Während ich sechs Monate nach dem Urteilsspruch
immer noch auf die Veröffentlichung des Urteils warte, möchte ich noch einmal
erinnern, dass die beiden Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink
eine sechshundertseitige, ambitionierte Anklageschrift erstellt hatten.
Diese war dem Normalbürger
leider nicht zugänglich. Was aber
in den Medien berichtet wurde, wies auf eine klare Linie der Staatsanwälte hin:
Sie wollten eine Verurteilung der Angeklagten wegen schwerer Untreue und in
zwei Fällen wegen Bilanzfälschung.
So war es für Prozessbeobachter
schon überraschend, dass sie in ihrem Plädoyer zwar bei ihrer kritischen Linie
blieben, aber lediglich Bewährungsstrafen forderten.
Dr. Marc Tully, der Vorsitzende
Richter hat die Angeklagten
bekanntlich dann sogar freigesprochen.
Nun agiert eine
Staatsanwaltschaft nicht im luftleeren Raum. Sie ist sogar an Weisungen der
Politik gebunden. Wenn wir uns fragen, welche Position die politischen und
wirtschaftlichen Eliten Hamburgs in dieser Frage einnehmen, so dürfte die Sache
klar sein: ein Freispruch ist die angenehmste Lösung, im Zweifelsfall
auch für den Senat. Hamburg kann sich bundesweit als Wirtschafts-und
Bankenfreundlich profilieren. Ein Freispruch schont auch die immer noch
gefährdete HSH Nordbank. Hinzukommt dass man die unangenehme Entscheidung an
die Bundesrichter weiterschieben kann.
Unbekannt ist bisher geblieben,
ob es informell oder gar formell eine Weisung an die Staatsanwälte gegeben hat.
Haben die Justizsenatorin oder gar der Bürgermeister einfach mal
in kleiner Runde verlauten lassen,
was sie wollen?
Dass die Entscheidung in jedem
Fall auf die Bundesebene kommt, war von Anfang an auf diesem Webblog bereits
erwartet worden.
Bei Verurteilung wäre die
Initiative von den Angeklagten ausgegangen, so kam das Revisionsbegehren von der Staatsanwaltschaft, die
schließlich ein Stück weit ihre Ehre zu verteidigen hatte.
Trotzdem kann man denjenigen nicht ganz widersprechen, die die
Hamburger Staatsanwaltschaft als Tiger abspringen und mit dem Plädoyer für
Bewährungsstrafen als „Hauskätzchen“ landen sahen.
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