Dienstag, 13. Januar 2015

Staatsanwaltschaft Hamburg: Antrag auf Bewährungsstrafen im Landgerichtsprozess in Sachen HSH Nordbank


Während ich  sechs Monate nach dem Urteilsspruch immer noch auf die Veröffentlichung des Urteils warte, möchte ich noch einmal erinnern, dass die beiden Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink eine sechshundertseitige, ambitionierte Anklageschrift erstellt hatten.
Diese war dem Normalbürger leider  nicht zugänglich. Was aber in den Medien berichtet wurde, wies auf eine klare Linie der Staatsanwälte hin: Sie wollten eine Verurteilung der Angeklagten wegen schwerer Untreue und in zwei Fällen wegen Bilanzfälschung.
So war es für Prozessbeobachter schon überraschend, dass sie in ihrem Plädoyer zwar bei ihrer kritischen Linie blieben, aber lediglich Bewährungsstrafen forderten.
Dr. Marc Tully, der Vorsitzende Richter hat die Angeklagten  bekanntlich dann sogar freigesprochen.
Nun agiert eine Staatsanwaltschaft nicht im luftleeren Raum. Sie ist sogar an Weisungen der Politik gebunden. Wenn wir uns fragen, welche Position die politischen und wirtschaftlichen Eliten Hamburgs in dieser Frage einnehmen, so dürfte die Sache klar sein: ein Freispruch ist die angenehmste Lösung,  im Zweifelsfall  auch für den Senat. Hamburg kann sich bundesweit als Wirtschafts-und Bankenfreundlich profilieren. Ein Freispruch schont auch die immer noch gefährdete HSH Nordbank. Hinzukommt dass man die unangenehme Entscheidung an die Bundesrichter weiterschieben kann.
Unbekannt ist bisher geblieben, ob es informell oder gar formell eine Weisung an die Staatsanwälte gegeben hat. Haben  die Justizsenatorin  oder gar der Bürgermeister einfach mal in kleiner Runde  verlauten lassen, was sie wollen?
Dass die Entscheidung in jedem Fall auf die Bundesebene kommt, war von Anfang an auf diesem Webblog bereits erwartet worden.
Bei Verurteilung wäre die Initiative von den Angeklagten ausgegangen, so kam  das Revisionsbegehren von der Staatsanwaltschaft, die schließlich  ein Stück weit ihre  Ehre zu verteidigen hatte.
Trotzdem kann man denjenigen  nicht ganz widersprechen, die die Hamburger Staatsanwaltschaft als Tiger abspringen und mit dem Plädoyer für Bewährungsstrafen als „Hauskätzchen“ landen sahen.

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