Unsere
Politiker beschäftigen sich, so wäre zu hoffen, mit dem Wildwuchs der privaten Sicherheitsdienste, der enormen
Ausweitung dieses Gewerbes, der Auslagerung von ehemals öffentlichen Überwachungs-und
Bewachungsaufgaben, der Zusammenarbeit von Polizei und privatem
Sicherheitsgewerbe etc. Denken der Innensenator oder gar sein Bundeskollege daran, diese vollzogenen
Auslagerungen einmal kritisch evaluieren zu lassen?
Wie
sollten sie sich da um die im Vergleich dazu völlig
nachgeordnete Frage kümmern können, ob die „Dokumentation“ von
Behördenempfängen und öffentlichen Veranstaltungen durch Fotodokumentationen
aller Teilnehmer mit Hilfe von Nahaufnahmen unter Einsatz von Teleobjektiven
als nötig oder als Eingriff in Grundrechte zu sehen ist.
Angesichts
der Nachrangigkeit des Problems hier nur knapp in Ergänzung zum vorherigen Post
ein Hinweis in einer Einladung zu einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag:
„Im
Rahmen der Veranstaltung werden Fotos und Filme zu Zwecken der
Öffentlichkeitsarbeit sowie zur internen und externen Dokumentation der
Veranstaltung gemacht und verwertet.“
Der
Hinweis auf Foto- und Filmaufnahmen ist deutlich. Wer die Aufnahmen macht, wäre
eine denkbare Ergänzung.
Selbst
den Sicherheitsaspekt könnte man diskret benennen, soweit er vorhanden ist.