Montag, 30. Januar 2012

Verfassungsschutz und NPD-Verbot


Warum schaffen die Verfassungsschützer von 16 Bundesländern und das Bundesamt für Verfassungsschutz es seit Jahrzehnten nicht, eine fundierte Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu liefern? Hier ist glasklar Leistung gefragt.

Wenn es schon unser Inlandsgeheimdienst nicht schafft, was leisten die überaus ambitionierten, wenn auch nicht über jeden Zweifel erhabenen, Rassismus- und Extremismusforscher an den Hochschulen und in Instituten. Bringen sie einfach zu wenig, wenn es um juristisch wasserdichte und intersubjektiv überprüfbare Belege und Argumentationen geht?

Sonntag, 22. Januar 2012

Die Rettung der HSH Nordbank: die Folgen


Die Rettungsaktion für die HSH Nordbank liegt nahezu drei Jahre zurück. Damals setzten die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg je 1,5 Milliarden Euro für die „Rettung“ der Bank ein. Zusätzlich übernahmen sie eine Bürgschaft von zusammen 10 Milliarden Euro. Die Bank legte ein neues, wenn auch nicht unumstrittenes, Geschäftsmodell vor.

Lange hieß es beschwichtigend, es sei bisher kein Euro geflossen.

Dies war spätestens dann zu Ende, als „kleinere“ Abschreibungen fällig wurden bzw. In den städtischen Fonds keine Gewinne mehr anfielen, sondern Verluste. Das war schon sehr früh der Fall. Übrigens weitgehend unbeachtet von den Medien der Weltstadt Hamburg.

Die Bürgerschaft hatte auch zur Begleitung dieser Rettungsfolgen den „Ausschuss für Öffentliche Unternehmen“ eingesetzt, der stets wenn es um die Folgewirkungen des HSH-Nordbank-Desasters ging, ohne Öffentlichkeit tagte. Nun ja, es ist schließlich auch besser, wenn die Bürger nicht gleich mitbekommen, wie die Folgen der Misswirtschaft sozialisiert werden oder gar wer eigentlich gerettet wurde. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss HSH Nordbank mit seiner eingeschränkten Öffentlichkeit war in den Augen einiger Abgeordneter bereits ein Zuviel an Transparenz.

Nun sind die Abschreibungen so hoch, dass sie nicht mehr übersehen werden können, da der damals angesetzte Aktienkurs erheblich nach unten revidiert werden musste. Nunmehr müssen Hamburg und Schleswig-Holstein, d.h. der für die Rettung der Bank gemeinsam gebildete Fonds, durch die Neubewertung der Aktien 951 Millionen Euro abschreiben, d.h. die ehemals eingeschossenen drei Milliarden Euro sind nur noch zwei Milliarden wert.

Auch die „Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH(HGV)“ und der „Pensionsfonds für ehemals städtische Bedienstete“ müssen den Wert der von ihnen gehaltenen Nordbank-Aktien um etwa 180 Millionen Euro herabsetzen.

Außerdem nimmt die Bank erstmalig die Bürgschaft der Länder mit 308 Millionen Euro in Anspruch.

Schon hört man wieder Beschwichtigungserklärungen, diesmal besonders von der im Wahlkampf befindlichen Regierung Schleswig-Holsteins: Das sei alles ganz gelassen zu nehmen, denn das Minus in den Finanzfonds schlage ja erst auf die Haushalte der Länder durch, wenn der Fonds die HSH-Nordbank-Anteile verkaufe. Und dies sei im Moment nicht beabsichtigt.

Übrigens hat damals die SPD-Opposition in Hamburg in einer „Staats-tragenden“ Aktion dem Rettungspaket sogar zugestimmt, allen voran Michael Neumann, Thomas Völsch und Dr.Tschentscher. Letzterer immerhin mit Kritik am festgesetzten Aktienkurs.

Auch der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück behauptete stets, die HSH Nordbank sei eine systemrelevante Bank. Er folgte wie die Bundeskanzlerin dem einfachen Regierungs-Motto: nur keine unkalkulierbaren strukturellen Eingriffe, alles weiter aufrechterhalten, koste es die Steuerzahler was es wolle. Und es wurde bekanntlich teuer.

Nun kommen die Folgen immer deutlicher auf die Hamburger und Holsteiner zu.

Alles nicht so schlimm, wenn’s hart auf hart kommt kürzen wir bei den Beamten, wie bereits in Hamburg mit dem bisher 60 Prozent betragenden 13.Monatsgehalt teilweise geschehen. Eine Einkommenskürzung, bei vollständigem Wegfall, um ca. 4 Prozent. Ole von Beust, als Bürgermeister qua Funktion einer der Haupt-Verantwortlichen für das Bank-Desaster, war der Vorreiter, Olaf Scholz folgte mit Abschwächungen.

Eine Gemeinsamkeit beim Konzept des „guten Regierens“?

Donnerstag, 12. Januar 2012

Bundespräsident contra mediale Funktionseliten

Es ist schwer zu entscheiden, welches Gewicht die Vorwürfe gegen einen Bundespräsidenten haben müssen, damit ein Rücktritt zwingend nahe liegt.

Möglich dass es sich nach internationalen Maßstäben im Falle Christian Wulff um Vorwürfe handelt, die unter der Schwelle der Rücktritts-Relevanz liegen.

Allerdings erscheint der Bundespräsident einem Politik-Stil verhaftet, wie er auch schon bei einem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes unangenehm auffällt: Taktische Finessen im Machtkampf, Halbwahrheiten bei der Beantwortung von Fragen im Landtag, einseitige Bindung an Unternehmer, die Interessen der Wirtschaft bzw. einzelner Unternehmen, einem jahrzehntelang praktizierten machtpolitischen Stil, der inhaltliche Bindungen immer mehr in den Hintergrund drängt, das permanente schauspielerische Ausspielen der mit dem persönlichen Habitus verbundenen Glaubwürdigkeits-Anmutung. Intellektuell unterkomplexe politische Aussagen wie in seiner „Islam-Rede“, Fortsetzung des rüden Umgangs mit den politischen Akteuren der Medien, zahlreiche Pharisäerhafte moralische Angriffe auf Politiker konkurrierender Parteien, deren moralischen Impetus man für sich nicht entfernt gelten lässt.

Dazu ein denkbar unzureichendes Krisen-Management und mangelnde Stilsicherheit, die bei einem Sprößling einer langjährigen Oberschicht-Familie kaum anzutreffen wäre.

Unzureichende Lernfähigkeit und Einsichtsfähigkeit dürfte hinzukommen.

Insgesamt eine Mischung, die zu ertragen viel Konflikt-Toleranz erfordert.

Dieses Profil war den Wählern des Bundespräsidenten in der Bundesversammlung doch sicherlich mindestens partiell bekannt.

Was sich zur Zeit abspielt, ist jedoch ein Machtkampf eines politischen Amtsträgers, des höchsten Repräsentanten dieses Staates, und seiner Unterstützer gegen die Machtbesessenen und ebenfalls Pharisäerhaften und arroganten Repräsentanten der großen Medien.

Die Vertreter der Medien sind politische Akteure, die nur zusätzlich noch die Fahne der Pressefreiheit vorantragen, um sich eine höhere Legitimität zu verschaffen.

Es sind die Vertreter des Mainstream-Journalismus, die sich erlauben, Themen und Informationen auszusparen, Tabus zu errichten und zu erhalten sowie unlegitimierte machtpolitische Ansprüche zu erheben. Zum großen Teil Kapital-gestützt und dem gehobenen Bürgertum interessenmäßig verpflichtet oder der besser verdienenden Hierarchie der Öffentlich-Rechtlichen zugehörig.

Was tun? Wie entscheiden?

Diese Frage stellt sich dem Bürger, der sich politisch-theoretisch und durch politische Praxis keiner dieser beiden Gruppen unterlegen fühlen muss, sich aber auch keiner von beiden Machtgruppen verbunden oder gar verpflichtet fühlt.

Ist unser Bundespräsident besserungsfähig oder nur ein „Aussitzer“ von besonderem Format? Wer mag das entscheiden?

Aber: Wer sich in dieser Woche die einseitig zusammengesetzten Talkrunden von Günter Jauch und Markus Lanz angetan hat, dürfte sich schwer tun, den Stab über Christian Wulff zu brechen.

So viel schauspielerisch geschickt vorgetragenes Pharisäertum fand sich selten in unseren Medien:

Wie der von den Medien als Politik-Berater ständig präsentierte Michael Spreng sich dermaßen aufspielen kann, und dies angesichts seiner Rolle und strategischen Verantwortung als langjähriger Chefredakteur der Bild ist unerfindlich. Er hat auch keine Skrupel zweifelhafte Deals zwischen Politikern und Medien als selbstverständlich hinzustellen nach dem Motto „Du Christian Wulff gibst uns Auflagen-fördernden Einblick in deine neue Familie, wir bringen deine Scheidung positiv rüber, obwohl du Gerhard Schröder genau wegen seiner vielen Familien-Neugründungen Moral-triefend kritisiert hast“. Oder auch Heide Simonis, die betont skrupelbehaftet dann doch den Rücktritt forderte : Was hat eben diese Heide Simonis,SPD, für ein Schauspiel vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank abgeliefert, nach dem Motto „Ich habe das alles nicht so richtig verstanden und wir haben uns an den Bank-Experten aus dem Vorstand orientiert“. Nun: Heide Simonis ist verantwortlich als Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank bis 2005 für die Aufnahme großer Milliardenbeträge noch zu Zeiten der Gewährsträgerhaftung zu günstigen Konditionen, die dann unter ihrer Ägide und der ihres Nachfolgers Dr.Peiner, CDU, zum wenig professionellen Ankauf von Risiko-Papieren verwandt wurden und so mit zum Fast-Zusammenbruch der Bank führten. Die Nord-LB ist da weniger belastet.

So könnte man das Ganze auch bei den anderen Teilnehmern fortsetzen.

Um es zusammenfassend festzuhalten: Es hätte mich auch gereizt, die Schwachpunkte des Wulffschen Versagens im einzelnen mehr oder weniger genüsslich aus einander zu nehmen, es ist für meine Ansprüche fast schon zu leicht.

Muss man aber Stellung nehmen, wenn sich die „ politischen Riesen“, mediale und politische Funktionseliten, in der Arena bekämpfen?

Der Bürger kann und muss mit jedem Ausgang des Schauspiels leben.

Jeder einzelne berechtigte Vorwurf scheint ein Stück zu kleines Karo für den Rücktritt eines Staatsoberhaupts. Ob die Summe wirklich die neue Rücktritts-relevante Qualität bringt?

Dienstag, 10. Januar 2012

Anklageerhebung gegen ehemalige HSH Nordbank-Vorstände durch die Staatsanwaltschaft Hamburg


Zu den umfangreichen Abschlussberichten der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Kiel und Hamburg sowie dem Freshfields-Gutachten im Auftrag des Vorstands der HSH Nordbank kommt nunmehr eine angeblich 600 Seiten starke Anklageschrift gegen sechs ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank hinzu, darunter auch gegen die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans Berger und Prof. Nonnenmacher. Der Letztere war von der Anwaltskanzlei Freshfields und Partner noch entlastet worden, ganz im Gegensatz zu anderen ehemaligen Vorstandsmitgliedern wie Peter Rieck und Jochen Friedrich, die aufgrund des Gutachtens gehen mussten.

Die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt spät, aber sie erfolgte nunmehr.

Man darf gespannt sein, welche Wirkungen diese Anklageschrift beim Landgericht entfalten wird.

Häufig wurden Zweifel laut, ob es zu einer Anklageerhebung überhaupt kommen würde. Auch mein „Hamburg-Blog“ und der Webblog „Klartext“ taten dies unter Berufung auf Beispiele wie etwa den Stoltzenberg-Skandal.

Die FAZ berichtet unter der Überschrift „Anklage gegen frühere Vorstände der HSH Nordbank“ am 1.1.2012 und informiert die auf die Presse angewiesene Öffentlichkeit über ein 70-seitiges Papier einer polizeilichen Ermittlungs-Kommission, die den gesamten Vorstand der HSH Nordbank bereits im Frühjahr 2010 entlasten wollte und daraufhin von der Staatsanwaltschaft aufgelöst und ersetzt wurde.

War diese Kommission unter der damaligen Regierung politisch handverlesen worden?

Erhoben wird der Vorwurf der Untreue und der leichter zu beweisende Vorwurf der Bilanzfälschung insbesondere im Zusammenhang mit den berüchtigten Omega 55 Geschäften, die zu hohen Verlusten für die Bank geführt haben.

Die Stellungnahmen der Anwälte der Beschuldigten folgen dem Tenor, es habe sich um Bank-übliche Geschäfte gehandelt und die Vorwürfe der STA seien deshalb haltlos.

Wer die Berichte der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse mindestens partiell gelesen hat, wird dem schwerlich folgen können. Man könnte folgern: Wenn die Omega-Geschäfte Bank-üblich, genauer Investmentbank-üblich, waren, wie auch die Fehlleistungen in der Ankaufspolitik, erinnert sei an das „Schnell-Ankauf-Verfahren“ für Risiko-Papiere, oder auch an die Fehlleistungen im Bereich des Risiko-Managements und im IT-Bereich, dann würde man Krisen- verursachende, Finanzkrisen-fördernde und den Bankenzusammenbruch-herbeiführende Bank-Praktiken nachträglich legitimieren.

Mit den hohen Kosten eines Kreislaufgeschäfts etwa 17 Milliarden Euro kurzfristig aus der Bilanz einer Bank „auszulagern“, kann und darf nicht Bank-üblich sein.

Paul Lerbinger macht in einem FAZ-Interview v. 7.1.2012 geltend, er habe sich nie näher mit Omega 55 beschäftigt, solche Geschäfte seien aber vor vier, fünf Jahren keine Seltenheit gewesen, heute aber angesichts des neuen Geschäftsmodells der Kernbank kein Thema mehr.

Dieser Hinweis Lerbingers kann seine Vorgänger keinesfalls entlasten, auch wenn dies seine Absicht gewesen sein sollte. Lerbinger liegt naturgemäß an einer zügigen Aufklärung.

Übrigens: Wären eigentlich noch weitere Anklagen möglich gewesen?

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...