Sonntag, 7. Februar 2010

Gerhard Strate – Star-Anwalt und Star-Aufklärer ?



Am Tage der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5.2.2010 erschien das Hamburger Abendblatt mit dem Aufmacher auf der Hamburg-Seite:

“Strate wirft HSH Bilanzfälschung vor“. Der Artikel umfasste eine Zweidrittelseite mit den ca. 20x10cm großen Photos Gerhard Strates und Dirk Jens Nonnenmachers.

Andreas Dey, dem offensichtlich die Anzeige des Anwalts vorgelegen hat, stellt das Projekt „St.Pancras“ vor, mit dem die HSH Nordbank und die Hypo Real Estate auf die verschlechterten Rahmenbedingungen Ende 2007 reagierten und eine drohende Herabstufung des Ratings vermeiden wollten.

Im zweiten Halbjahr 2007 drohten die inzwischen unverkäuflichen Problemkredite die Liquidität und die vorgeschriebenen Kapitalkennziffern der Bank zu gefährden.

In einer Art Kreislaufgeschäft hätten deshalb HSH Nordbank und Hypo Real Estate Immobilienkredite in Milliardenhöhe in Zweckgesellschaften(SPV1 und SPV2) ausgelagert, um ihre Bilanz zu verbessern. HRE und HSH lagerten jeweils Immobilienkredite in Höhe von 3,8 Milliarden Dollar aus. Dafür erhielten sie je drei Milliarden Dollar und nahmen damit einen Abschlag von 800 Millionen Dollar in Kauf. Die beiden Zweckgesellschaften verkauften nunmehr die als Wertpapiere gebündelten Kredite an eine weitere Zweckgesellschaft(CPV3) und diese erhielt die sechs Milliarden Dollar zu 99 Prozent von HRE und HSH. Um SPV 3 als unabhängig erscheinen zu lassen, habe sich der US-Hedgefonds Dynamic Credit Partners mit sechs Millionen Dollar an SPV 3 beteiligt und bekam dieses Geld bereits im April 2008 mit 30 Prozent Zinsen zurück.

Ein klassisches kurzfristiges Kreislaufgeschäft, das der Bilanzverschönerung gedient habe und so Strate, den Tatbestand der Bilanzfälschung erfülle. Nonnenmacher erklärt am Tage des Erscheinens dieses Artikels das Geschäft vor dem PUA für absolut banküblich.

Ein ähnliches, aber auch ähnlich teueres Geschäft für die HSH Nordbank war bereits Omega 55. Schönheitsfehler für Dirk Jens Nonnenmacher :Es trägt wie „St.Pancras“ ebenfalls seine Unterschrift.

Gerhard Strate vertritt bekanntlich Luis Marti-Sanchez, den Ex-Chef der HSH Nordbank London, gegen die HSH Nordbank und fährt eine interessante anwaltliche Strategie. Der PUA wiederum kann nur mit Insiderinformationen die Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank und die beteiligten Politiker unter Druck setzen.

Insofern hat Gerhard Strate die Nase vorn gehabt und dem Ausschuss die Show gestohlen, aber dem Ausschuss auch ungewöhnliche Publicity verschafft und einen weiteren Ball zugespielt.

Prof. Nonnenmacher vor dem PUA: großer Auftritt im Kaisersaal.



Selbst von der PR-Abteilung der HSH Nordbank hätte kein angemesseneres Ambiente für den Auftritt ihres Chefs Prof. Nonnenmacher ausgewählt werden können als der Kaisersaal im Hamburger Rathaus.

Man erwartete einen großen Medienandrang, der auch wirklich zu verzeichnen war. So konnte „Dr.No“ begleitet von seinem Anwalt Heinz Wagner gegen 17.00 Uhr wohl inszeniert im Blitzlichtgewitter der Photographen vor die Kameras der anwesenden Sender treten.

Auch für die Öffentlichkeit waren mehr Plätze vorgesehen als im etwas beengten Raum 151 des Rathauses, wo Prof. Nonnenmacher schon vor dem Haushaltsausschuss aufgetreten war, um im März 2009 das teure „Rettungspaket“ für die HSH Nordbank zu begründen.

Schon damals war mir Dirk Jens Nonnenmacher wegen seiner ausgewählten Höflichkeit aufgefallen. Nahezu immer wenn Herr Senator Freytag ihn bat, das Wort zu ergreifen, reagierte der Chef der HSH Nordbank mit einem ganz leicht überfreundlichen „Sehr gern“.

Auch vor dem PUA blieb er bei dieser Strategie: er wolle einen Beitrag zur Aufklärungsarbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leisten und trotz staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen Rede und Antwort stehen. Prof. Nonnenmacher vergaß auch nicht, die Abgeordneten seiner Wertschätzung zu versichern.

Der Anwalt Nonnenmachers äußerte sich ebenfalls sehr abgeklärt und zurückhaltend im Ton, wenn er für die Behandlung der Einzelgeschäfte wie Omega 55 das Geschäftsgeheimnis als schutzwürdiges Interesse geltend machte und den Ausschluss der Öffentlichkeit dafür verlangte oder eine Präzisierung der Fragestellungen einforderte, da ansonsten seinem Mandanten die notwendig diffusen Antworten auf diffuse Fragen anhand des Wortprotkolls angelastet werden könnten.

Die inhaltliche Strategie Nonnenmachers: es gibt nichts zu verschweigen, ich gehe auch auf die Schwächen der Bank ein, die Strukturen der Bank seien vor seinem Einstieg für eine internationale Geschäftsbank unangemessen gewesen. Die Anzeigen wegen Bilanzfälschung und Untreue seien allerdings „absurd“, es habe nur völlig bankübliche Verfahrensweisen gegeben, für die auch entsprechende Testate vorlägen.

Der PUA schloss übrigens nach einstündiger, nicht-öffentlicher Beratung den Anwalt von Jochen Friedrichs von der Sitzung aus, so dass Prof. Nonnenmacher seinen ausformulierten Vortrag erst gegen 18.00 Uhr beginnen konnte.

Als ich gegen 16.55 den Kaisersaal betrat, waren die meisten Plätze bereits vergeben oder besetzt. Dank der Aufmerksamkeit des Pressesprechers des Präsidenten erhielt ich noch einen Platz, der vorher für den Arbeitsstab reserviert war.

Ein Blick in die Runde zeigte mir, dass diesmal nicht das normale Publikum anwesend war, das ich von Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kannte. Und in der Tat verließen mit Prof. Nonnenmacher und seinem engeren Stab etwa die Hälfte der Anwesenden nach der Befragung schlagartig den Kaisersaal. Sollte Herr Nonnenmacher nichts dem Zufall überlassen und sich sein eigenes Publikum aus der Bank mitgebracht haben?

Die folgenden eher technischen Tagesordnungspunkte waren sehr aufschlussreich.

Freitag, 5. Februar 2010

Alberto Giacometti: Auktion bei Sothebys- Diebstahl in der Kunsthalle Hamburg 2002



Bei Sothebys in London hat die Bronze-Plastik „L´homme qui marche I“ des Schweizer Künstlers Alberto Giacometti einen Rekordwert von 104,3 Millionen Dollar oder 74 Millionen Euro erzielt.

So mancher Hamburger, insbesondere einige Mitglieder der „Freunde der Kunsthalle“ erinnern sich sicherlich unwillkürlich an den Diebstahl der Giacometti-Statuette aus der Kunsthalle in der Langen Nacht der Museen am 25.Mai 2002. Es war eine kleine Statuette, die damals auf etwa 500000 Euro geschätzt wurde.

Schade, Giacometti scheint gut im Trend zu liegen. Die kleine Hamburger Plastik, 32 cm hoch, würde heute wohl einen höheren Preis erzielen. Denkt man nicht gerade über den Verkauf von Kunstwerken der Museen nach, um ihre Defizite abzubauen?

Besser nicht erinnern wollen wir uns an die unglaublichen Informationspannen in der Kunsthalle nach dem Diebstahl, die eine schnelle Fahndung nach den Dieben unmöglich machten.

Mittwoch, 3. Februar 2010

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“- Transparenz der Arbeit für die Bürger



Wie steht es um die Transparenz der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „HSH Nordbank“ ?

Natürlich kann sich der Parlamentarismus-Experte auch ohne Insider-Kenntnisse einen guten Eindruck von der Arbeit des Ausschusses verschaffen. Erhellend ist dabei der Vergleich mit dem PUA in Schleswig-Holstein.

Um es kurz zu machen: Es sollte vom Arbeitssstab auf der Homepage der Bürgerschaft eine eigene Seite eingerichtet werden, die dem interessierten Bürger den Überblick erleichtert. SH hat dies, verweist aber bei nahezu allen interessanten Informationen auf die Landtagsverwaltung.

Was sollte dort erscheinen:

Links zu allen bisherigen Drucksachen mit Bezug zur HSH Nordbank und der Ausschussarbeit, auch die vielen Anfragen der Opposition.

Sämtliche bisherigen Sitzungstermine mit Tagesordnung, wichtig wäre ein Hinweis, wenn Eingeladene nicht erschienen sind, einschließlich der Begründung.

Alle Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, die gegen den PUA ergangen sind, am besten auch die Anträge mit Begründungen

Die Namen der Betroffenen nach UAG

Eine Auflistung der Beschuldigten, gegen die staatsanwaltschaftliche Untersuchungen laufen.

Zivilrechtliche Klagen gegen die HSH

Arbeitsrechtliche Klagen von gekündigten bzw. entlassenen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern

Links zu Medienberichten, z.B. der NDR-Film vom 2. Februar 2010

Links zu Webblogs, die sich mit der Ausschussarbeit auseinandersetzen

Berichte über den Stand der Aktenbeschaffung

Etc.

Denkbar wäre es auch, einen Teil des für den Ausschuss angedachten Informationssystems für die Bürger zugänglich zu machen.

Es gibt jedenfalls viele Möglichkeiten für den PUA „HSH Nordbank“ einen Beitrag zur Transparenz zu leisten, was seinem Image durchaus förderlich wäre.

Dienstag, 2. Februar 2010

Wer befürwortet die sechsjährige Primarschule? Wird sie ihre Ziele erreichen?



Große Unterstützung erfährt die Einführung der sechsjährigen Primarschule aus dem Grundschulbereich. So z.B. durch 90 Schulleiter von Grundschulen wie die Mopo am 25.2.2009 berichtet oder durch den Grundschulverband Landesgruppe Hamburg im Januar 2010. 162 Schulleiter wollen die Einführung ohne Stufenplan.

Es sollte dabei nicht vergessen werden, dass hier eine Gruppe zustimmt, die von dieser Schulreform auch wesentliche Vorteile erwartet. So werden viele Schulleiter wohl von einer höheren Einstufung ihrer Stellen und von mehr Verwaltungsstunden für die Schulleitung profitieren können. Für die Lehrerinnen ergeben sich dadurch Aufstiegsmöglichkeiten in besser ausgestattete Funktionsstellen. Insgesamt wird der Grundschulbereich durch Ausweitung eher aufgewertet.

Im Übrigen kommt die Unterstützung weitgehend aus den Bereichen, die auch für die Gesamtschule eingetreten sind. Dies sind sicherlich ehrenwerte Leute, aber dass sie besonders für Leistungssteigerung in den Schulen eingetreten wären oder diese gar verwirklicht hätten, wird wohl kaum jemand behaupten wollen.

Wobei man sagen muss, dass viele Gesamtschulen sogar zur weitgehenden äußeren Differenzierung gegriffen haben, um in ihrer Sekundarstufe I mit Blick auf die Sek.II auch annähernd gymnasiale Leistungsniveaus anbieten zu können.

Die sechsjährige Primarschule wird gerade das Ziel Steigerung der Schülerleistungen kaum erreichen können. Man sollte nicht vergessen, dass viele Gymnasien in Hamburg für die Klassen 5 und 6 bereits ein spezielles pädagogisches Konzept mit entsprechender Qualifizierung der Lehrerinnen erfolgreich eingeführt hatten. Die Leistungssteigerung in den Klassen 5 und 6 an den Gymnasien war erheblich, durchaus abweichend von den klassen 7 und 8.

Man sollte dann klar sagen, unser Hauptziel ist die Verbesserung der Durchlässigkeit. Selbst an der Realisierung dieses Ziels darf jedoch gezweifelt werden, wenn es auch äußerst wünschenswert wäre. Hoffentlich werden die Prognosen der Grundschullehrerinnen nach 6 Jahren viel eher zutreffen als bisher und die bisherigen, lange verschwiegenen Probleme der Grundschulen sich in Luft auflösen.

Präjudizierung der sechsjährigen Primarschule ?



Der Bericht des Schulausschusses, Bürgerschaftsdrucksache 19/5191 vom 28.1.2010, lässt erkennen, dass die Schulbehörde die Einführung der sechsjährigen Primarschule bis zum möglichen Volksentscheid nicht unerheblich präjudizieren wird. Belegt wird dies auch durch die Ablehnung des SPD-Antrags 19/3813. Sie fühlt sich durch die entsprechende Änderung des Schulgesetzes dazu berechtigt.

Ob da die angeblich bei der GAL so stark vorhandene Unterstützung für Volksbegehren und Volksentscheid etwas zu kurz kommt? Oder gilt sie nur für die “ richtigen" Initiativen?

Rückschritt statt Fortschritt im Recht der Untersuchungsausschüsse



Waren früher die Untersuchungsausschüsse in Hamburg handlungsfähiger und wirksamer? Als Beleg dafür zwei gesetzliche Regelungen für die Arbeit von Untersuchungsausschüssen.

1. Aussagegenehmigung für Öffentlich Bedienstete:

Bis 1996 bedurften in Hamburg gemäß Art.25 Absatz 5 HV Öffentlich Bedienstete keiner Aussagegenehmigung, wenn sie vor einem Untersuchungsausschuss vernommen wurden. Sie waren nach dieser Norm von ihrer dienstlichen Pflicht zur Verschwiegenheit entbunden.

Nach § 39 Beamtenrechtsrahmengesetz in der Fassung von 1985(BGBl. I S.462)bedurften Beamte einer Aussagegenehmigung. Die Hamburger Verfassung wurde 1996 entsprechend geändert. Der Art.25 Absatz 5 HV fiel komplett weg. Auch in Hamburg ist seitdem eine Aussagegenehmigung erforderlich.

Art. 25 Abs.5 HV bis 19.6.1996:

„ Öffentlich Bedienstete, die vor einem Untersuchungsausschuss vernommen werden, sind dem Ausschuss gegenüber von ihrer dienstlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden.“

Diese Regelung schafft die Möglichkeit für das Parlament, Fehlleistungen in der Verwaltung aufzudecken. Ihr liegt ein anderes Parlamentsverständnis zugrunde als dem heutigen UAG.

2. Öffentlichkeit von Untersuchungsausschusssitzungen:

In der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17. Februar 1971 lautet der § 77 Abs.1 Beweiserhebung im Kapitel Untersuchungsausschüsse:

„Die Ausschüsse erheben Beweis in öffentlicher Verhandlung. Mit Zweidrittelmehrheit kann Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden.“

Es war damals somit der Regierungsmehrheit nicht möglich, die Ausschussarbeit zugunsten der eigenen Regierung zu unterlaufen, ohne dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Presse, davon erfuhr. Ohne Mitwirkung der Opposition war ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erreichen.


Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...