Donnerstag, 2. September 2010

Spitzelaffäre in der HSH Nordbank?


Als vor einigen Wochen die Medien über Razzien der Hamburger Staatsanwaltschaft bei Vorstandsmitgliedern der HSH Nordbank berichteten, habe ich auf diesem Blog bereits bezweifelt, dass man noch viel finden würde, weil das meiste bereits gelöscht oder im Reisswolf verschwunden sein dürfte. Dies war bereits eine Aussage zur Gesetzestreue des Vorstands der HSH Nordbank. Außerdem deutete ich an, dass da wohl noch einiges in der Grauzone zwischen Legalität und Illegalität geschehen sein dürfte.

Die Abwehrstrategie der Landesbanker, Auftreten gegenüber Öffentlichkeit und Parlament, alle Maßnahmen und Äußerungen insgesamt,ließen schon den Eindruck aufkommen, als fehle da noch ein Mosaikstein zur Beurteilung dieser Banker.

Wenn ich es recht entsinne, hat auch ein Kommentator aus Bankenkreisen auf Welt online Andeutungen zu einem Artikel gemacht, der sich mit dem Rauswurf des Vorstandsmitglieds Frank Roth befasste, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Wenn zutrifft, dass der Vorstand der HSH Nordbank das Sicherheitsunternehmen Prevent AG beauftragt haben sollte, mit illegalen Mitteln Belastungsmaterial gegen Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter in New York zu beschaffen, dann wäre damit nach dem fachlichen Versagen vor und in der Finanzkrise auch ein moralischer Verfall beachtlichen Ausmaßes offenbar geworden.Vorstandsmitglied dieser Firma war übrigens ein ehemaliger Hamburger Innensenator, Herr Nagel,

Dass ein Mitarbeiter der Firma vor dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und anderen Personen eine belastende Aussage macht, die protokolliert vorliegt, und kurz danach seine Aussage notariell beglaubigt zurückzieht, erinnert an Vorgänge im Umfeld der Organisierten Kriminalität.

Aus aktuellem Anlass: Hat sich übrigens die Bundesbank mit dem gesinnungstüchtigen Herrn Weber an der Spitze zu Wort gemeldet und schnelle Aufklärung mit entsprechenden Konsequenzen gefordert? Oder wäre das Ansehen der Finanzbranche und der Bundesrepublik, so die Vorwürfe gegen die HSH Nordbank zutreffen, durch diese kriminellen Aktivitäten weniger belastet als durch einen Bundesbanker, der sein Recht auf freie Meinungsäußerung mit provozierenden Thesen in Anspruch nimmt.

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