Dienstag, 13. Januar 2015

Staatsanwaltschaft Hamburg: Antrag auf Bewährungsstrafen im Landgerichtsprozess in Sachen HSH Nordbank


Während ich  sechs Monate nach dem Urteilsspruch immer noch auf die Veröffentlichung des Urteils warte, möchte ich noch einmal erinnern, dass die beiden Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink eine sechshundertseitige, ambitionierte Anklageschrift erstellt hatten.
Diese war dem Normalbürger leider  nicht zugänglich. Was aber in den Medien berichtet wurde, wies auf eine klare Linie der Staatsanwälte hin: Sie wollten eine Verurteilung der Angeklagten wegen schwerer Untreue und in zwei Fällen wegen Bilanzfälschung.
So war es für Prozessbeobachter schon überraschend, dass sie in ihrem Plädoyer zwar bei ihrer kritischen Linie blieben, aber lediglich Bewährungsstrafen forderten.
Dr. Marc Tully, der Vorsitzende Richter hat die Angeklagten  bekanntlich dann sogar freigesprochen.
Nun agiert eine Staatsanwaltschaft nicht im luftleeren Raum. Sie ist sogar an Weisungen der Politik gebunden. Wenn wir uns fragen, welche Position die politischen und wirtschaftlichen Eliten Hamburgs in dieser Frage einnehmen, so dürfte die Sache klar sein: ein Freispruch ist die angenehmste Lösung,  im Zweifelsfall  auch für den Senat. Hamburg kann sich bundesweit als Wirtschafts-und Bankenfreundlich profilieren. Ein Freispruch schont auch die immer noch gefährdete HSH Nordbank. Hinzukommt dass man die unangenehme Entscheidung an die Bundesrichter weiterschieben kann.
Unbekannt ist bisher geblieben, ob es informell oder gar formell eine Weisung an die Staatsanwälte gegeben hat. Haben  die Justizsenatorin  oder gar der Bürgermeister einfach mal in kleiner Runde  verlauten lassen, was sie wollen?
Dass die Entscheidung in jedem Fall auf die Bundesebene kommt, war von Anfang an auf diesem Webblog bereits erwartet worden.
Bei Verurteilung wäre die Initiative von den Angeklagten ausgegangen, so kam  das Revisionsbegehren von der Staatsanwaltschaft, die schließlich  ein Stück weit ihre  Ehre zu verteidigen hatte.
Trotzdem kann man denjenigen  nicht ganz widersprechen, die die Hamburger Staatsanwaltschaft als Tiger abspringen und mit dem Plädoyer für Bewährungsstrafen als „Hauskätzchen“ landen sahen.

Urteil des Hamburger Landgerichts vom 9.Juli 2014 gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank-Kaum nachvollziehbar.


Wir erinnern uns: Die 8.Strafkammer des Hamburger Landgerichts sprach die Ex-Vorstände der HSH Nordbank von der Anklage der schweren Untreue und in zwei Fällen auch der Bilanzfälschung frei.
Das Gericht konstatierte zwar eine Pflichtverletzung  und Gesamtverantwortung der Vorstände. Die Pflichtverletzung sei aber mit Blick auf die Rechtsprechung von BVG und BGH nicht „gravierend und schwerwiegend“ gewesen.
Auch eine Bilanzfälschung sei nicht gegeben.
Die Quartalsbilanz v. 31.3.2008 hätte bei pflichtgemäßer Erstellung und angemessener Bewertung von Omega 55 nicht ein Plus von 81 Mio Euro, sondern ein Minus von 31 Mio Euro ausweisen müssen.
Nach den bisher zugänglichen Informationen hätten die entsprechenden Bewertungen eines Gerichtes auch ganz anders ausfallen können.
Die Kritik in den Medien am Urteil war dennoch eher verhalten. Die Linke und die Grünen in Hamburg verwiesen auf ihre kritischen Stellungnahmen in den Abschlussberichten zum PUA HSH Nordbank. Von SPD, CDU und FDP habe ich keine Stellungnahme vernommen.
Viele meinen, bei Urteilskritik sollte man mit angemessener Zurückhaltung vorgehen. Nun ging es hier jedoch um einen Prozess von hochgradiger politischer und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Wirklich linke Organisationen müssten bei einem derartigen Urteil zu einer systemkritischen Einordnung gelangen. Hätten nicht die Linke oder auch die Grünen Hamburgs, von der SPD kann man hier wenig erwarten, die Frage stellen müssen, ob es sich um Klassenjustiz gehandelt hat? . Wurden hier die Fehlleistungen von Bank-Managern in der Finanzkrise, die nach Meinung vieler die Dominanz der Finanzindustrie über die demokratischen Staaten belegt hat, von Strafe freigestellt?
Systemkritik wird sichtlich vermieden. Man betätigt sich dafür auf Feldern, auf denen mit individualistischer moralischer Gesinnungstüchtigkeit in der von Medienkampagnen geprägten veröffentlichten Meinung viel leichter ein  „linkes“ Image zu erwerben ist.

Mittwoch, 29. Oktober 2014

Akteneinsicht bei Bußgeldsachen


Ordnungswidrigkeitengesetz

   Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e)   
   Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 46 - 52)   

                                                                           § 49
Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
(2) Ist die Staatsanwaltschaft Verfolgungsbehörde, so ist die sonst zuständige Verwaltungsbehörde befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im gerichtlichen Verfahren vorzulegen wären, einzusehen sowie sichergestellte und beschlagnahmte Gegenstände zu besichtigen. Die Akten werden der Verwaltungsbehörde auf Antrag zur Einsichtnahme übersandt.

Viele Bürger meinen, sie müssten als Betroffene im Falle einer Ordnungswidrigkeit allein schon um Einsicht in ihre Ermittlungsakte zu bekommen einen Anwalt nehmen. Dem ist nicht so.
Sie haben in Hamburg selbst das Recht, bei der Bußgeldstelle ihre Akte einzusehen. Hierüber gibt es offensichtlich von interessierter Seite viele Fehlinformationen.
Wenn Anwälte Ihnen nur in ihrer Anwesenheit oder mit viel Hokuspokus Einsicht in ihre Ermittlungsakte geben wollen, dann ist Skepsis angesagt. Besorgen sie sich die Akte selbst oder verweisen sie auf § 49  Ordnungswidrigkeitengesetz.
Wie man hört, sollen Anwälte  Ermittlungsakten  ihrer Mandanten Versicherungen oder den gegnerischen Anwälten zur Verfügung stellen.Das soll dann angeblich übliches Geschäftsgebahren sein.
Zugegebenermaßen kann das Verfahren beschleunigen.
Hoffentlich holt man  das Einverständnis der Mandanten ein.

Mittwoch, 2. Juli 2014

Bild vor dem Urteil des Hamburger Landgerichts gegen die sechs Ex-HSH Nordbank-Vorstände: Es ist alles nicht so schlimm!


Achtung Kersting v.30.6.2014, S. 13 Bild Hamburg: „HSH Bank-Desaster! Steuerzahler kommen mit blauem Auge davon.“

Bisweilen herrscht in dem Artikel fast der Tenor vor, Hamburg verdiene an seinen Rettungsaktionen für die HSH Nordbank. Wir wollen nicht vergessen, es waren einmal 3 Milliarden Bares und eine Bürgschaft 7 Milliarden Euro. Es wurde später noch einmal Geld nachgeschossen. Es bleiben außerdem die Verbindlichkeiten der Bad Bank in Milliardenhöhe, die Wertverluste der Bank und die sicheren Haushaltsrelevanten Verluste in Höhe von  1,66 Milliarden ab 2019.
Die Krise auf dem Schifffahrtssektor hält übrigens noch an.
Ob nun die zu erwartenden Bewährungsstrafen harte Strafen   für die Ex-Banker sind, wird mancher bezweifeln. Es ging immerhin um schwere Untreue und Bilanzfälschung.
Übrigens hat Bild-Hamburg vom  Prozess gegen die Ex-Bankvorstände kaum berichtet.



Mittwoch, 25. Juni 2014

Wer bezahlt die Anwälte der Ex-Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank?

Auf der Homepage der Fraktion der Partei Die Linke  in der Hamburger Bürgerschaft findet sich die folgende interessante Information: Die HSH Nordbank bezahlt die Anwälte in dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht  wegen des Verdachts auf schwere Untreue und in zwei Fällen der Bilanzfälschung.
Nun könnte man sagen, eine Aktiengesellschaft  hat die Pflicht, ihre Vorstandsmitglieder gegen Klagen abzusichern. In diesem Fall bezahlt jedoch indirekt der Steuerzahler in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein.
Wenn ich es im Landgericht richtig gelesen habe, waren es zehn Anwälte. Durften die Ex-Vorstandsmitglieder sich beliebig  viele Anwälte wählen? Hatten sie freie Anwaltswahl?
Wie viel dürfte der Spaß die HSH Nordbank kosten?
Merkwürdig ist schon, dass in den Hamburger Medien darüber  so gar nichts zu lesen war.

Donnerstag, 22. Mai 2014

Lösung für die Schanzenkrawalle in Hamburg unter Schwarz/Schill, Schwarz , Schwarz/grün und nunmehr Rot?


Wie es scheint hat der SPD-Senat wieder bei Null anfangen müssen, weil die Parteien, die mit der Forderung nach mehr innerer Sicherheit die Wahlen seit 2001 gewonnen haben, die Schanzenfestkrawalle und Maidemonstrationen nicht in den Griff bekommen haben. War eine unumstrittene sicherheitspolitische Leistung der CDU  in den Jahren 2001 bis 2011 erkennbar?
Bei den Weihnachtskrawallen am 23.12.2013 kam es auf der Straße und später auch verbal zu einem echten Kräftemessen zwischen Autonomen und Antifa auf der einen und  Polizei, Medien und Politik auf der anderen Seite, das bisher wenig Beachtung gefunden hat. Die Zahl der Gewaltbereiten war durch Zuzug von außen gewaltig gesteigert  worden. Da war von Polizeiseite von möglichem Schusswaffengebrauch und auf der Gegenseite von „Wir besuchen euch zu Hause“ die Rede. Dann kamen die zusätzlichen Gefahrengebiete in Hamburg und die Verbesserung der Ausrüstung der Polizei im Rahmen des Zehn-Millionen-Pakets des Senats.
Wie geht es weiter nach den „gemäßigten“ Maidemonstrationen 2014? Gibt es eine Lösung für die gewaltsamen Demonstrationen in Hamburg?

Dienstag, 13. Mai 2014

Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein und Hamburg


In den Lübecker Nachrichten und einigen Regionalausgaben des Hamburger Abendblatts fanden sich am 9.5.2014 Nachrichten über Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein, die es schon seit einigen Jahren geben soll, wie etwa in Neumünster wegen der Rockerproblematik.
Das Interessante: die Bevölkerung, die meisten Politiker  und  die Presse waren anscheinend darüber gar nicht oder kaum informiert. Wie kann das sein?
Die Lübecker Nachrichten verfassen dazu am 9.5.2014 einen kritischen Kommentar mit dem Titel „Mehr Transparenz“. Darin werden die Gefahrengebiete ohne Kenntnis der Bürger als schwerer Eingriff in die Grundrechte bezeichnet und der Mangel an Transparenz beklagt.
Das Hamburger Abendblatt geht am 13.5.2014 mit einer kleinen Notiz auf der ersten Seite und einem großen Artikel auf Seite 14 mit dem Titel: “Die geheimen Gefahrengebiete“  auf das Thema ein.
In der Tat könnten die Bürger in Schleswig-Holstein, aber auch Besucher von anderswoher die Kontrollen der Polizei als ungesetzlich betrachten. Das ist nicht ganz ungefährlich. Es könnte sogar sein, dass Bürger „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ leisten, weil sie davon ausgehen, dass die Polizei für die Feststellung der Personalien und Durchsuchungen des Autos einen Verdacht benötigt.
In  den „Gefahrengebieten“ Schleswig-Holsteins darf bekanntlich Verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Allerdings sind  persönliche Durchsuchungen nicht erlaubt, wie dies in den nach den Weihnachtskrawallen in Hamburg eingerichteten Sicherheitszonen  um das Schanzenviertel und St.Pauli herum der Fall war.
Grund für die Holsteiner Gebiete waren  angeblich die Wohnungseinbrüche im „Speckgürtel“ um Hamburg. Mindestens betroffen waren die Kreise Storman, Lauenburg, Pinneberg und Bad Segeberg.
Der Sinn und die Wirksamkeit dieser Sicherheitsgebiete ist schlichtweg  wegen Mangels an Informationen für den Bürger nicht zu beurteilen. Eine sicherheitspolitische Debatte über dieses Thema hat es wohl in Schleswig-Holstein nicht, in Hamburg erst nach dem 23.12.2014, und nur beschränkt auf Hamburg, gegeben.
Von der Polizei werden mehr und mehr Ergebnisse der polizeilichen Arbeit und die Lösung der großen Sicherheitsprobleme verlangt. Das ist gut so.
Wenn die Polizei nun Instrumente der  weit gefassten Polizeigesetze anwendet, müssen sie  im Anschluss auf den Prüfstand und wegen des Eingriffs in die Grundrechte ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Das ist Aufgabe der Innenminister, der Abgeordneten, der Medien und der Gerichte.
Wem nützt es aber, wenn Gefahrengebiete geheim ausgewiesen werden? Und: Sind sie überhaupt wirksam und als „Dauerveranstaltung“ erlaubt??
Was bedeutet das für den Süden Hamburgs?
Die Begründung für die Gefahrengebiete im nördlichen Nachbarland, Einbruchsdiebstähle als besondere Gefahrenlage, ist zweifellos dünn und ließe sich zweifellos auch auf Hamburg-Harburg und die Landkreise Harburg, Stade und Lüneburg anwenden. Hier könnten Hamburg und Niedersachsen im Bereich der Süderelbe AG in ihren „Grenzgebieten“ zusammen arbeiten.
Im Süden Hamburgs kämen noch weitere Gründe hinzu. Man hört immer wieder von hoffentlich unbegründeten Ängsten vor  „Gangs“ und  kriminellen Aktivitäten wie illegalen Observationen durch Detekteien und  private Sicherheitsfirmen.
Hier müsste die Polizei wirksam und radikal, möglicherweise unter Einschaltung zentraler Einheiten tätig werden. Dies geht natürlich nur, wenn sie vor Ort mit den fragwürdigen privaten Sicherheitsorganisationen auf Mini-Job und Stundenlohn-Basis  nicht zusammenarbeitet.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...