Montag, 20. Dezember 2010

Wahlkampf für die Bezirksversammlungswahl 2008 im Bezirk Harburg: „Der Flyer“


Wie im Wahlkreis 17 gab es auch im Wahlkreis 16 in Harburg Gedränge um die aussichtsreichen Plätze. In der Wahlkreismitgliederversammlung war Bernd Kähler auf den Platz 6 gewählt worden, Peter Schnelle-Loeding, Sohn eines bekannten Harburger SPD-Mannes und Gewerkschafters, stand nur auf Platz 7.

Welch eine Überraschung, als der Flyer gedruckt vorlag: Die ersten sechs Kandidaten sollten mit Bild erscheinen, die anderen nur mit Namen. Das geschah so. Nur: Der Kandidat auf dem Platz 6 erschien nicht mit Bild auf dem Flyer, sondern der Kandidat von Platz 7 Peter Schnelle-Loeding. Bernd Kähler war durch ein „Missverständnis“ hinten runtergefallen.

Aber das Schönste kommt noch, nämlich „die Rache“ der Wähler: Bernd Kähler, von Beruf Pastor, kam auf Platz 1 bei der SPD und schlug selbst die auf den Plätzen 1 und 3 nominierten Frauen Melanie Leonhard und Kathrin Wichmann, beide bereits Bezirksabgeordnete.

Hier die Ergebnisse:

Bernd Kähler 3528 Stimmen (6)

Melanie Leonard 3337 Stimmen (1)

Kathrin Wichmann 3071 Stimmen (3)

Torsten Fuß 2879 Stimmen (4)

Rafael Pilsczek 2237 Stimmen (2)

Birte Gutzki 1809 Stimmen (5)

Peter Schnelle-Loeding 1439 Stimmen (7)

(Die Zahlenangaben in Klammern geben die ursprüngliche Platzierung auf der Wahlkreisliste der SPD an)

Verschiebungen gegenüber der SPD-Vorschlagsliste für den Wahlkreis 16 gab es durch das Wählervotum durchaus. Sie hielten sich jedoch im Kreis der sechs Erstplazierten, von denen fünf mit dem Flyer in hoher Auflage beworben wurden. Der Pastor Bernd Kähler war der Ausreißer: Nicht mit Bild auf dem Flyer, erreichte er sogar Platz 1. Pastoren genossen vor drei Jahren in hohem Maße das Vertrauen der Wähler.

Peter Schnelle-Loeding, kam nicht in die Bezirksversammlung.

Es gab schon 2008 besonders im Wahlkreis 17 viele einfallsreiche Varianten persönlichen Wahlkampfs, die sich durchaus auch in den Ergebnissen der letzten Wahl ablesen lassen und vom Modell des solidarischen Wahlkampfs für eine gemeinsame Liste deutlich abwichen.

Nach dem neuen Wahlrecht gibt es in den Wahlkreisen für Bürgerschaft und Bezirksversammlung nur noch jeweils fünf "Persönlichkeitsstimmen", die konzentriert, aber auch auf mehrere Kandidaten einer Partei oder mehrerer Parteien verteilt werden können, d.h. der persönliche Wahlkampf wird zu einer noch größeren Versuchung, ja geradezu zu einem "Muss", und entspricht dem Sinn des Wahlrechts .

Die Bürger haben zusätzlich die Möglichkeit, jeweils fünf weitere Stimmen auf die Listen der Parteien, Landeslisten und Bezirkslisten, zu konzentrieren und damit die Listenreihenfolge zu stabilisieren, sie können aber auch ihre fünf Stimmen einzelnen Kandidaten auf "ihrer" Parteiliste,z.b. dem Spitzenkandidaten geben oder auf einzelne Kandidaten der Liste verteilen. Außerdem haben die Bürger das Recht zu panaschieren, d.h. ihre Stimmen auf die Listen mehrerer Parteien zu verteilen oder ihre Stimmen Einzelkandidaten auf den Listen verschiedener Parteien zu geben.

Ein für den Bürger schwer zu kalkulierendes Wahlrecht, weil er die Wirkung seiner Stimmabgabe kaum einschätzen kann, selbst dann nicht , wenn er das Wahlrecht und die Auszählungsmodalitäten wirklich versteht.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...