Freitag, 30. Januar 2015

Überhebliche NDR-Werbung in eigener Sache?


Bekannt ist  besonders der ständig wiederholte Slogan „NDR-Das Beste am Norden“.
NDR 90,3 wirbt mit dem Slogan: NDR 90,3-wir sind Hamburg“.
Dazu kommt „der schnellste Verkehrsservice der Stadt“  und „der schönste Musik-Mix  der Stadt“.
„Die Nachrichten für Hamburg- immer besser informiert, zuverlässig und aktuell“.
Wirken solche vollmundigen Werbesprüche in eigener Sache überheblich, dreist und unglaubwürdig?

Ranking-Manipulation bei NDR und ZDF


Im August 2014 hat der NDR zugeben müssen, dass es bei seiner  Showreihe „Das Beste am Norden“ nicht immer mit rechten Dingen zugegangen ist.
Es ging um Abweichungen vom Online-Voting bei „die schönsten Gärten und Parks des Nordens“ und die schönsten Mühlen Norddeutschlands“. In den Vorjahren war es ebenfalls zu Manipulationen gekommen etwa bei „Die bedeutendsten Norddeutschen“.
Inzwischen hat auch das ZDF in seiner Ranking-Show „Deutschlands Beste“ erhebliche Manipulationen einräumen müssen. Der Unterhaltungschef musste gehen.
Liegt hier möglicherweise eine weitgehende Bereitschaft zur Manipulation vor. Dieser Eindruck kann für die Glaubwürdigkeit der politischen Information gefährlich werden, da dort ständig über Auswahl und Dimensionierung der Nachrichten entschieden werden muss.
Das Misstrauen gegenüber den Medien wird noch verstärkt, wenn  die Tagesschauberichterstattung über die Anti-Terror-Demonstration in Paris den Eindruck erweckt, die Spitzenpolitiker seien mutig Arm in Arm der Massendemonstration vorangeschritten, dabei wurden die Bilder angeblich aus Sicherheitsgründen in einer Seitenstraße gedreht.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Die grüne Partei in Hamburg und die innerparteiliche Demokratie(Art.21)



Als jemand, der über 500 Seiten in seiner Dissertation zum Thema innerparteiliche Demokratie verfasst hat, bin ich an Satzungsfragen merkwürdigerweise immer noch interessiert.
Die Satzungsregeln zur Reihung der Kandidaten und Kandidatinnen  auf der Landesliste zur Bürgerschaftswahl bei den Grünen kann ich zwar historisch nachvollziehen,  sie enthalten jedoch auch heute noch erhebliche Sprengkraft., und zwar so viel, dass viele Männern raten, nicht bei den Grünen einzutreten.
Über das Reißverschlussverfahren kann man ja noch streiten, auch wenn es Kandidaturrechte, das passive Wahlrecht, massiv einschränkt. Auch das aktive Wahlrecht als Parteibürger wird beschränkt.
Nun aber zu der Regelung, nur eine Frau dürfe auf dem Platz 1 stehen. Dies ist eine gewollte Begünstigung der Frauen und eine Diskriminierung der Männer. Es sichert  auch schwächeren Frauen die Spitzenkandidatur. Es garantiert zudem Frauen in der Fraktion eine Mehrheit, da selbst in den 5er-Wahlkreisen nur der erste Platz Erfolg verspricht und bei der Wahl einer ungeraden Anzahl von Kandidaten  auf der Landesliste den Frauen ein Platz mehr gesichert wird. Vorausgesetzt die Wähler verändern die Landesliste nicht.
Es kommt aber noch besser: Frauen dürfen gegen Männer auf ihren „Männerplätzen“ kandidieren, nicht aber umgekehrt Männer auf „Frauenplätzen“. Das passive Wahlrecht der Frauen bleibt erhalten, sie sind sozusagen Partei-Vollbürger, das der Männer ist beschränkt, sie sind Parteibürger zweiter Klasse.
Das könnten sensible Männer nicht gut finden.
Es geht hier jedoch nicht um Befindlichkeiten, sondern um Regeln, die das gleiche Gewicht der Stimmen  und Kandidaturrechte aushöhlen.
Dies sind klare Verstöße gegen die Grundsätze innerparteilicher Demokratie

Dienstag, 20. Januar 2015

Pariser Anti-Terror-Demonstration in der Tagesschau v.11.1.2015


Am Anfang steht die mutige Äußerung der taz-Chefin Ines Pohl über die Tagesschau-Bilder von der Großdemonstration in Paris gegenüber dpa:
„Leider belegt der Umgang mit den Bildern des Pariser Marsches der Mächtigen, dass das Wort `Lügenpresse´ nicht nur ein Hirngespinst der Pegida-Anhänger ist, sondern dass die Wirkung der Bilder - übrigens auch für deutsche Medienmacher- manchmal wichtiger ist als die Dokumentation der Realität.“
Dies ist eine deutliche Bewertung einer Kollegin, die in unserer Medienlandschaft schon sehr bemerkenswert ist.
Es wurde am 11.1.2015 in der Tagesschau der Eindruck erweckt, als wenn die Staatschefs den Demonstrationszug angeführt hätten, dabei waren sie in einer Seitenstraße aufgestellt worden, völlig ohne Demonstranten, aber Mitarbeitern und Sicherheitspersonal hinter ihnen.
Ebenfalls sehr bemerkenswert und entlarvend für die Bewusstseinslage war die entrüstete Verteidigung des Leiters der Tagesschau Dr.Kai Gniffke. Technische Ausflüchte, Entrüstung und Überheblichkeit kennzeichnen seine Reaktion.
Sie ist insofern wichtig, als sie das Bewusstsein eines wichtigen Fernsehmachers offen legt, das vermutlich im Fernsehen, aber auch in vielen  Printmedien verbreitet sein dürfte.
Die Kollegen schonen Dr.Gniffke auch noch, als sie diese Stellungnahme kommentierten. Die Reaktion sei trotzig wie die eines Kindes.
Klartext:
Es handelt sich nicht um eine “sinnlose Schludrigkeit“ und „Mini-Manipulation“(Meedia v.14.1.2015, 10.18 Uhr), sondern um eine Geschichtsklitterung von erheblicher Bedeutung und eine gravierende Verfälschung der Realität.
Die Manipulation hätte den Gesamteindruck von der Demonstration verfälscht und ein falsches Bild von der Sicherheitslage in die Geschichtsbücher gebracht. Nach Aufdeckung der Manipulation ist sie auch ein historisches Dokument von der Art wie die versammelten Spitzenpolitiker und ihre Berater mit den Medien zusammenarbeiten und dabei offensichtlich glatte Fälschungen für die „gute Sache“ einsetzen.
Dieser Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Arbeit von Politik und Medien und bestätigt die Medien-kritischen Einstellungen einer Mehrheit der Bürger in Deutschland.

Dienstag, 13. Januar 2015

Schwärzungen im Landgerichtsurteil v. 9.Juli 2014? Wird das Urteil zu spät veröffentlicht?


Ich stehe seit geraumer Zeit auf  einer Warteliste des Landgerichts, um das Urteil als PDF zu erhalten. Ich gehe einmal davon aus, dass das Urteil erst dann als veröffentlicht gilt, wenn es dem Bürger zugänglich ist.
Nun wünsche ich jedem viel Spaß, der nach § 275  StPO  die Frist für eine Veröffentlichung ermitteln möchte. Juristen müssen das können .
Kurz und knapp: Ich glaube, nach vier Semestern Öffentliches Recht, die Frist ist überschritten. Dabei kann ich jedoch Ausnahmeregelungen übersehen haben. Das Urteil erging am 9.Juli 2014, am 9.Januar 2015 war es noch nicht zugänglich.
Das Schönste aber kommt noch: die schriftliche Fassung liegt intern angeblich zwar schon vor, aber es müssen vor der Veröffentlichung noch Schwärzungen vorgenommen werden!


Staatsanwaltschaft Hamburg: Antrag auf Bewährungsstrafen im Landgerichtsprozess in Sachen HSH Nordbank


Während ich  sechs Monate nach dem Urteilsspruch immer noch auf die Veröffentlichung des Urteils warte, möchte ich noch einmal erinnern, dass die beiden Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink eine sechshundertseitige, ambitionierte Anklageschrift erstellt hatten.
Diese war dem Normalbürger leider  nicht zugänglich. Was aber in den Medien berichtet wurde, wies auf eine klare Linie der Staatsanwälte hin: Sie wollten eine Verurteilung der Angeklagten wegen schwerer Untreue und in zwei Fällen wegen Bilanzfälschung.
So war es für Prozessbeobachter schon überraschend, dass sie in ihrem Plädoyer zwar bei ihrer kritischen Linie blieben, aber lediglich Bewährungsstrafen forderten.
Dr. Marc Tully, der Vorsitzende Richter hat die Angeklagten  bekanntlich dann sogar freigesprochen.
Nun agiert eine Staatsanwaltschaft nicht im luftleeren Raum. Sie ist sogar an Weisungen der Politik gebunden. Wenn wir uns fragen, welche Position die politischen und wirtschaftlichen Eliten Hamburgs in dieser Frage einnehmen, so dürfte die Sache klar sein: ein Freispruch ist die angenehmste Lösung,  im Zweifelsfall  auch für den Senat. Hamburg kann sich bundesweit als Wirtschafts-und Bankenfreundlich profilieren. Ein Freispruch schont auch die immer noch gefährdete HSH Nordbank. Hinzukommt dass man die unangenehme Entscheidung an die Bundesrichter weiterschieben kann.
Unbekannt ist bisher geblieben, ob es informell oder gar formell eine Weisung an die Staatsanwälte gegeben hat. Haben  die Justizsenatorin  oder gar der Bürgermeister einfach mal in kleiner Runde  verlauten lassen, was sie wollen?
Dass die Entscheidung in jedem Fall auf die Bundesebene kommt, war von Anfang an auf diesem Webblog bereits erwartet worden.
Bei Verurteilung wäre die Initiative von den Angeklagten ausgegangen, so kam  das Revisionsbegehren von der Staatsanwaltschaft, die schließlich  ein Stück weit ihre  Ehre zu verteidigen hatte.
Trotzdem kann man denjenigen  nicht ganz widersprechen, die die Hamburger Staatsanwaltschaft als Tiger abspringen und mit dem Plädoyer für Bewährungsstrafen als „Hauskätzchen“ landen sahen.

Urteil des Hamburger Landgerichts vom 9.Juli 2014 gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank-Kaum nachvollziehbar.


Wir erinnern uns: Die 8.Strafkammer des Hamburger Landgerichts sprach die Ex-Vorstände der HSH Nordbank von der Anklage der schweren Untreue und in zwei Fällen auch der Bilanzfälschung frei.
Das Gericht konstatierte zwar eine Pflichtverletzung  und Gesamtverantwortung der Vorstände. Die Pflichtverletzung sei aber mit Blick auf die Rechtsprechung von BVG und BGH nicht „gravierend und schwerwiegend“ gewesen.
Auch eine Bilanzfälschung sei nicht gegeben.
Die Quartalsbilanz v. 31.3.2008 hätte bei pflichtgemäßer Erstellung und angemessener Bewertung von Omega 55 nicht ein Plus von 81 Mio Euro, sondern ein Minus von 31 Mio Euro ausweisen müssen.
Nach den bisher zugänglichen Informationen hätten die entsprechenden Bewertungen eines Gerichtes auch ganz anders ausfallen können.
Die Kritik in den Medien am Urteil war dennoch eher verhalten. Die Linke und die Grünen in Hamburg verwiesen auf ihre kritischen Stellungnahmen in den Abschlussberichten zum PUA HSH Nordbank. Von SPD, CDU und FDP habe ich keine Stellungnahme vernommen.
Viele meinen, bei Urteilskritik sollte man mit angemessener Zurückhaltung vorgehen. Nun ging es hier jedoch um einen Prozess von hochgradiger politischer und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Wirklich linke Organisationen müssten bei einem derartigen Urteil zu einer systemkritischen Einordnung gelangen. Hätten nicht die Linke oder auch die Grünen Hamburgs, von der SPD kann man hier wenig erwarten, die Frage stellen müssen, ob es sich um Klassenjustiz gehandelt hat? . Wurden hier die Fehlleistungen von Bank-Managern in der Finanzkrise, die nach Meinung vieler die Dominanz der Finanzindustrie über die demokratischen Staaten belegt hat, von Strafe freigestellt?
Systemkritik wird sichtlich vermieden. Man betätigt sich dafür auf Feldern, auf denen mit individualistischer moralischer Gesinnungstüchtigkeit in der von Medienkampagnen geprägten veröffentlichten Meinung viel leichter ein  „linkes“ Image zu erwerben ist.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...