Mittwoch, 4. Februar 2015

Bürgerschaftswahl 2015:Die Länge der Wahlprogramme


Die Länge der Wahlprogramme ist nicht zwingend ein Qualitätsnachweis und sicher auch nicht das Kriterium für eine Wahlentscheidung. Es ist bemerkenswert, wie groß die Unterschiede sein können.
Die Reihenfolge der Länge nach:
Grüne  125 Seiten, Linke  74 Seiten, SPD 69 Seiten,, FDP 63 Seiten, CDU 60 Seiten, AfD 28 Seiten.
Der ideale Bürger müsste also 400 Seiten Parteiprogramme verarbeiten. Dafür benötigt er eine Arbeitswoche.  Aber, wer hält das durch? Was hat er wohl im Anschluss noch behalten?
Die Parteien arbeiten nicht durchgehend nach dem Prinzip zunächst eine Analyse des Istzustands oder der Arbeit des SPD-Senats auf dem jeweiligen Gebiet, dann die Verbesserungsvorschläge, die eigentliche eigene programmatische Substanz. Gut wäre das schon, führte jedoch zu noch längeren Programmen.
Die Programme sind nicht ohne qualifizierte Zuarbeit entstanden und sind durchweg anspruchsvoll.

Bürgerschaftswahl 2015: Warum war Scholz Regierungsbilanz so positiv?


Bürgermeister  Olaf Scholz ist in Hamburg unter den Politikern nicht  zufällig die Nummer eins. Das liegt nicht nur an seinen Berliner Erfahrungen.
Olaf Scholz hat  vor den letzten Wahlen 2011 Forderungen herausgestellt, die er auch unter dem Gesichtspunkt der Umsetzbarkeit  im Hamburger Regierungssystem ausgewählt hatte:
Abschaffung der Studiengebühren
Abschaffung der Kita-Gebühren für fünf Stunden
Hochfahren des Wohnungsbaus auf 6000 Einheiten pro Jahr
Abschaffung bzw. Reduzierung des „Weihnachtsgelds" für Beamte, bzw. Pensionäre
Als komplex muss hier schon  der Wohnungsbau gelten. Aber auch hier hat er politisch klug kalkuliert: Der Bedarf wurde von allen politischen Kräften und Gruppen der Gesellschaft anerkannt. Wirtschaft, Handelskammer und Gewerkschaften waren dafür. Eine große Bevölkerungsgruppe war an Wohnungen interessiert. Scholz kamen dann nach der Wahl seine absolute Mehrheit in der Bürgerschaft, aber auch sein starkes Abschneiden in allen Bezirken zu Hilfe.
Wieviel  schwerer ist dagegen eine Maßnahme wie die Inklusion in einem Großstadtschulsystem umzusetzen? Deshalb wurde sie auch nicht in gleichem Maße herausgestellt, war aber neben den hohen Kosten auch ein Riesen-Projekt für den Schulsenator, der sicher sein konnte, dass selbst die eifrigsten Befürworter wie etwa die Grünen bei den ersten Schwierigkeiten zu den Kritikern überlaufen würden.

Freitag, 30. Januar 2015

Überhebliche NDR-Werbung in eigener Sache?


Bekannt ist  besonders der ständig wiederholte Slogan „NDR-Das Beste am Norden“.
NDR 90,3 wirbt mit dem Slogan: NDR 90,3-wir sind Hamburg“.
Dazu kommt „der schnellste Verkehrsservice der Stadt“  und „der schönste Musik-Mix  der Stadt“.
„Die Nachrichten für Hamburg- immer besser informiert, zuverlässig und aktuell“.
Wirken solche vollmundigen Werbesprüche in eigener Sache überheblich, dreist und unglaubwürdig?

Ranking-Manipulation bei NDR und ZDF


Im August 2014 hat der NDR zugeben müssen, dass es bei seiner  Showreihe „Das Beste am Norden“ nicht immer mit rechten Dingen zugegangen ist.
Es ging um Abweichungen vom Online-Voting bei „die schönsten Gärten und Parks des Nordens“ und die schönsten Mühlen Norddeutschlands“. In den Vorjahren war es ebenfalls zu Manipulationen gekommen etwa bei „Die bedeutendsten Norddeutschen“.
Inzwischen hat auch das ZDF in seiner Ranking-Show „Deutschlands Beste“ erhebliche Manipulationen einräumen müssen. Der Unterhaltungschef musste gehen.
Liegt hier möglicherweise eine weitgehende Bereitschaft zur Manipulation vor. Dieser Eindruck kann für die Glaubwürdigkeit der politischen Information gefährlich werden, da dort ständig über Auswahl und Dimensionierung der Nachrichten entschieden werden muss.
Das Misstrauen gegenüber den Medien wird noch verstärkt, wenn  die Tagesschauberichterstattung über die Anti-Terror-Demonstration in Paris den Eindruck erweckt, die Spitzenpolitiker seien mutig Arm in Arm der Massendemonstration vorangeschritten, dabei wurden die Bilder angeblich aus Sicherheitsgründen in einer Seitenstraße gedreht.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Die grüne Partei in Hamburg und die innerparteiliche Demokratie(Art.21)



Als jemand, der über 500 Seiten in seiner Dissertation zum Thema innerparteiliche Demokratie verfasst hat, bin ich an Satzungsfragen merkwürdigerweise immer noch interessiert.
Die Satzungsregeln zur Reihung der Kandidaten und Kandidatinnen  auf der Landesliste zur Bürgerschaftswahl bei den Grünen kann ich zwar historisch nachvollziehen,  sie enthalten jedoch auch heute noch erhebliche Sprengkraft., und zwar so viel, dass viele Männern raten, nicht bei den Grünen einzutreten.
Über das Reißverschlussverfahren kann man ja noch streiten, auch wenn es Kandidaturrechte, das passive Wahlrecht, massiv einschränkt. Auch das aktive Wahlrecht als Parteibürger wird beschränkt.
Nun aber zu der Regelung, nur eine Frau dürfe auf dem Platz 1 stehen. Dies ist eine gewollte Begünstigung der Frauen und eine Diskriminierung der Männer. Es sichert  auch schwächeren Frauen die Spitzenkandidatur. Es garantiert zudem Frauen in der Fraktion eine Mehrheit, da selbst in den 5er-Wahlkreisen nur der erste Platz Erfolg verspricht und bei der Wahl einer ungeraden Anzahl von Kandidaten  auf der Landesliste den Frauen ein Platz mehr gesichert wird. Vorausgesetzt die Wähler verändern die Landesliste nicht.
Es kommt aber noch besser: Frauen dürfen gegen Männer auf ihren „Männerplätzen“ kandidieren, nicht aber umgekehrt Männer auf „Frauenplätzen“. Das passive Wahlrecht der Frauen bleibt erhalten, sie sind sozusagen Partei-Vollbürger, das der Männer ist beschränkt, sie sind Parteibürger zweiter Klasse.
Das könnten sensible Männer nicht gut finden.
Es geht hier jedoch nicht um Befindlichkeiten, sondern um Regeln, die das gleiche Gewicht der Stimmen  und Kandidaturrechte aushöhlen.
Dies sind klare Verstöße gegen die Grundsätze innerparteilicher Demokratie

Dienstag, 20. Januar 2015

Pariser Anti-Terror-Demonstration in der Tagesschau v.11.1.2015


Am Anfang steht die mutige Äußerung der taz-Chefin Ines Pohl über die Tagesschau-Bilder von der Großdemonstration in Paris gegenüber dpa:
„Leider belegt der Umgang mit den Bildern des Pariser Marsches der Mächtigen, dass das Wort `Lügenpresse´ nicht nur ein Hirngespinst der Pegida-Anhänger ist, sondern dass die Wirkung der Bilder - übrigens auch für deutsche Medienmacher- manchmal wichtiger ist als die Dokumentation der Realität.“
Dies ist eine deutliche Bewertung einer Kollegin, die in unserer Medienlandschaft schon sehr bemerkenswert ist.
Es wurde am 11.1.2015 in der Tagesschau der Eindruck erweckt, als wenn die Staatschefs den Demonstrationszug angeführt hätten, dabei waren sie in einer Seitenstraße aufgestellt worden, völlig ohne Demonstranten, aber Mitarbeitern und Sicherheitspersonal hinter ihnen.
Ebenfalls sehr bemerkenswert und entlarvend für die Bewusstseinslage war die entrüstete Verteidigung des Leiters der Tagesschau Dr.Kai Gniffke. Technische Ausflüchte, Entrüstung und Überheblichkeit kennzeichnen seine Reaktion.
Sie ist insofern wichtig, als sie das Bewusstsein eines wichtigen Fernsehmachers offen legt, das vermutlich im Fernsehen, aber auch in vielen  Printmedien verbreitet sein dürfte.
Die Kollegen schonen Dr.Gniffke auch noch, als sie diese Stellungnahme kommentierten. Die Reaktion sei trotzig wie die eines Kindes.
Klartext:
Es handelt sich nicht um eine “sinnlose Schludrigkeit“ und „Mini-Manipulation“(Meedia v.14.1.2015, 10.18 Uhr), sondern um eine Geschichtsklitterung von erheblicher Bedeutung und eine gravierende Verfälschung der Realität.
Die Manipulation hätte den Gesamteindruck von der Demonstration verfälscht und ein falsches Bild von der Sicherheitslage in die Geschichtsbücher gebracht. Nach Aufdeckung der Manipulation ist sie auch ein historisches Dokument von der Art wie die versammelten Spitzenpolitiker und ihre Berater mit den Medien zusammenarbeiten und dabei offensichtlich glatte Fälschungen für die „gute Sache“ einsetzen.
Dieser Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Arbeit von Politik und Medien und bestätigt die Medien-kritischen Einstellungen einer Mehrheit der Bürger in Deutschland.

Dienstag, 13. Januar 2015

Schwärzungen im Landgerichtsurteil v. 9.Juli 2014? Wird das Urteil zu spät veröffentlicht?


Ich stehe seit geraumer Zeit auf  einer Warteliste des Landgerichts, um das Urteil als PDF zu erhalten. Ich gehe einmal davon aus, dass das Urteil erst dann als veröffentlicht gilt, wenn es dem Bürger zugänglich ist.
Nun wünsche ich jedem viel Spaß, der nach § 275  StPO  die Frist für eine Veröffentlichung ermitteln möchte. Juristen müssen das können .
Kurz und knapp: Ich glaube, nach vier Semestern Öffentliches Recht, die Frist ist überschritten. Dabei kann ich jedoch Ausnahmeregelungen übersehen haben. Das Urteil erging am 9.Juli 2014, am 9.Januar 2015 war es noch nicht zugänglich.
Das Schönste aber kommt noch: die schriftliche Fassung liegt intern angeblich zwar schon vor, aber es müssen vor der Veröffentlichung noch Schwärzungen vorgenommen werden!


Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...