Donnerstag, 23. September 2010

Finanzsenatoren: Organisationshoheit und Leitungskompetenz unzureichend wahrgenommen. Kapitalerhöhung vor der Wahl 2008 unterm Deckel gehalten


PUA HSH Nordbank in Hamburg 20.9.2010, 17.00 Uhr. Raum 151.

Auskunftsperson: Andreas Bohlenz, Abteilungsleiter Beteiligungsverwaltung der Finanzbehörde

Rechtsbeistand.

Der Abgeordnete Metin Hakverdi, SPD, versuchte mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit durch Aktenvorhalte festzumachen, wann in der Bank zum ersten Mal über eine Kapitalerhöhung und eine Verschiebung des Börsengangs gesprochen wurde. Ein Vermerk von Bohlenz in den Fassungen vom 14.12.2007 und 18.12.2007 belegte, dass auf der Konsortialausschusssitzung am 10.12. 2007 davon gesprochen worden ist.

Konfrontiert mit einer Einlassung des Vorstandsmitglieds Rieck vor dem Haushaltsausschuss im Juni 2008, an dieser Sitzung hatte auch Bohlenz teilgenommen, es sei in der Bank bis Ende 2007/Anfang 2008 nicht über eine Kapitalerhöhung gesprochen worden, erklärte Bohlenz, er habe diese Bemerkung von Rieck nicht als problematisch wahrgenommen.

Die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung, ihre Kosten und ihre Gründe sollten wohl vor den Bürgerschaftswahlen nicht herauskommen.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Befragung lieferte Bohlenz auf die Frage des Abgeordneten Thomas Völsch,SPD, ob denn bei steuerlichen Entscheidungen der Bank, etwa der Verlagerung von Geschäften nach Luxemburg oder in Steueroasen die entsprechende große Fachabteilung der Finanzbehörde in die Meinungsbildung einbezogen worden sei: Er antwortete mit einem klaren „nein“.

Dies ist eindeutig den zuständigen Senatoren vorwerfbar. Die Behörde scheint hier nicht optimal für die Wahrnehmung der Interessen der Stadt eingesetzt worden zu sein.

Die Finanzsenatoren werden weiterhin angesichts der eher unzureichenden Kapazitäten, die in der Beteiligungsverwaltung für die Kontrolle und Betreuung der HSH Nordbank vorgehalten wurden, wenn auch am Beginn der Finanzkrise etwas ausgebaut, in der Kritik stehen, da sie als Senatoren die Organisationshoheit in ihrer Behörde ausübten. Ob die Zuziehung externen Sachverstands etwa bei dem geplanten Börsengang(Morgan Stanley) ein genügender Ausgleich war , mag dahinstehen.

Erhellend war, dass anscheinend keine Vorlage der Bank für die Kontrollgremien jemals von der Beteiligungsverwaltung bzw. der Finanzbehörde abgelehnt worden ist. Jedenfalls konnte sich Bohlenz an keinen derartigen Vorgang erinnern.

Es steht zu vermuten, dass alles auf höchster Ebene abgesprochen wurde.

Die Beteiligungsverwaltung scheint die Probleme der HSH Nordbank nicht hinreichend durchschaut zu haben. Sie war jedenfalls kaum in der Lage die Bank zu kontrollieren.

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