Donnerstag, 12. Dezember 2013

Wichtige Details im Koalitionsvertrag: Private Sicherheitsdienstleister und Detekteien


Man kann die Detailversessenheit der Koalitionsvereinbarung  als typisch deutsch  und in der Welt einzigartig kritisieren. So viel Transparenz wird vielen Auswertern  der amerikanischen und englischen Geheimdienste sowieunseren Nachbarn und Freunden in Europa die Aufgabe erleichtern, deutsche Politik vorauszusagen und zu verstehen.
Aber sie hat auch Vorteile für die Bürger.
Diese vielen kurzen Sätze bieten Anknüpfungspunkte für die politische Einflussnahme.
Ein Beispiel:
Am Anfang des Kapitels 5  „Freiheit und Sicherheit“ findet sich der Satz: “An private Sicherheitsdienstleister stellen wir verbindliche Anforderungen an Seriösität und Zuverlässigkeit.“ Der Satz steht u.a. in Verbindung mit der Abwehr von Wirtschaftsspionage.
Das Hamburger Abendblatt hat kürzlich  in einem Artikel das enorme Anwachsen der privaten Sicherheitsdienste beschrieben und die weitreichende Übertragung von öffentlichen Aufgaben an diese kritisch beleuchtet.
 Das Abendblatt war kritischer als die Formulierung im Koalitionsvertrag erscheinen mag: Es sah Verschiebungen in der Sicherheitsarchitektur des Landes, die das Gewaltmonopol des Staates in Zweifel zögen.
Wie steht es aber mit den großen Detekteien, die flächendeckend ihre Leistungen anbieten. Keine Residenten mit Ortsangabe, nur Telefonnummern und dann bei einigen Firmen Dienstleistungsangebote bis in jeden Stadtteil, die z.T. schon illegal genannt werden müssen oder arg am Rande liegen. Diese flächendeckenden Angebote sind nur möglich, wenn  man Rentner, Sozialleistungsempfänger, Zuwanderer und andere für Billiglöhne anwirbt und mit Kurzausbildungen auf die Zielpersonen loslässt. Bei den zwielichtigen Angeboten ist es sicherlich gut, wenn die Mitarbeiter  aus Ländern  ohne demokratische Kultur  und Rechtsstaatlichkeit stammen, was bei der Zuwanderung nach Deutschland ganz überwiegend gegeben ist.
Hier hätte sich angeboten  bei den nachfolgenden Passagen in der Koalitionsvereinbarung  über die Änderung des Strafgesetzbuches § 238 „Nachstellung“ das geschäftsmäßige Stalking neu aufzunehmen. Dies wäre  etwa möglich mit dem Tatbestandmerkmal des „bandenmäßigen Stalkings“ mit entsprechend höherer Strafandrohung.  Demonstrative Observation, wie sie etwa im Milieu auch gegenüber Polizisten eingesetzt wird, ist naturgemäß schwer beweisbar, deshalb müsste auch die Verfolgung erleichtert werden.
Die IMK hat sich mit diesem Komplex bereits beschäftigt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...