Montag, 21. März 2011

Olaf Scholz: Meister der symbolischen Personalpolitik


Eines der besten Elemente der Wahlkampfstrategie Olaf Scholz´ war die im Wahlkampf präsentierte Personalie Frank Horch, mit der Scholz den Kampf um die Zuschreibung der Wirtschaftskompetenz zwischen CDU und SPD eindeutig entschied. Hinzu kam, dass Olaf Scholz damit auch im direkten Vergleich mit Christoph Ahlhaus die Demonstration von Führungsstärke gelang, da bekanntlich Ahlhaus ebendiese Personalie nicht gegen die GAL hatte durchsetzen können, während Scholz diese Entscheidung für den Wirtschaftsenator durchaus auch mit Blick auf eine notwendige Koalition mit der GAL bewusst präjudizierte. Er signalisierte nicht nur an dieser Stelle dem wirtschaftsfreundlichen, sozial eingestellten, leicht grün angehauchten bürgerlichen Wähler: du bekommst meine Politik natürlich am ehesten, wenn du „Scholz pur“ wählst.
Unterstrichen wurde diese Linie durch die Nominierung eines Reeders auf der SPD-Kandidatenliste.
In ähnlicher Weise verfuhr Olaf Scholz auch bei der Vervollständigung seines Senats.
Mit der Kandidatin für die Kulturbehörde gelang ihm ein weiteres starkes personalpolitisches Signal, da die parteilose Bewerberin in den Medien durchweg als unangreifbar sachkompetent und kommunikationsfähig herüberkam. Ihre Sprache allein war geradezu Balsam für die Seelen der Kulturschaffenden. Dies Ganze gelang ihm auf einem Felde, auf dem die angeblich bürgerliche CDU mit ihrem Senator mit einer verkorksten Sparpolitik schlichtweg versagt hatte.
Als drittes spielte Olaf Scholz die Karte der Frauenförderung und der Gleichstellung der Frau, indem er fünf weibliche und fünf männliche Kandidaten für den Senat präsentierte. Diese Karte zu spielen, ist deshalb relativ leicht, weil sich bekanntlich über politische Leistungsfähigkeit im Vorfeld trefflich streiten lässt, somit also die Überlegenheit von Männern nicht zwingend kommuniziert werden kann, insbesondere da die weiblichen Journalisten diese Art der Karriereförderung für Frauen vehement verteidigen. Scholz sorgte somit dafür, dass sein Senat nicht zu viele männliche Politiker enthält, die parteipolitische Machtpositionen innehaben, denn nur diese könnten sich eine eigenständige Position erlauben, was für die in diesem Sinne machtlosen Frauen keinesfalls gilt. Einer der beiden Männer mit theoretisch einflussreichen Parteiämtern, Ties Rabe, repräsentiert den sehr kleinen SPD-Kreis Bergedorf, der andere, Peter Tschentscher, zwar den großen SPD-Kreisverband Nord, übernahm jedoch mit dem Finanzressort ein Senatorenamt, mit dem man sich nicht zwingend profilieren kann.Bergedorf stellt noch den wichtigen Staatsrat der Senatskanzlei.  Eimsbüttel stellt die Wissenschaftssenatorin und  einen Staatsrat. Wandsbek besetzt  das wichtige Amt des Fraktionsvorsitzenden und stellt den Bundestagsnachrücker für Olaf Scholz. Dazu kommt ein Staatsrat für Sport. Harburg wurde  mit einem Staatsrat „saturiert“.  
Gut vertreten ist bei den Führungspositionen der Kreis Mitte mit dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden Michael Neumann als Innensenator und Jana Schiedek als Justizsenatorin. Dazu kommt noch der Fraktionsgeschäftsführer Dirk Kienscherf.
Dies alles kann nicht vollständig sein. Der Eindruck von Kreisproporz kann durchaus trügen, denn Olaf Scholz war bei der Personalauswahl relativ unabhängig. Soweit Hamburger, kommen die Leute eben aus irgendeinem Kreisverband.
Jutta Blankau, IG Metall Bezirkssekretärin, war stellvertretende Landesvorsitzende, stammt aus dem Kreis Nord und repräsentiert vorrangig die Gewerkschaften. Noch stärker steht  Dorothee Stapelfeldt, Zweite Bürgermeisterin, für eine beachtliche  eigenständige  politische Karriere.

Die Frauenkarte zielt nicht nur auf Hamburger Wählerinnen, sondern wie schon erwähnt auf die bundesweit tätigen weiblichen Journalisten, die Scholz schließlich auch über Hamburg hinaus fördern sollen und werden.
50 Prozent Frauen sind ein Signal für die Bundesebene, für die 40 Prozent Frauen, die in der SPD durch die Quote in Führungspositionen gelangen, aber auch weit darüber hinaus.

Gilt die Satzung für die SPD-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg ? Das Beispiel Senatorenwahl


Die Mitglieder der SPD und die Bürger der Stadt können nicht erwarten, dass Olaf Scholz, immerhin Landesvorsitzender der SPD-Hamburg, und Michael Neumann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion bis heute, ständig mit dem Statut der SPD-Hamburg unter dem Arm herumlaufen.
Schon Bundesinnenminister Hermann Höcherl(CSU) hat, lange ist es her, in einer wichtigen Angelegenheit erklärt, man könne schließlich nicht ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm herum laufen. Ein gutes Vorbild?
Können wir erwarten, dass Scholz und Neumann bei ihrer Amtsausübung als Bürgermeister und Innensenator die Hamburger Verfassung „unter dem Arm tragen werden“, wenn sie es mit der Satzung ihrer eigenen Partei nicht geschafft haben?
Nun wollen wirs nicht zu hoch hängen, aber trotzdem das Verfahren noch einmal klären:
Eine offene Abstimmung in der SPD-Bürgerschaftsfraktion über die von Olaf Scholz vorgeschlagenen Bewerber für Senatorenämter macht heute keinen Sinn mehr, da das „Verfahren für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für den Senat und das Amt des Bürgermeisters“ im Anhang zum Statut der Landesorganisation Hamburg mit Bedacht zweiteilig gestaltet ist. Es sieht nämlich die geheime Abstimmung über den Bürgermeisterkandidaten in Kenntnis seiner Vorschlagsliste vor, und danach die offene Abstimmung über seine Kandidatenvorschläge. Unmut und Kritik würde sich also, wenn vorhanden, in der geheimen Abstimmung über den Bürgermeisterkandidaten ausdrücken.
Auch die offene Abstimmung des Landesparteitags der SPD am Sonntag, dem 20.März 2011, über die Kandidaten für die Senatorenämter war nur die eine Hälfte des Verfahrens, der die Nominierung von Olaf Scholz in geheimer Wahl hätte vorausgehen müssen. Bekanntlich konnte die Nominierung von Olaf Scholz nicht mehr erfolgen, da er bereits unter Mitwirkung des Fraktionsvorsitzenden und der Fraktion in der Bürgerschaft gewählt worden war. Der Landesparteitag wurde also seiner Möglichkeit beraubt, in geheimer Abstimmung die Kandidatenauswahl des Bürgermeisters zu kritisieren.
Wie schön werden einige Zyniker sagen, nun kann jeder Distriktsvorstand oder Kreisvorstand ein Parteiordnungsverfahren gegen Michael Neumann und Olaf Scholz wegen Verstoßes gegen den oben genannten Anhang zum Statut einleiten, der zweifelsfrei Satzungscharakter hat. Einige Blauäugige könnten gar auf die Idee kommen, Olaf Scholz sollte den Landesvorsitz abgeben. Aber Vorsicht, so etwas grenzt an Majestätsbeleidigung und hat entsprechende Folgen.
Wie die Hamburger Parteiengeschichte so spielt.
Während eine zweiundsechzigköpfige Bürgerschaftsfraktion und ein Landesparteitag diesen Satzungsverstoß übersehen, und dies wohl auch noch für besonders „politisch“ halten, meldet sich eine mutige Landesdelegierte und kritisiert das geltende Verfahren als undemokratisch. So gibt es immerhin eine Stimme für das 1971 beschlossene weitergehende Verfahren, das 1988 geändert und abgeschwächt wurde. Es sah die Einzelabstimmung in geheimer Wahl über alle Senatorenbewerber auf dem Landesparteitag vor.
Es wäre immerhin spannend und belebend für die innerparteiliche Demokratie in der Hamburger SPD, wenn mehrere Distrikte das Verfahren von 1971 zum Beschluss erhöben und zum Landesparteitag weiterleiten würden. Ob dies angesichts der heutigen Parteistrukturen und Verhaltensmuster überhaupt Sinn macht, sollte man noch vorher überlegen.
Dies verkennt aber die wahren „Belastungen und Interessen“ der Ortsvereins- und Kreisführungsgruppen, die schon im Zusammenhang mit der Senatoren- und Staatsratsauswahl über so viele wichtige Dinge beraten und entscheiden mussten: die vielen Ämter in SPD-Bürgerschaftsfraktion und Bürgerschaft, Präsidien der Bezirksversammlungen und Fraktionsvorstände, Ausschussbesetzungen, Assistenten der Abgeordneten, Bezirksamtsleiterfunktionen und zukünftige Bundestagsabgeordnete, Kreisvorsitzende, Distriktsvorsitzende etc.
Dabei können Diskussionen über innerparteiliche Demokratie wirklich nur schaden, da geht es schließlich um Transparenz und bei einigen Unverbesserlichen sogar um Leistungskritierien bei der Kandidatenauswahl, die über den Frauen- und Regionalproporz hinausgehen.

Sonntag, 13. März 2011

Vorgezogene Bürgermeisterwahl in Hamburg war Verstoß gegen Satzung der SPD-Hamburg


Am 7. März 2011 ließ sich der Sieger der Bürgerschaftswahl Olaf Scholz allein, d.h. ohne seine Senatsmannschaft, aber auch ohne Empfehlung des Landesparteitags der Hamburger SPD zum Ersten Bürgermeister wählen. Er erhielt mit 62 Stimmen die erforderliche absolute Mehrheit.

Dieser Schachzug des Landesvorsitzenden der Hamburger SPD hat politisch zwei erhebliche Vorzüge:

Er sorgt dafür, dass der amtierende Senat nicht noch kurz vor Toresschluss Personal- und Sachentscheidungen trifft.

Zum zweiten wird die Position von Olaf Scholz erheblich gestärkt. Er wird durch die vorgezogene Wahl bei der Auswahl seiner Senatsmannschaft ein Stück weit unabhängiger von den politischen Einflüssen aus seiner Hamburger Partei. Den unwahrscheinlichen, aber theoretisch möglichen Konfliktfall angenommen, könnte Scholz, wenn die Bürgerschaftsfraktion mitzieht, sogar unabhängig von der SPD und ihrem Landesparteitag seine Kandidaten im Parlament vorschlagen.

Nur, es gibt seit dem 3.Juni 1988 einen mit Satzungs- ändernder Mehrheit gefassten Beschluss des Hamburger Landesparteitags der SPD, der im Vergleich zur vorher gültigen Regelung in sehr abgeschwächter Form den Einfluss der Hamburger Landesdelegierten auf die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für den Senat und das Amt des Bürgermeisters regelt.

Gegen diesen Beschluss, ein Anhang zum gültigen Statut der Hamburger SPD, haben Olaf Scholz und die SPD-Bürgerschaftsfraktion durch seine vorgezogene Wahl zum Ersten Bürgermeister klar verstoßen.

Ziffer 1 des Beschlusses lautet: „Der Spitzenkandidat(Bürgermeisterkandidat) der SPD-Landesorganisation Hamburg wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl gewählt. Die Wahl gilt als Empfehlung.

Ziffer 2: “Für die Senatsbildung (Neubildung,....) ist allein der Bürgermeister vorschlagsberechtigt. Der Gesamtvorschlag bedarf in offener Abstimmung der Zustimmung des Landesparteitags. Änderungsanträge sind nicht zulässig. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion soll entsprechend verfahren....“

Sinn des Verfahrens ist es, den von der Basis gewählten Landesdelegierten Einfluss auf die Senatsbildung einzuräumen. Es soll ihnen die Möglichkeit geben, in Kenntnis der Personalvorschläge des Spitzenkandidaten für den Senat über diesen selbst in geheimer Wahl abzustimmen.

Man ging davon aus, dass der Gesamtvorschlag für den Senat, alle Bewerber für Senatorenämter, eine Mehrheit bekommen würde, wenn erst der Bürgermeisterkandidat im obigen Sinne geheim gewählt wäre.

Diese gesamte Regelung wurde durch die vorgezogene Wahl in der Bürgerschaft ausgehebelt und ihres Sinnes entleert.

Genauso bedenklich, dass der Fraktionsvorsitzende und die Fraktion durch die vorgezogene Wahl in der Bürgerschaft gegen den sie betreffenden Teil der obigen Wahlordnung mit Satzungsrang in eklatanter Weise verstoßen haben. In beiden Fällen ist die Sache kaum heilbar.

Nun gab es in den vergangenen Jahren immer wieder einmal SPD-Amtsträger, die Regeln innerparteilicher Demokratie vernachlässigten, wenn sie ihren Interessen entgegenstanden, sie machten bisweilen durchaus Karriere, aber sie haben meist auch nicht gut regiert, da ihr Politikverständnis denn doch nicht weit trug.

Hier aber geht es um klare Satzungsverstöße. Zu verantworten von einer nicht unerheblichen Zahl von Amts-und Mandatsträgern.

P.S.: Ziffer 1 ist nicht mit der Nominierung des Spitzenkandidaten für die Landesliste zur Bürgerschaftswahl zu verwechseln. Da geht es um die Auswahl der Bürgerschaftsabgeordneten vor der Wahl.

Freitag, 11. März 2011

Hamburgs SPD und die innerparteiliche Demokratie


Die Hochzeiten innerparteilicher Demokratie in der Hamburger SPD lagen zwischen Mitte der sechziger und Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Die wichtigste große Reform aus dem Jahre 1971 sicherte dem Landesparteitag entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der Senatoren. Die Bewerber benötigten in Einzelwahl eine Mehrheit des Parteitags. Sie waren damit natürlich entsprechend an die Beschlüsse der SPD angebunden. Diese Entscheidung habe ich selbst gestützt auf Reformdiskussionen im Kreis Altona der SPD zusammen mit Hermann Scheunemann, dem Kreisvorsitzender der SPD Hamburg-Nord, 1971 durchgesetzt. Übrigens gegen den Widerstand des damaligen Ersten Bürgermeisters Peter Schulz auf dem Landesparteitag. Nun spielten fachlich und politisch die Parteitage damals eine ganz andere Rolle.

Bekanntlich hat diese Regelung Henning Voscherau 1988 zu Fall gebracht, als er seine Bereitschaft zur Bürgermeisterkandidatur von der Entschärfung bzw. Abschaffung dieser Satzungsregelung abhängig machte.

In der Zwischenzeit ist die Sensibilität für Fragen der innerparteilichen Demokratie weiter verloren gegangen. Wahlordnungen für die Kandidatenaufstellungen für die Wahlen 2011 sind in einigen Kreisen, z.B. im Kreis Harburg hinter die der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückgefallen.

Robert Michels hätte wenig Freude an der Hamburger SPD gehabt: So gab es in der Folge einen Landesgeschäftsführer, Thies Rabe, der gleichzeitig Kreisvorsitzender des Kreises Bergedorf war. Damit war er Mitglied des Landesvorstands und gleichzeitig der erste Angestellte der Hamburger SPD. Etwa fünfzehn Jahre war der Kreisgeschäftsführer der Harburger SPD Rüdiger Schulz, noch mit einem „alten“, sehr ordentlichen Vertrag, gleichzeitig Abgeordneter der Bürgerschaft. Kreisvorstand und Kreisdelegiertenversammlung des Kreises Harburg entschieden faktisch über die Kandidatenaufstellung für die Bürgerschaftswahl. Er konnte also jeden Tag im Hauptamt für seine Wiedernominierung arbeiten. Dazu war er als „Linker“ zeitweilig so etwas wie ein zweiter Kreisvorsitzender, da er den Amtsträgern rhetorisch häufig überlegen war und für sie den politischen „Ausputzer“ spielte.

Inzwischen dürfen übrigens die Landesgeschäftsführerin und andere Parteiangestellte auch der Bürgerschaftsfraktion angehören, was jahrzehntelang ausgeschlossen war.

Der Kreis Harburg sorgte für eine weitere zweifelhafte Innovation: der Kreisvorsitzende Frank Richter ist gleichzeitig stellvertretender Landesvorsitzender. Durch diese Art der Ämterhäufung wird der Landesvorstand um ein stimmberechtigtes Mitglied verkleinert.

Noch schöner kriegte sein Stellvertreter Thomas Völsch es hin, sich als Laie in Sachen innerparteilicher Demokratie zu profilieren: Er schaffte es immerhin für zwei Jahre eine geschlossene Ämterkette aufzubauen: Ortsvereinsvorsitzender des größten Distrikts Neugraben-Fischbek, stellvertretender Kreisvorsitzender und Beisitzer im Landesvorstand.

Aus dem Landesvorstand ausgeschieden behielt er seine übrigen Parteiämter, darunter das Kassiereramt bei der sgk, den sozialdemokratischen Kommunalpolitikern, kam in die Bürgerschaft und dort in den Fraktionsvorstand, da er bereits 1994-2004 Geschäftsführer der SPD-Bürgerschaftsfraktion war.

Aus dem Kreis Harburg kommt übrigens das „berühmte“ Muras-Papier, Muras war lange linker Kreisvorsitzender in Harburg, mit dem Olaf Scholz vor der Wahl die sogenannte Befriedung der SPD Hamburg herbeiführte. Ein weiteres interessantes Thema.

Für Kandidatenaufstellungen noch heute lesenswert:

Günter Pumm, Kandidatenauswahl und innerparteiliche Demokratie in der Hamburger SPD, Frankfurt 1977.

Ders., Verfassungspolitik durch innerparteiliche Satzungsänderung. Der Wechsel von Klaus v.Dohnanyi zu Henning Voscherau.In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 4,1988, S.453-468.

P.S.:

Mein letztes SPD-Parteiamt war übrigens bis 2001 der Vorsitz in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen(AfB).

Donnerstag, 10. März 2011

Olaf Scholz: Machtkonzentration und die innerparteiliche Demokratie


Heute morgen berichten die Medien u.a. der NDR, Scholz habe sein Bundestagsmandat in Berlin zurückgegeben und sei gleichzeitig als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zurückgetreten.

In Nachrichtensendungen geht man naturgemäß über diese dürren Informationen nicht hinaus.Ob wir zum Thema Ämterhäufung auch einmal etwas Kritisches erfahren werden? Wen wunderts, denn es gibt ja kaum noch kritische Parteienforschung, und das Wenige wird auch noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Die Verfallserscheinungen des deutschen Parteiensystems konnten die Bürger gerade eben noch verfolgen anhand der „Diskussion“ in CDU und CSU über das vorsätzliche Abschreiben ihres „Helden „ Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg und seine unsägliche Kommentierung seines mehrjährigen Fehlverhaltens.

Wenn unsere Journalisten Mumm hätten, hätten sie etwas umfassender berichten können:

Olaf Scholz hatte sich in Berlin und Hamburg eine starke Position aufgebaut , er war nämlich gleichzeitig stellvertretender Parteivorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, dazu sogar noch Hamburger Landesvorsitzender der SPD. Eine klassische Form von massiver Ämterhäufung und Machtkonzentration. Unter Gesichtspunkten innerparteilicher Demokratie unvertretbar.

Nunmehr hat er folgende Ämter inne: stellvertretender Parteivorsitzender der SPD, Erster Bürgermeister in Hamburg und Hamburger Landesvorsitzender der SPD. Sein Bürgerschaftsmandat ruht. Seine Machtposition ist keinesfalls geringer geworden, hat sich eher auf zwei Beine nahezu gleichgewichtig verlagert : Hamburg und den Bund. In Hamburg Landesvorsitzender der SPD und Bürgermeister, im Bund Erster Bürgermeister, d.h. Regierungschef eines der Bundesländer mit Machtposition im Gesetzgebungsorgan Bundesrat und stellvertretender Parteivorsitzender der Bundes-SPD.

Durch seinen Wahlerfolg wird seine Position innerparteilich und in der bundespolitischen Wahrnehmung enorm gestärkt. Das bundespolitische Gewicht wird sich noch erhöhen, wenn die in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz feststellbaren verbesserten Umfragewerte für die SPD sich auch in den übrigen Bundesländern fortsetzen, in denen Landtagswahlen anstehen, besonders aber wenn die SPD diese neuen Werte auch in echte Wahlerfolge umsetzen kann, z.B. in eine Regierungsübernahme in BW als führende Regierungspartei.

In Hamburg hat Scholz zudem keine innerparteilichen Probleme, da es kaum Amts-und Mandatsträger gibt, die den Mut und das Format haben, Scholz Macht Zügel anzulegen. In Hamburg sind die Funktionäre der zweiten und dritten Reihe damit beschäftigt, Karrierepositionen in Scholz Ämtertableau „einzufordern“, abzusichern und die notwendigen Bündnisse unter Einschluss der Vergabe der zukünftigen Bundestagskandidaturen auf Kreisebene zu schließen.

Da passen kritische Einlassungen überhaupt nicht ins Bild. Etwa die Frage, wie eigentlich Scholz vorgezogene Bürgermeisterwahl politisch einzuschätzen ist, nämlich als weitere Machtsteigerung.

Vor der Wahl hatte Scholz bereits alle programmatischen und strategischen Fragen spätestens seit der Positionierung beim Volksentscheid über die sechsjährige Primarschule praktisch allein entschieden. Aber selbst die verheerende Niederlage der vier Bürgerschaftsparteien unter Einschluss der SPD beim Volksentscheid konnte Scholz nicht aufhalten, da GAL und CDU dadurch viel stärker betroffen waren.

Ich spare hier wohlweislich die politische Frage aus, ob mehr innerparteiliche Demokratie angesichts des Zustands der Hamburger SPD überhaupt eine realistische Perspektive und wünschenswert ist.

Mittwoch, 9. März 2011

Erfolg und Diäten durch Lektüre meines HamburgBlog-Politik


Es war im Vorfeld der Wahl bemerkenswert, wie wenige der Kandidaten und Kandidatinnen auf den Landeslisten aus eigener Kompetenz unser Hamburger Wahlrecht für die Wahl am 20. Februar 2011 verstanden hatten. Hier ging es um wirkliches Mandatsrelevantes Herrschaftswissen.

Es reichte aber zu wissen, wo Top-Informationen über das Wahlrecht zu erhalten waren, nämlich u.a. auf meinem Webblog Wie ich natürlich bedauere- sogar zum Nulltarif.

Wer meinen „HamburgBlog-Politik“ etwa zwei Monate vor der Wahl zu lesen begonnen hat, hatte Glück. Denn mindestens drei Posts haben in dieser Zeit das Hamburger Wahlrecht für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen didaktisch ansprechend erklärt: Es ging dabei vor allem um die Bezirkslisten aller Parteien für die Bezirksversammlungen und um die Landeslisten für die Bürgerschaftswahl.

Konsequenz aus den drei Posts war, dass ein Wahlkampf für den eigenen Listenplatz mit Flugblättern, in Wochenblättern und Zeitungen , in Verbandszeitschriften oder im Internet leicht Erfolg bringen könnte:

Post 14.1. 2011 „Wahlrecht zu den Wahlen in Hamburg: Homepage der SPD-Hamburg “

Post 4.2. 2011 „Info-Kampagne der Hamburgischen Bürgerschaft zur Wahl 2011“

Post 13.2.2011 „Hamburger Wahlrecht bei der Bürgerschaft 2011: Alle Stimmen für Olaf “

Die offiziellen Unterlagen zur Erklärung der Wahl kamen bekanntlich relativ spät zu den Haushalten. Es gibt Stimmen, die behaupten, sie seien didaktisch nicht besonders gelungen.

Montag, 7. März 2011

Bürgerschaftskanzlei Hamburg- hanseatisch leistungsschwach?


Wie lange braucht die Hamburger Bürgerschaftskanzlei, der Parlamentsdienst der Hamburgischen Bürgerschaft, um endgültige Fassungen von Protokollen ins Internet zu stellen?

Eins ist klar : zu lange!

Versucht man die endgültige Fassung des Berichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „HSH Nordbank“, in vorläufiger Fassung vom 21.1.2011 Bürgerschaftsdrucksache 19/8300, im Internet zu finden, Fehlanzeige selbst noch am 6.3.2011.

Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Insider sagen, die Bürgerschaftskanzlei sei immer ein mikropolitisches Biotop der besonderen Art gewesen. Ein hohes Maß mikropolitischer Selbstbeschäftigung steigert aber eher nicht die Leistung von Organisationen.

Na ja, demnächst wird ja in Hamburg gut regiert. Aber Fehlanzeige, da war ja leider nicht die Bürgerschaftskanzlei gemeint, der Parlamentsdienst.

Was tun?

Zur Gegenkontrolle:

Suchen sie nach dem aktuellsten Plenarprotokoll.

Das neueste Protokoll stammt von der Doppelsitzung 15/16.12.2010, Plenarprotokolle 18/ 69 und 19/69.

Das sind ja nur 3 Monate.


P.S.:

Wie gut ist eigentlich "Bürgerschaft live"?



Dienstag, 1. März 2011

Die Wiederwahl Jens Kerstans und sein Umsteuern in Sachen HSH Nordbank

Am Montag, dem 28.2.2011, wurde Jens Kerstan mit 11:3 Stimmen gegen seinen Herausforderer Till Steffen überzeugend als Fraktionsvorsitzender wiedergewählt.

Irgendetwas in der GAL scheint dennoch nicht in Ordnung.

Schließlich gab es eine Diskussion über die Erneuerung der GAL, die von Teilen der Basis und einigen prominenten GAL-Mitgliedern aus Altona angestoßen wurde und deutlich gegen die Führung gerichtet war.

Mit Jens Kerstan ist ein bewährter Fraktionsvorsitzender und leidenschaftlicher Parlamentarier wiedergewählt worden, der die freie Rede im Parlament gut beherrscht. Einziger „Fehler“, der mir aufgefallen ist, er hat als Juniorpartner fast die Hauptarbeit bei der Verteidigung der Regierung geleistet, sich damit unnötigerweise Gegner geschaffen und v. Schira eine relativ zurückhaltende Rolle als CDU-Fraktionsvorsitzender ermöglicht.

Kerstan hat aber auch Machtbewusstsein, Willen zum Machterhalt und Gespür für politische Entwicklungen bewiesen. Dem Machterhalt war er durchaus bereit, nach seiner Auffassung nachrangige parlamentarische Aufklärungsinteressen zu opfern.

Beispielhaft zeigte sich dies bei seinem Umsteuern in Sachen HSH Nordbank.

Auf der Landesmitgliederversammlung der GAL am 11.9.2009 wurde gegen den „Rat“ Jens Kerstans beschlossen, die Abgeordneten und Senatoren der GAL sollten sich für eine Sonderprüfung der HSH Nordbank gemäß § 142 Aktiengesetz einsetzen. Aram Ockert und seine Kollegen aus Altona hatten sich durchgesetzt. Diese sind übrigens heute nach der Wahl Befürworter einer Erneuerungsdiskussion.

Die Initiative der GAL-Basis wurde in Koalitionsgesprächen nicht umgesetzt. Ob hier mit dem nötigen Nachdruck seitens der GAL-Führung verhandelt wurde, lässt sich schwer entscheiden. Der Versuch war jedenfalls am 13.4.2010 gescheitert.

Während man im September 2009 noch gewisse Chancen sehen konnte, für die Arbeit des Untersuchungsausschusses die nötigen Akten vom Senat und der HSH Nordbank zu bekommen, war im Frühjahr 2010 bereits klar, dass der Ausschuss sich auch gerichtlich nicht würde durchsetzen können. Damit war die Sonderprüfung gemäß § 142 Aktiengesetz nahezu die einzig wirkliche Möglichkeit rückhaltlos Transparenz zu schaffen. Ohne die Akten würde der Auftrag des Untersuchungsausschusses nicht zu erfüllen sein, jedenfalls würden die stichhaltigen schriftlichen Beweise für das Festmachen der Verantwortlichkeiten fehlen, so es sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gegeben haben sollte.

Nach dem Bürgermeisterwechsel steuerte Jens Kerstan auch in Sachen HSH Nordbank nachhaltig um und versuchte, die Entlassung Dr. Nonnenmachers in wenig Koalitions-freundlicher Manier durchzusetzen, nachdem das Konzeptpapier „Projekt Silence“ der Prevent AG an die Öffentlichkeit gelangt war.

Im Spiegel vom 8.11.2010 hörte sich das so an: “Alles andere als eine Entlassung von Nonnenmacher werden wir jetzt am Dienstag im Senat nicht akzeptieren.“

Wolfgang Kubicki, FDP, äußerte sich im Spiegel ähnlich. Damit wurde die Entlassung Dr. Nonnenmachers eingeleitet, obwohl der Widerstand des Aufsichtsratsvorsitzenden und ehemaligen Deutsch-Bankers Hilmar Kopper offensichtlich war und öffentlich wurde.

Jens Kerstan hatte den Bruch der Koalition riskiert.

Nach dem Bruch der Koalition versuchte er sogar, sich an die Spitze der Aufklärer zu stellen.

Zu diesem Zweck meldete die GAL für die Aktuelle Stunde der Doppelsitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 19./20.1.2011 das folgende Thema an:“ Causa Nonnenmacher: fristlose Kündigung ohne Abfindung jetzt!“

In der Debatte am 20.1.2011 ging dieser Versuch jedoch gehörig schief, weil alle anderen Fraktionen dieses Umsteuern für unglaubwürdig erklärten. Für die SPD wurde er nicht vom Obmann im PUA "HSH Nordbank", sondern vom stellvertretenden Vorsitzenden Dr.Tschentscher gekontert.

In der Tat hatten die Vertreter der GAL im Untersuchungsausschuss, sicherlich im Auftrag der Fraktionsführung, bisher die Brems- und Blockadearbeit der Ausschussmehrheit voll mitgetragen. Erst vor der letzten Sitzung des Ausschusses konnte sich Andreas Waldowsky,GAL, mit einer entsprechenden ausführlichen Presseerklärung zum Abschlussbericht vom bisherigen Fraktionskurs absetzen.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...