Mittwoch, 11. Mai 2011

Ausschluss der Öffentlichkeit:Stören Medien und Bürger im Ausschuss für Öffentliche Unternehmen?




Die Tagesordnungen des Ausschusses für die Sitzungen am 5.5. und 10.5.2011 waren bemerkenswert. An keiner Stelle ist für den Bürger erkennbar, dass es um die HSH Nordbank geht. Man muss erst die Drucksachen aufrufen, um den Gegenstand zu erfahren. Muss das sein?
Die Beratungen standen erkennbar unter dem Vorbehalt eines Beschlusses zur Selbstbefassung gemäß § 53 (2) Geschäftsordnung der Bürgerschaft.
Am 10.5.2011 war die Presse überhaupt nicht vertreten. Dafür große Delegationen des Vorstands der HSH Nordbank und Mitarbeiter des Finanzsenators.
Als Bürger war nur ich selbst anwesend, zwei weitere Personen in dienstlicher Funktion außerhalb der „Delegationen“ von Bankvorstand und Finanzsenator, darunter Herr Dietz nach eigenem Bekunden von der HSH Nordbank, der in meinen Webblogs schon einmal erwähnt worden ist.
Ich selbst hatte noch knapp vor der Sitzung einen Abgeordneten angerufen, damit man sich auf den Fall einstellen kann, dass Öffentlichkeit vorhanden sein wird, was ansonsten nicht zu erwarten war, vorausgesetzt der Öffentlichkeits-Mann Kaphengst hat die Medienvertreter entsprechend informiert, so sie überhaupt Interesse an normalen Ausschusssitzungen haben sollten.
Die Sitzung wurde in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil getrennt. Nach dem öffentlichen Teil wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.. Aber interessanterweise ging auch Dr. Bischoff, der angeblich noch einen weiteren Termin hatte. Meine Vermutung, er wollte sich nicht in die „Geheimhaltungsfalle“ begeben. Er hatte zudem aus dem PUA HSH Nordbank bereits einschlägige Erfahrungen, als der PUA sich mit einer seiner Presseerklärungen und seinem Buch etwa eine Stunde unter Geheimhaltungsaspekten ausgiebig auseinandersetzte.
Beim Hinausgehen bedankte ich mich bei Dr. Bischoff scherzhaft wegen dieses „wunderbaren Aktes der Solidarität mit dem Volk“.
Interessieren würde mich, wie man die geheimhaltungsbedürftigen Inhalte von den öffentlich vortragbaren unterschieden hat. Schließlich sorgt bereits die Jahresbilanz 2010 in nicht unerheblichem Maße für Transparenz.
Fragen der strategischen Aufstellung für die demnächst anstehenden schwierigen Zeiten, in denen man sich u.a. mit dem Stresstest, den Vorgaben der EU-Kommission und den Verhandlungspositionen der Bundesregierung auseinandersetzen muss, sind natürlich sensibel.
Schließlich hat bereits die rot/grüne Bundesregierung schwere Fehler begangen, indem sie den Landesbankensektor quasi „zum Abschuss freigegeben hat“, indem sie sich mit der Aufhebung der Gewährträgerhaftung einverstanden erklärt hat. Schon damals konnte klar sein, dass die Landesbanken Schwierigkeiten mit ihren Geschäftsmodellen haben würden und im Investmentbanking den internationalen Konkurrenten nicht gewachsen sein würden.
P.S.: Ausschluss der Öffentlichkeit kann durchaus nötig sein. Wo aber verläuft die Grenze? Im Extrem: Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen die Stadt ruiniert und dafür auch noch Nicht-Öffentlichkeit beansprucht.

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