Der Ausschuss diskutierte die Frage, wie er nach nunmehr mehreren Monaten Verzögerung durch die Bank und den Senat an die notwenigen Akten der HSH Nordbank kommen kann. Der Ausschuss droht nunmehr die Beschlagnahme an, und zwar für alle Vorstandsprotokolle und Aufsichtsratsprotokolle einschließlich aller Anlagen, Vorlagen, vorbereitenden Papiere und des vorbereitenden internen Informationsaustausches, auch der Akten aller Ausschüsse und Unterausschüsse dieser beiden Gremien.
Die nunmehr ergriffene Maßnahme wurde bereits vor Monaten vom ersten PUA HSH Nordbank des Schleswig-Holsteinischen Landtags ergriffen.
Der vorgesehene Zeuge Jochen Friedrich, ehemaliger Kapitalmarktvorstand der HSH Nordbank, hatte relativ knapp vor der Sitzung mitteilen lassen, er wolle die Aussage verweigern , weil er sich ansonsten belasten könnte.
Der PUA hatte ein Bufett für 19.00 Uhr geordert, muss also von einer längeren Sitzung, d.h. vom Erscheinen des Zeugen ausgegangen sein.
Meine juristische Vorbelastung sagt mir, dass hier etwas ganz verkehrt läuft, dass möglicherweise der PUA sein Ansehen verliert, so er dieses bei Senat und HSH Nordbank noch haben sollte.
Verspätete Absagen, wenn dies der Fall war, sollten nicht folgenlos bleiben. Mindestens wären die Kosten für das vom Ausschuss für 19.00 Uhr georderte Bufett vom Zeugen zu erstatten. Der Rechnungshof sollte diesen Vorgang prüfen.
Merkwürdig, dass der Zeuge einfach sein Erscheinen Absagen konnte. War die Einladung an den Zeugen fehlerhaft? Nach üblichem Verständnis von PUA-Arbeit in Hamburg haben Zeugen zu erscheinen, im Zweifelsfall werden sie vorgeführt. In diesem Fall muss der Zeuge zur sachlichen Aufklärung der Omega-Deals beitragen und die Frage beantworten, wer von Vorstand und Aufsichtsrat in die Maßnahmen zur RWA-Reduktion involviert war. Näheres über die Operation „window-dressing“ wäre einfach spannend gewesen. Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen gegen Zeugen dürfen kein Freibrief sein für das Unterlaufen des Untersuchungsauftrags eines Parlaments. Die Abgrenzung der Aussageverpflichtung muss im Ausschuss erfolgen.
Der Ausschuss will ein Informationssystem aufbauen lassen, das auch den Ausschussmit-gliedern zugänglich sein soll. Offen blieb die Frage, wie dieses System erschlossen wird.
Die Kosten sind angeblich nicht zu beziffern.
Der Ausschuss beschließt, für die Behandlung der causa Strate die Öffentlichkeit auszuschließen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte einer Beschwerde des RA Strate stattgegeben, der sich gegen einen Ausschluss von der letzten Sitzung des PUA zur Wehr gesetzt hatte. Sie war erfolgt mit dem Argument, er vertrete einen möglichen, wenn auch noch nicht benannten Zeugen. Die anwesenden Bürger wären sicherlich daran interessiert gewesen, wie der PUA den Gerichtsentscheid des Amtsgerichts Hamburg aufgenommen hat, der keinerlei stichhaltigen Grund für den Ausschluss Strates gesehen hat.
Der Ausschluss eines Bürgers von einer Sitzung des PUA ist ein besonderer Gegenstand. Die Öffentlichkeit hat in diesem Punkt ein besonderes, berechtigtes Interesse an der Argumentation und Arbeit des Ausschusses. Ist das Recht, die Öffentlichkeit auszuschließen, an Voraussetzungen gebunden und damit überprüfbar? Wahrscheinlich nicht. Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz(HmbIFG) vom 5.9.2005 jedenfalls schließt den Anspruch auf Informationszugang gegen die Bürgerschaft leider aus.
Nach der Unterbrechung wird deutlich, dass der Ausschuss noch keine terminlich festgelegte, umfassende Liste der zu Befragenden hat. Der zweite Untersuchungsausschuss in SH hat diese Liste und beginnt Ende Februar 2010 mit der Anhörung.
Die Sitzung des Ausschusses ging nach Wiederzulassung der Öffentlichkeit noch kurze Zeit weiter und endete gegen 18.50 Uhr.
Der PUA muss den merkwürdigen Eindruck vermeiden, dieser könnte bei den anwesenden Bürgern aufgekommen sein, dass nämlich sehr schnell und unrechtmäßig ein Rechtsanwalt und Bürger von der Anhörung eines Zeugen ausgeschlossen wurde, dass auch recht locker die Öffentlichkeit für Beratungen des Ausschusses ausgeschlossen wird, dass aber beim Vorgehen gegen die HSH Nordbank bisher eher mit Samthandschuhen gearbeitet wurde. Dies gilt sowohl für die Ladung der Zeugen, als auch für die Beschaffung der Akten.