Samstag, 4. Dezember 2010

PUA HSH Nordbank und Hamburger Justiz(II)



Sowohl bei der Aktenvorlage als auch bei der Durchsetzung von Zeugenaussagen vor dem Ausschuss konnte sich der PUA nicht durchsetzen. Letztes Beispiel: Luis Marti Sanches. Wir haben darüber in den Medien leider wenig gehört.

Der Ausschuss hat doch ein Zwangsgeld von unglaublichen 250 Euro gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Stuhlmann verhängt. Was hat denn der Amtsrichter des Amtsgerichts Hamburg-Mitte, dessen Namen wir in den Medien bisher nicht gelesen haben, mit der Beschwerde Stuhlmanns gegen das Zwangsgeld angestellt? Was wohl? Er hat sie gebilligt nach dem Motto: Amtsrichter stoppt Parlament! Warum bekommen wir die Entscheidung nicht zu lesen? Hier, und nicht nur hier, wird von allen Beteiligten Transparenz verweigert.

Schon die Annahme der Beschwerde könnte ein Rechtsverstoß gewesen sein, da es bei Zwangsgeldern eines PUA keinen Richtervorbehalt geben dürfte.

Durch welche Qualität von Anwälten wird die Bürgerschaft eigentlich vertreten? Hier wären Spitzenanwälte und hochrangige Gutachter angebracht gewesen, wie sie sich die HSH Nordbank auf Kosten der Steuerzahler mit dem Freshfieldsgutachten u.a. geleistet hat.

Wie man hört war diese Amtsrichterentscheidung eine mit dreizeiliger Begründung: gemäß § 55 Strafprozessordnung dürfe eine Zeuge die Beantwortung von Fragen vor einem PUA verweigern, wenn die Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Nun hatte Stuhlmann schon die Frage nach seinen Zuständigkeiten in der Bank verweigert.

Dem Amtsrichter sollte klar sein, dass die StPO bestenfalls hilfs- und ersatzweise herangezogen werden darf. Sie ist für PUAs nachrangiges Recht. Man sollte sie im PUA-Recht gar nicht mehr erwähnen.

Kein Wunder, dass sich Parlament und Justiz durch fehlende Transparenz vor der Kritik der Bürger absichern wollen. Versuchen sie einmal als Bürger in der Hamburger Rechtssprechungsdatenbank diese Entscheidung zu finden: Viel Spaß.

Bei der Aktenvorlage sieht es nicht besser aus: Ergebnis war ein völlig unzureichender „Kompromiss“, den ein Hamburger Gericht erzwungen hatte.

Wie sieht es mit dem Anwesenheitsrecht von Anwälten der Zeugen bei PUA-Sitzungen aus?

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