Montag, 30. Januar 2012

Verfassungsschutz und NPD-Verbot


Warum schaffen die Verfassungsschützer von 16 Bundesländern und das Bundesamt für Verfassungsschutz es seit Jahrzehnten nicht, eine fundierte Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu liefern? Hier ist glasklar Leistung gefragt.

Wenn es schon unser Inlandsgeheimdienst nicht schafft, was leisten die überaus ambitionierten, wenn auch nicht über jeden Zweifel erhabenen, Rassismus- und Extremismusforscher an den Hochschulen und in Instituten. Bringen sie einfach zu wenig, wenn es um juristisch wasserdichte und intersubjektiv überprüfbare Belege und Argumentationen geht?

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