Dienstag, 16. April 2013

Welche Strafe droht den EX-HSH Vorständen?

Im Zusammenhang mit der Bilanzpressekonferenz der HSH Nordbank vor wenigen Tagen erinnerte kaum ein Medium außer zweien meiner Blogs an die noch ausstehende Entscheidung über die Eröffnung  der Hauptverhandlung durch das Hamburger Landgericht gegen sechs Ex-Vorstände der HSH Nordbank.
Merkwürdig, aber vielleicht habe ich auch  etwas überlesen. 
Ob es eine Journalisten-und Bürgerpflicht zur Schonung der Bank gibt?
Übrigens reden wir bei der Strafandrohung für "Untreue in einem besonders schweren Fall" nicht über Peanuts. Es droht eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.  Der Tatbestand der "besonderen Schwere" dürfte bei der Größe der Verluste übrigens  ziemlich sicher greifen, denn ein Vermögensverlust großen Ausmaßes ist in der Tat entstanden.
Dem Hamburger Landgericht böten sich  nach § 56  Absätze 1 und 2 StGB Möglichkeiten einer Bewährungsstrafe, wenn die Strafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren läge. Zwischen sechs und 12 Monaten wäre sie relativ leicht zu begründen, zwischen 12 und 24 Monaten schon schwerer, da nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit besondere Umstände vorliegen müssten. Auch das ist allerdings  interpretationsfähig.
Nun gestatte ich mir eine Prognose: Es  würde angesichts von Omega 55 und vergleichbarer Fälle den Richtern  am Hamburger Landgericht schwerfallen, trotz der umstrittenen und komplizierten Materie nicht zu einer Verurteilung zu kommen.
Also doch lieber nicht die Hauptverhandlung eröffnen?
Schließlich würde es Mitglieder der bürgerlichen Oberschicht treffen. Das wäre doch unangenehm. Die Hamburger Oberschicht fände das sicherlich auch gar nicht gut.
Übrigens habe ich rein zufällig im Internet etwas über den Einsatz von Hubschraubern in der Strafverfolgung gelesen:
Da hat in der Nähe von Rostock ein Mann eine Angel geklaut. Er wurde ca. 45 Minuten mit einem Hubschrauber gejagt und geschnappt.
Mundraub ist es wohl nicht, also dürften die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls greifen. Nehmen wir an, er hat sich schon einmal eine kleinere  Straftat zu schulden kommen lassen, dann geht er in den "Bau", wenn in Rostock gerade Plätze im Knast frei sind.
Die Verluste allein bei Omega 55 betrugen  etwa 400 Millionen Euro.
Es geht mir, das sollte ich doch deutlich sagen, um die gefährlichen Folgen ungleicher Behandlung von Bürgern durch die Justiz. Wenn sie demnächst genauso wenig akzeptiert würde wie etwa  die Politik, wäre das brisant.


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