundrechte ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Das ist Aufgabe der Innenminister, der Abgeordneten, der Medien und der Gerichte.
Wem nützt es aber, wenn Gefahrengebiete geheim ausgewiesen werden? Und: Sind sie überhaupt wirksam und als „Dauerveranstaltung“ erlaubt??
Was bedeutet das für den Süden Hamburgs?
Die Begründung für die Gefahrengebiete im nördlichen Nachbarland, Einbruchsdiebstähle als besondere Gefahrenlage, ist zweifellos dünn und ließe sich zweifellos auch auf Hamburg-Harburg und die Landkreise Harburg, Stade und Lüneburg anwenden. Hier könnten Hamburg und Niedersachsen im Bereich der Süderelbe AG in ihren „Grenzgebieten“ zusammen arbeiten.
Im Süden Hamburgs kämen noch weitere Gründe hinzu. Man hört immer wieder von hoffentlich unbegründeten Ängsten vor  „Gangs“ und  kriminellen Aktivitäten wie illegalen Observationen durch Detekteien und  private Sicherheitsfirmen.
Hier müsste die Polizei wirksam und radikal, möglicherweise unter Einschaltung zentraler Einheiten tätig werden. Dies geht natürlich nur, wenn sie vor Ort mit den fragwürdigen privaten Sicherheitsorganisationen auf Mini-Job und Stundenlohn-Basis  nicht zusammenarbeitet.

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