Prof. Nonnenmacher hat vor dem Hamburger Landgericht in 2013 ein erstes Statement abgegeben, in dem er die
Staatsanwaltschaft nach Presseberichten scharf angegriffen hat.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft,
er habe das umstrittene Omega 55 Geschäft einfach durchgewunken.
Nonnenmacher nannte die Vorwürfe
der Staatsanwaltschaft „lebensfremd“, „abwegig“ und „absurd“. Ob er damit eine
fundierte Anklageschrift entkräften kann?
Ist das eine geschickte
Verteidigungsstrategie?
Sieht er sowieso erst die nächste
Instanz als entscheidend an und erwartet er dort bessere Chancen?
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