Donnerstag, 27. September 2012

Mehr Geld für die Polizeiausbildung an der Hochschule der Polizei(HdP)


Der Bericht des Innenausschusses, Bürgerschaftsdrucksache 20/5230, über die Sitzung vom 30.8.2012, hatte der Bürgerschaft einstimmig aber bei Enthaltung der Grünen und der CDU empfohlen, die Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Polizei Hamburg(Senatsantrag), Bürgerschaftsdrucksache 20/4847, anzunehmen.
Am 26.9.2012 hat nun die Bürgerschaft  in erster und zweiter Lesung an einem Tag ohne jede Diskussion diese Gesetzesänderung beschlossen. Das ist hervorhebenswert und kein Beitrag zur Transparenz.
Im Ausschuss war laut Protokoll trotz leichter Irritationen deutlich geworden, dass die Grünen   durch ihre innenpolitische Sprecherin Antje Möller zwar in der Sache der Maßnahme zustimmen wollten, aber der Meinung waren, dass angesichts der zu erwartenden Novellierung des entsprechenden Gesetzes mit dieser Maßnahme nicht vorgegriffen werden sollte. 
Der Senat hatte die Umsetzung der Maßnahme bereits für den 1.10.2012 gewünscht.
Worum ging es?
Das gesamte Studium an der HdP soll nunmehr in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II der Fachrichtung Polizei einbezogen werden. Bislang ist das 8-monatige Grundstudium nicht Teil des Vorbereitungsdienstes.
Pro Studiengruppe fallen rd. 330 000 Euro durchschnittliche Kosten an. Wieviele Studiengruppen gibt es eigentlich? Eine pro Jahr?  Senatsvorlagen richten sich bekanntlich an das gesamte Parlament und die Öffentlichkeit.
Nach der Senatsvorlage stehen die Mittel zur Verfügung wurden jedoch bisher auf der Grundlage von Nr.5 der haushaltsrechtlichen Regelungen des Wirtschaftsplans der Polizei „zur strukturellen Verbesserung der Studienbedingungen an der Hochschule der Polizei eingesetzt“.
Hier ist also allerlei deckungsfähig. Das sollte der Haushaltsausschuss sich einmal ansehen. Die Behörden schaffen sich möglichst weitgehende Deckungsfähigkeiten, um nicht  beim Mitteleinsatz –wie man hier sieht auch für ganz andere Maßnahmen- auf das Parlament angewiesen zu sein.
Die Maßnahme war also genau genommen nur formal kostenneutral, denn der entsprechende Titel hätte bei den derzeitigen Haushaltsberatungen gestrichen werden können.Angesichts der unklaren Formulierung der Senatsvorlage ist so nicht eindeutig erkennbar, ob auch versorgungsrechtliche, finanzwirksame  Folgewirkungen eintreten.
Gemäß Ersuchen der Bürgerschaft 20/2183 sollten die Mittel für die Vollalimentation erst im Rahmen der Umstrukturierung der Polizeiausbildung bereitgestellt werden.
Wenn man das hätte transparent darstellen wollen, hätte das anders ausgesehen.
In der Senatsvorlage werden jede Menge Organisationen aus dem Polizeibereich  genannt, die diese Entscheidung unterstützen. Dies ist nicht sonderlich verwunderlich, wenn man „Wohltaten“ verteilt.
Politisch ist es nicht sonderlich klug, wenn man eine Reform der Polizeiausbildung will und vor allem weiß, was man will, dann schon vorgreifende, finanzwirksame Maßnahmen zu beschließen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Vorlage der Hochschule wohl fast schon überfällig ist. Das Parlament nimmt sich damit Einflussmöglichkeiten. 

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