Dienstag, 7. Juli 2009

Befangenheit von Abgeordneten-drei Kommentare






DIENSTAG, 7. JULI 2009

Beiratstätigkeit in der HSH Nordbank ein Befangenheitsgrund?






KOMMENTAR ZUM ARTIKEL "WIR HABEN GAR NICHTS GETAN" V.7.7.2009 IN SHZ .NACHRICHTEN ONLINE
DR. GÜNTER PUMM07.07.2009 14:46
Beirat

Ich hätte gern das Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei gelesen. Dies ist leider nicht möglich, da es nicht unter den Materialien des Untersuchungsauschusses ins Internet gestellt worden ist. Dies halte ich für einen bedauerlichen Mangel an Transparenz.
Dass der Beirat keine Kontroll- und Entscheidungskompetenz hat, geht eigentlich schon aus der Satzung der HSH Nordbank hervor. Folglich konnte eine unmittelbare und persönliche Beteiligung der Abgeordneten kaum vorliegen. Zudem konnte man wissen, dass sie nicht einmal Einfluss auf die Tagesordnung nehmen konnten.
Es stellt sich allerdings die Frage, was die Abgeordneten zum satzungsmäßigen Zweck des Beirates eigentlich beitragen können. Sie sollten den Beirat verlassen. Es handelt sich um den Versuch der Einbindung ohne Einfluss.
Für die Hamburger Abgeordneten beträgt die Dotierung bei Wahrnehmung der zwei Sitzungen im Jahr mit 3000 Euro mehr als eine Monats-Diät.
Dabei fällt mir auf, dass ich bisher nirgends gelesen habe, wie viel die Aufsichtsratsmitglieder der HSH Nordbank für ihre erfolglose Tätigkeit erhalten haben.
Die Staatskanzlei und Ministerpräsident P.H. Carstensen sind wohl doch der faszinierenden Vorstellung erlegen, auf einen Schlag den mit Fraktionsvorsitzenden hochrangig besetzten Kieler Untersuchungsausschuss entschärfen zu können.
Auch Bürgermeister v. Beust wäre bei Erfolg sicherlich dankbar gewesen.

Befangenheit von Abgeordneten der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse






Kommentar zum Artikel v.6.7.2009 in Welt online : HSH-Managern drohen Schadensersatzforderungen


07.07.2009,
13:40 Uhr
Dr.Günter Pumm sagt:
Der Bürger fragt sich, wann Konsequenzen aus dem pflichtwidrigen Verhalten von Vorstands-und Aufsichtsratsmitgliedern gezogen werden?
Reichen die durch die KPMG festgestellten riskanten und fehlgeschlagenen Milliardengeschäfte im Eilverfahren ohne Risikovorsorge durch den Vorstand noch nicht aus ? Könnte nicht der neu gewählte Aufsichtsrat schon jetzt tätig werden? Wahrscheinlich muss wohl bis zum Ende des PUA oder des Prozesses gewartet werden.

Die Staatskanzlei in Kiel- auch der Ministerpräsident P.H. Carstensen?- ist wohl doch der faszinierenden Vorstellung erlegen, auf einen Schlag den hochrangig mit Fraktionsvorsitzenden besetzten Kieler Untersuchungsausschuss entschärfen zu können. Auch Dr. Freytag wäre bei Erfolg sicherlich dankbar gewesen.

Dass der Beirat der HSH Nordbank keine Kontroll- und Entscheidungskompetenz hat, geht eigentlich schon aus der Satzung der HSH Nordbank hervor. Folglich konnte eine unmittelbare und persönliche Beteiligung der Abgeordneten kaum vorliegen. Man konnte vorher wissen, dass die Abgeordneten nicht einmal Einfluss auf die Tagesordnung nehmen konnten.
Es stellt sich allerdings die Frage, was die Abgeordneten zum satzungsmäßigen Zweck des Beirates eigentlich beitragen können. Sie sollten den Beirat verlassen. Es handelt sich um den Versuch der Einbindung ohne Einfluss.
Für die Hamburger Abgeordneten beträgt die Dotierung bei Wahrnehmung der zwei Sitzungen im Jahr mit 3000 Euro immerhin mehr als eine Monats-Diät.

Befangenheit von Abgeordneten der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse




Dr.Günter Pumm, 07.07.2009 12:17
Kommentar zum Artikel v.6.7.2009 in Kieler Nachrichten online "Abgeordnete im HSH-Ausschuss nicht befangen"
Ich hätte gern das Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei gelesen. Dies ist leider nicht möglich, da es nicht unter den Materialien des Untersuchungsauschusses ins Internet gestellt worden ist. Dies halte ich für merkwürdig und sehe darin einen Mangel an Transparenz, hinter dem sich kritikwürdige politische Grundhaltungen verbergen, sicherlich juristisch verbrämt. Dass der Beirat keine Kontroll- und Entscheidungskompetenz hat, geht eigentlich schon aus der Satzung der HSH Nordbank hervor. Folglich konnte eine unmittelbare und persönliche Beteiligung der Abgeordneten kaum vorliegen, wenn man zudem wusste, dass sie nicht einmal Einfluss auf die Tagesordnung nehmen konnten. Es stellt sich allerdings die Frage, was die Abgeordneten zum satzungsmäßigen Zweck des Beirates eigentlich beitragen können. Sie sollten den Beirat verlassen. Es handelt sich um den Versuch der Einbindung ohne Einfluss. Für die Hamburger Abgeordneten beträgt die Dotierung bei Wahrnehmung der zwei Sitzungen im Jahr mit 3000 Euro mehr als eine Monats-Diät. Dabei fällt mir auf, dass ich bisher nirgends gelesen habe, wie viel die Aufsichtsratsmitglieder der HSH Nordbank für ihre erfolglose Tätigkeit erhalten haben. Die Staatskanzlei- auch der Ministerpäsident P.H. Carstensen?- sind wohl doch der faszinierenden Vorstellung erlegen, auf einen Schlag den hochrangig besetzten Kieler Untersuchungsausschuss entschärfen zu können. Auch Bürgermeister v. Beust wäre bei Erfolg sicherlich dankbar gewesen.


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