Ich stehe seit geraumer Zeit
auf einer Warteliste des
Landgerichts, um das Urteil als PDF zu erhalten. Ich gehe einmal davon aus,
dass das Urteil erst dann als veröffentlicht gilt, wenn es dem Bürger
zugänglich ist.
Nun wünsche ich jedem viel Spaß,
der nach § 275 StPO die Frist für eine Veröffentlichung
ermitteln möchte. Juristen müssen das können .
Kurz und knapp: Ich glaube, nach
vier Semestern Öffentliches Recht, die Frist ist überschritten. Dabei kann ich
jedoch Ausnahmeregelungen übersehen haben. Das Urteil erging am 9.Juli 2014, am
9.Januar 2015 war es noch nicht zugänglich.
Das Schönste aber kommt noch: die
schriftliche Fassung liegt intern angeblich zwar schon vor, aber es müssen vor
der Veröffentlichung noch Schwärzungen
vorgenommen werden!
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