Der Bericht des Innenausschusses,
Bürgerschaftsdrucksache 20/5230, über die Sitzung vom 30.8.2012, hatte der
Bürgerschaft einstimmig aber bei Enthaltung der Grünen und der CDU empfohlen,
die Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Polizei
Hamburg(Senatsantrag), Bürgerschaftsdrucksache 20/4847, anzunehmen.
Am 26.9.2012 hat nun die
Bürgerschaft in erster und zweiter
Lesung an einem Tag ohne jede Diskussion diese Gesetzesänderung beschlossen. Das
ist hervorhebenswert und kein Beitrag zur Transparenz.
Im Ausschuss war laut Protokoll
trotz leichter Irritationen deutlich geworden, dass die Grünen durch ihre innenpolitische
Sprecherin Antje Möller zwar in der Sache der Maßnahme zustimmen wollten, aber
der Meinung waren, dass angesichts der zu erwartenden Novellierung des entsprechenden Gesetzes mit dieser Maßnahme nicht vorgegriffen werden sollte.
Der Senat hatte die Umsetzung der
Maßnahme bereits für den 1.10.2012 gewünscht.
Worum ging es?
Das gesamte Studium an der HdP soll
nunmehr in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II der
Fachrichtung Polizei einbezogen werden. Bislang ist das 8-monatige
Grundstudium nicht Teil des Vorbereitungsdienstes.
Pro Studiengruppe fallen rd. 330
000 Euro durchschnittliche Kosten an. Wieviele Studiengruppen gibt es eigentlich? Eine pro Jahr? Senatsvorlagen richten sich bekanntlich an das gesamte Parlament und die Öffentlichkeit.
Nach der Senatsvorlage stehen die
Mittel zur Verfügung wurden jedoch bisher auf der Grundlage von Nr.5 der
haushaltsrechtlichen Regelungen des Wirtschaftsplans der Polizei „zur
strukturellen Verbesserung der Studienbedingungen an der Hochschule der Polizei
eingesetzt“.
Hier ist also allerlei
deckungsfähig. Das sollte der Haushaltsausschuss sich einmal ansehen. Die Behörden
schaffen sich möglichst weitgehende Deckungsfähigkeiten, um nicht beim Mitteleinsatz –wie man hier sieht auch für ganz andere Maßnahmen- auf das Parlament angewiesen zu sein.
Die Maßnahme war also genau
genommen nur formal kostenneutral, denn der entsprechende Titel hätte bei den
derzeitigen Haushaltsberatungen gestrichen werden können.Angesichts der unklaren Formulierung der Senatsvorlage ist so nicht eindeutig erkennbar, ob auch versorgungsrechtliche, finanzwirksame Folgewirkungen eintreten.
Gemäß Ersuchen der Bürgerschaft
20/2183 sollten die Mittel für die Vollalimentation erst im Rahmen der
Umstrukturierung der Polizeiausbildung bereitgestellt werden.
Wenn man das hätte transparent
darstellen wollen, hätte das anders ausgesehen.
In der Senatsvorlage werden jede
Menge Organisationen aus dem Polizeibereich genannt, die diese Entscheidung unterstützen. Dies ist nicht
sonderlich verwunderlich, wenn man „Wohltaten“ verteilt.
Politisch ist es nicht sonderlich
klug, wenn man eine Reform der Polizeiausbildung will und vor allem weiß, was
man will, dann schon vorgreifende, finanzwirksame Maßnahmen zu beschließen. Dies
gilt insbesondere auch dann, wenn eine Vorlage der Hochschule wohl fast schon
überfällig ist. Das Parlament nimmt sich damit Einflussmöglichkeiten.
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