Freitag, 28. März 2014

Untersuchungsausschüsse: Auswahl der Mitglieder


Gemeinhin werden von den Fraktionen der Parlamente einige wenige Abgeordnete mit „Biss“ entsandt, die durch Fragetechnik und Sachkompetenz die Zeugen und Auskunftspersonen auf Augenhöhe befragen können. Dazu bedarf es immer einiger Juristen, da sich die Untersuchungsausschüsse gegen Bürokratie, Unternehmen(z.B.Banken) und Anwaltsunterstützte Zeugen durchsetzen müssen. Dazu bedarf es natürlich weiterer Abgeordneter, die die Präsenz sichern.
Wichtiger wird zunehmend ein weiteres Auswahlmerkmal: Bei der Auswahl müssen die notorischen „Durchstecher“ zu den Medien und anderen Interessierten aussortiert werden.
Wie erkennt man diese Abgeordneten?
Sie bekommen plötzlich auf einem nicht unmittelbar mit der Untersuchung zusammenhängendem Gebiet eine gute Presse. Häufig erfolgt die Gegenleistung der Medien auch erst nach der Untersuchungsarbeit, meist eher etwas unvermittelt und überraschend.

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