Wir erinnern uns: Die
8.Strafkammer des Hamburger Landgerichts sprach die Ex-Vorstände der HSH
Nordbank von der Anklage der schweren Untreue und in zwei Fällen auch der
Bilanzfälschung frei.
Das Gericht konstatierte zwar
eine Pflichtverletzung und
Gesamtverantwortung der Vorstände. Die Pflichtverletzung sei aber mit Blick auf
die Rechtsprechung von BVG und BGH nicht „gravierend und schwerwiegend“ gewesen.
Auch eine Bilanzfälschung sei
nicht gegeben.
Die Quartalsbilanz v. 31.3.2008
hätte bei pflichtgemäßer Erstellung und angemessener Bewertung von Omega 55
nicht ein Plus von 81 Mio Euro, sondern ein Minus von 31 Mio Euro ausweisen
müssen.
Nach den bisher zugänglichen
Informationen hätten die entsprechenden Bewertungen eines Gerichtes auch ganz
anders ausfallen können.
Die Kritik in den Medien am
Urteil war dennoch eher verhalten. Die Linke und die Grünen in Hamburg
verwiesen auf ihre kritischen Stellungnahmen in den Abschlussberichten zum PUA
HSH Nordbank. Von SPD, CDU und FDP habe ich keine Stellungnahme vernommen.
Viele meinen, bei Urteilskritik
sollte man mit angemessener Zurückhaltung vorgehen. Nun ging es hier jedoch um
einen Prozess von hochgradiger politischer und wirtschaftspolitischer
Bedeutung. Wirklich linke Organisationen müssten bei einem derartigen Urteil zu
einer systemkritischen Einordnung gelangen. Hätten nicht die Linke oder auch
die Grünen Hamburgs, von der SPD kann man hier wenig erwarten, die Frage
stellen müssen, ob es sich um Klassenjustiz gehandelt hat? . Wurden hier die
Fehlleistungen von Bank-Managern in der Finanzkrise, die nach Meinung vieler
die Dominanz der Finanzindustrie über die demokratischen Staaten belegt hat,
von Strafe freigestellt?
Systemkritik wird sichtlich
vermieden. Man betätigt sich dafür auf Feldern, auf denen mit
individualistischer moralischer Gesinnungstüchtigkeit in der von Medienkampagnen geprägten veröffentlichten
Meinung viel leichter ein „linkes“
Image zu erwerben ist.
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