Dienstag, 30. April 2013

Ratgeber für Garagenverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Garagenverwaltungen in Eigentümergemeinschaft  sind häufig eine eher langweilige Veranstaltung, wenn nicht größere kostenträchtige Projekte anstehen, nicht geltungsbedürftige Amtsträger fungieren, eine Hausverwaltung von außen bestellt ist  oder aus anderen Gründen  „Lagerkämpfe“ stattfinden.
Wenn ihre Amtsführung umstritten ist und  sogar Berichte  darüber im Internet oder in örtlichen Zeitungen erschienen sind, bietet sich möglicherweise die folgende  Satzungsänderung an, die allerdings kräftigen Streit auslösen kann:

„Die vertrauliche Behandlung der internen Angelegenheiten der Eigentümer stellt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse dar, weshalb die Eigentümerversammlungen nicht öffentlich sind. Sollten zur Beratung externe Personen hinzugezogen werden, ist hierfür ein Mehrheitsbeschluss notwendig.

Die Verbreitung von Inhalten der Eigentümerveranstaltungen sowie anderer Interna der Eigentümergemeinschaft in Medien, insbesondere im Internet ist zum Schutze der Privatsphäre und der Vertraulichkeit nicht gestattet.“

Ob eine derartige Satzungsbestimmung juristisch wasserdicht ist, ist mehr als zweifelhaft, aber die Diskussion kann für sie von Vorteil sein.
Allerdings werden  die Gegner mit höheren Rechtsgütern wie der Meinungs-und Pressefreiheit argumentieren. Der Vorwurf wird lauten, diese Formulierungen ließen ein zweifelhaftes Verhältnis zu Meinungs-und Pressefreiheit  oder gar ein merkwürdiges Demokratieverständnis erkennen.
Es können auch verfehlte Hinweise auf das Transparenzgesetz  erfolgen.
Erheben Sie einfach „Vertraulichkeit“ und „Privatsphäre“ in den Rang eines Grundrechts.
Eine solche Auseinandersetzung lohnt also nur, wenn Sie eine  Leitung von oben mit zweifelhaften  Verfahrensweisen pflegen wollen oder auch nur mehr oder weniger manipulativ leiten können.
Vermeiden sie es zu jährlichen Wahlen ohne den Tagesordnungspunkt „Wahlen des Vorstands“ einzuladen, obwohl sich auch dies „heilen“ lässt.  Sagen sie, es handle sich um ein Versehen.
Wenn Sie in der Eigentümergemeinschaft einen Juristen haben, der Ihnen mit Satzungsänderungsanträgen das  Leben schwer machen will, schaffen Sie sich diese Anträge durch einen „Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung“ vom Hals. Dies wirkt allerdings nicht sonderlich demokratisch und elegant, insbesondere wenn die Anträge Hand und Fuß haben  oder gar der Vorstand selbst solche Anträge auf den Tisch gelegt hat.
Müssen Sie wegen ihrer Amtsführung mit juristischen Schritten rechnen, empfiehlt sich eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die  Sie nun wirklich von jeder Haftung freistellt und ja auch noch von der Eigentümergemeinschaft bezahlt wird.
Der Abschluss einer solchen zusätzlichen Versicherung ist juristisch allerdings umstritten.
Dieser ganze Aufwand lohnt eigentlich nur, wenn Sie wesentliche Teile der Garagenanlage besitzen und ihre Vorstellungen bei Reparaturen durchsetzen wollen.
Lassen Sie sich nicht von bisher wenig hervorgetretenen oder wenig  geschätzten Eigentümern vereinnahmen, schon gar nicht wenn dies eher plump erfolgt. Dies gilt auch, wenn Sie ihre Meinung vertreten. So kann es passieren, dass ein Eigentümer plötzlich, Sie haben ihren   Vorstandsbericht gerade erst begonnen, das Wort ergreift und Sie ausführlich dafür lobt, wie wunderbar Sie den „Haufen der Eigentümer“ unter Kontrolle haben. Dann dürfen weder Körpersprache noch Minenspiel verraten, dass dies exakt ihre Meinung ist.
Wenn  Eigentümer Sie auf  Geschäftsordnungsregeln und ihre Einhaltung festlegen wollen, dann sagen Sie, sie wollten die Veranstaltung eher familiär und ohne zu viele Formalitäten möglichst zügig über die Bühne bringen. Das sei doch im Interesse aller.
Sorgen Sie dafür, dass große Reparaturen, bei denen Sie  wertsteigernde, teure Lösungen befürworten, erst sehr spät behandelt werden. Dies erleichtert ungemein ihre Durchsetzung.
Zum Schluss eine Warnung: Wenn sie als Vorstand einen großen Teil der Eigentümeranteile vertreten, sagen wir 30 Prozent,   und  Auseinandersetzungen provoziert haben, kann es ihnen passieren, dass sie bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstands in die Minderheit geraten, weil sich  der Vorstand bei dieser Abstimmung gemeinhin enthalten muss. Dies kann, wenn es auffällt, als ziemlich peinlich empfunden werden.

Verfasst als  advocatus diaboli .


Freitag, 19. April 2013

Hamburgs Museen und die Sicherheit: Überwachungsnetzwerke durch Leihfirmen für Sicherheitspersonal?


Man sieht immer wieder, dass sich Besucher der Kunsthalle und anderer Museen vertrauensvoll an  die Sicherheitsmitarbeiter wenden, in der Annahme, es handle sich um  Mitarbeiter des Museums. Sie wissen nicht, dass sie diesem Bewachungspersonal in der nächsten Woche  in einem Kaufhaus oder  Supermarkt  oder sonst wo begegnen könnten.
Des Pudels Kern: Es handelt sich um Mitarbeiter von Leihfirmen, die an die Kunsthalle u.a. ausgeliehen worden sind. Es geht also um kurz ausgebildetes Sicherheitspersonal  sicherlich nicht mit der höchsten Besoldung. Ob sie wohl den von der SPD angedachten Mindestlohn  von 8,50 Euro erhalten?
Vor einigen Monaten war dies noch nicht der Fall.
Diese auf Stundenbasis beschäftigten Kräfte bekamen, in der Kunsthalle habe ich mit mehreren gesprochen, ihn  nicht. Sie wollten aber auch nicht für eine Verbesserung kämpfen, sondern lieber abends Talk-Shows sehen.
Dies heißt nun nicht, dass das Bewachungspersonal  in der Sache uninteressiert sei, ganz im Gegenteil: einige sind richtig in der Sache engagiert und informiert. Ich nahm z.B. an einer Führung des Kurators Dr. Stoltzenburg teil. Mindestens zwei der Teilnehmer gehörten zum Sicherheitspersonal und Stoltzenburg durfte sie für die Tätigkeit in seiner Ausstellung ausbilden.
Diese Vernetzung der Sicherheitskräfte über  Leihfirmen ist potentiell für die Beschaffung von Informationen über Besucher und Kunden gut geeignet. Informationen und Videoaufnahmen könnten zentralisiert gesammelt werden.
In einem Museum habe ich schon zwei Sicherheitsmitarbeiter dabei beobachtet, wie sie Besucher mit Handys fotografierten.  Landen diese Aufnahmen  demnächst bei Saturn, Karstadt , Aldi, Lidl , REWE oder anderen Firmen?
Man könnte mit den Museumsaufnahmen die Gesichts-und Personenerkennungsprogramme  anderer Firmen füttern.
Die Leihfirmen für Sicherheitskräfte könnten zu einer  „Datensammelstelle“  werden, die durch entsprechende  Software wunderschöne Profile von kritischen Kunden oder Gegnern der wunderschönen Hamburger Überwachungswelt schaffen könnten.
Wahrscheinlich gibt es bereits eine  Hamburg- bzw, bundesweite Datei von für die Sicherheitsbranche  interessanten  Zielpersonen.
 Ob diese Daten dann auch an die  „Stalking-und Observationsfirmen“ vor Ort weitergereicht werden? Auch an die „schwarzen Schafe“ für „Verkehrs-Stalking“?
Haben wir in Hamburg und bundesweit ein Netzwerk von privaten, miteinander vernetzten Sicherheitsfirmen, die durch den Einkauf  von  Arbeitskräften zu Billiglöhnen und ohne größere Ausbildung flächendeckende Überwachung bis in den letzten Winkel des Landes anbieten können.
In welcher Weise arbeitet die Polizei mit diesen Sicherheitsfirmen und –netzwerken zusammen und welche Informationen bringt die Polizei in dieses Geschäft ein?
Der Innensenator  sollte nicht nur  an Reformen wie „Promot“ basteln“, die all dies kaum betreffen, sondern die Bürger  über  die „Überwachungslage in Hamburg“  gerade auch im privaten Sektor regelmäßig aufklären.




Die lange Nacht der Museen in Hamburg 2013 und Sicherheit durch Leiharbeit


Es ist ein gutes Angebot für interessierte Bürger und  auch eine möglicherweise erfolgreiche PR-Maßnahme.
Ich war am Sonntag  um 03.00 Uhr zu Hause und habe noch an diesem Tag das Programm fortgesetzt.
Aber mich interessiert hier der sicherheitspolitische Aspekt der Veranstaltung:
Werden eigentlich  die wunderschönen Daten und Videoaufzeichnungen  aller beteiligten Museen bei den  Leihfirmen zusammengeführt, die die Museen mit Sicherheitspersonal versorgen? Welch eine riesige Datenmenge an Material! Die darf doch nicht verloren gehen.
Da könnte man doch  ein Forschungsprojekt im Rahmen des laufenden EU-Projekts INDECT auflegen und sich finanzieren lassen:
„Auffälliges  und präventiv erkennbares  abweichendes Verhalten von Museumsbesuchern im Vergleich mit den entsprechenden Verhaltensmustern  in Kaufhäusern und Supermärkten.“
Daraus wird mindestens eine Dissertation für einen zukünftigen Sicherheitsexperten.
Dies wäre dann allerdings  nicht das erste politisch mehr als fragwürdige  Forschungsvorhaben  aus den EU-Töpfen.

Donnerstag, 18. April 2013

Die Hamburger Waitzstraße: Sicherheit durch Überwachung


In dieser Woche war ich wieder einmal in der Waitzstraße in Hamburg Groß Flottbek. Und es gab für mich etwas Neues zu sehen: Vier wunderschöne Überwachungskameras an der Commerzbank-Filiale, die auf den südlichen Gehweg ausgerichtet sind. Dazu deutlich die Schilder mit dem Hinweis "Video-überwacht". Es kann allerdings sein, dass es diese Kameras schon bei meinem letzten Besuch gab und ich sie nicht wahrgenommen habe. Das ist allerdings unwahrscheinlich.
Ich sprach eine Kundin im gegenüberliegenden Bäckerladen darauf an. Sie hatte noch nichts mitbekommen.
Es war für mich nicht erkennbar, wieviel die Kameras erfassen können. Außerdem war nicht feststellbar, ob sie tagsüber laufen.
Es gibt doch sicherlich in meiner alten politischen Heimat, ich war dort-bisher einmalig- sechs Jahre hintereinander Ortsvereinsvorsitzender der SPD, begabte und engagierte Kommunalpolitiker, sicherlich auch von den anderen Parteien, die sich um solche Dinge kümmern.
Es soll ja auch der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Mathias Petersen  dort politisch tätig sein, der hier Gelegenheit hätte, sich einmal mit dem Bank-und Sicherheitsgewerbe anzulegen. Sozusagen als Test für höhere Aufgaben.

Dienstag, 16. April 2013

Welche Strafe droht den EX-HSH Vorständen?

Im Zusammenhang mit der Bilanzpressekonferenz der HSH Nordbank vor wenigen Tagen erinnerte kaum ein Medium außer zweien meiner Blogs an die noch ausstehende Entscheidung über die Eröffnung  der Hauptverhandlung durch das Hamburger Landgericht gegen sechs Ex-Vorstände der HSH Nordbank.
Merkwürdig, aber vielleicht habe ich auch  etwas überlesen. 
Ob es eine Journalisten-und Bürgerpflicht zur Schonung der Bank gibt?
Übrigens reden wir bei der Strafandrohung für "Untreue in einem besonders schweren Fall" nicht über Peanuts. Es droht eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.  Der Tatbestand der "besonderen Schwere" dürfte bei der Größe der Verluste übrigens  ziemlich sicher greifen, denn ein Vermögensverlust großen Ausmaßes ist in der Tat entstanden.
Dem Hamburger Landgericht böten sich  nach § 56  Absätze 1 und 2 StGB Möglichkeiten einer Bewährungsstrafe, wenn die Strafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren läge. Zwischen sechs und 12 Monaten wäre sie relativ leicht zu begründen, zwischen 12 und 24 Monaten schon schwerer, da nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit besondere Umstände vorliegen müssten. Auch das ist allerdings  interpretationsfähig.
Nun gestatte ich mir eine Prognose: Es  würde angesichts von Omega 55 und vergleichbarer Fälle den Richtern  am Hamburger Landgericht schwerfallen, trotz der umstrittenen und komplizierten Materie nicht zu einer Verurteilung zu kommen.
Also doch lieber nicht die Hauptverhandlung eröffnen?
Schließlich würde es Mitglieder der bürgerlichen Oberschicht treffen. Das wäre doch unangenehm. Die Hamburger Oberschicht fände das sicherlich auch gar nicht gut.
Übrigens habe ich rein zufällig im Internet etwas über den Einsatz von Hubschraubern in der Strafverfolgung gelesen:
Da hat in der Nähe von Rostock ein Mann eine Angel geklaut. Er wurde ca. 45 Minuten mit einem Hubschrauber gejagt und geschnappt.
Mundraub ist es wohl nicht, also dürften die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls greifen. Nehmen wir an, er hat sich schon einmal eine kleinere  Straftat zu schulden kommen lassen, dann geht er in den "Bau", wenn in Rostock gerade Plätze im Knast frei sind.
Die Verluste allein bei Omega 55 betrugen  etwa 400 Millionen Euro.
Es geht mir, das sollte ich doch deutlich sagen, um die gefährlichen Folgen ungleicher Behandlung von Bürgern durch die Justiz. Wenn sie demnächst genauso wenig akzeptiert würde wie etwa  die Politik, wäre das brisant.


Freitag, 12. April 2013

Erfolgreiche Zwischenbilanz des SPD-Senats unter Bürgermeister Olaf Scholz




Der Senat ist nunmehr bereits etwas länger als zwei Jahre  im Amt. Überraschend ist für viele, dass der Senat in Umfragen  bis heute eine Zustimmung um die fünfzig Prozent erhält.
Um dieses Phänomen einschätzen zu können, muss man zunächst die Bilanz der Senate des Bürgermeisters Ole von Beust seit 2001  ziehen: Ich verkürze, ohne parteilich sein zu wollen. Die Senate von Beusts  haben sich schwerwiegende  politische Fehler geleistet, die der CDU bei der letzten Wahl angelastet wurden, u.a.:
-ein Elbphilharmonie-Vorhaben ohne entsprechendes Konzept und ohne die nötigen wasserdichten Verträge, mit dem die Verwaltungseinheiten völlig überfordert waren
-der Verkauf der Krankenhäuser gegen den erklärten Willen der Bürger mit einem  großzügigen Rückkehrrecht
- die sechsjährige Primarschule gegen den Willen der Mehrheit der Bürger und der eigenen Partei(durch Volksentscheid gescheitert)
-das Versagen in Sachen HSH Nordbank
-eine konservative Sicherheitspolitik mit mehr Überwachung und einer un-kritischen Kooperation mit privaten Sicherheitsfirmen(von den Bürgern weniger bemerkt?)
etc.
Die positiven Leistungen gingen dagegen im Bewusstsein der Bürger nahezu  völlig unter. So etwa die  seit dem Stoltzenbergskandal  1979 und dem Bericht der Haas-Kommission 1981 ständig diskutierte Verwaltungsreform mit weitgehender Entflechtung der Ebenen (2006), die SPD-Senate nicht wollten oder nicht zustande gebracht haben.
 Umstritten war dann z.B. das Großprojekt des Kohlekraftwerks Moorburg, das der Senat allerdings „nur“ genehmigen musste, dies aber in der Endphase unter Mitwirkung der Grünen.
Es geht hier in der Kürze nicht um eine umfassende, nach allen Seiten abgewogene Würdigung, sondern nur um das Ergebnis der Politik in den Augen der Bürger: Ole von Beust macht in wichtigen Teilen Politik gegen die Mehrheit der Bürger, seine Senate kriegen das Regierungsgeschäft in wichtigen Angelegenheiten  nicht hin und seine schwarz-grünen Nachfolger können es nicht.
Viele  Beobachter der politischen Szene in Hamburg waren dennoch über das einfach klingende Wahlkampfmotto Olaf Scholz überrascht und und erstaunt: Er wolle gut regieren.. Scholz war jedoch der Mann, dem man bei seiner politischen Ämterfolge, dieses „gut Regieren“ zutrauen konnte.
Ich  habe damals  in meinen Publikationen zum Hamburger Regierungssystem geblättert und mich gefragt, was war eigentlich meine bisherige Hauptkritik  an der Politik auf  allen Ebenen? Und ich war doch fast etwas  überrascht: Ich habe durchgehend Umsetzungsdefizite ,fehlende Umsetzung der  eigenen Wahlkampfforderungen  und unkontrollierte, verselbständigte Verwaltungseinheiten kritisiert, die die Politik ihre Glaubwürdigkeit gekostet hat.
Olaf Scholz verkörperte persönlich glaubwürdig das Versprechen handwerklich gute Politik zu machen und zentrale Wahlversprechen  mit dieser Hamburger Verwaltung auch umzusetzen.
Kurz und knapp: Olaf Scholz hat dieses Versprechen  in den Augen der  Bürger eingehalten. Abschaffen der Studiengebühren, Kita-Politik und Ankurbeln des Wohnungsbaus. Das Hamburger Transparenzgesetz, keinesfalls weitgehend genug, und die zweite Rettung der HSH Nordbank  kommen hinzu. Er musste dabei nicht gegen die Medien regieren, die erkannten, dass sie diesen Mann unterstützen müssen, weil sonst die Stadt Schaden nehmen könnte.
Das bisher beste Beispiel, wie Scholz diese „gute Politik“ öffentlich transportiert, war seine nahezu einstündige Pressekonferenz zur Elbphilharmonie, in der er den Bürgern und Hochtief signalisierte, hier ist ein Politiker so kompetent, so gut eingearbeitet und so cool in der Verfolgung seiner Handlungsoptionen, dass man dem vertrauen kann bzw. sich besser nicht mit ihm anlegt.
Auch die Zeitungen des Springer-Verlags sind sich heute und waren sich zur Zeit der Wahl einig, obwohl sie abgewogen berichteten: Es gibt weit und breit keine Alternative für ihn.
Hinzu kommt: Scholz hat eine strategische Linie.
Seine Politik-und Personalangebote waren weit über die bürgerliche Mitte hinaus akzeptiert.
Der Senat hat sich bisher bewährt, keine großen Fehler gemacht und dies, obwohl er sich in durchaus schwerer See befindet. Bei Hapag Lloyd, dem Erwerb von 25,1 Prozent der Netze und vielen Projekten  lässt sich das Ergebnis noch nicht absehen.
Und die Bürger werden ständig unterschätzt: sie wissen, dass man  in zwei Jahren  die Hamburger Politik  nicht vollständig umkrempeln kann.
Ich habe auch schon verschiedentlich Kritik an Olaf Scholz geübt, so zum Beispiel an der innerparteilichen Situation in der Hamburger SPD und der Bestellung der Senatorinnen und Senatoren gegen die Parteisatzung, einem Steckenpferd von mir seit 40 Jahren, und einigem anderen, während viele sich  opportunistisch wegduckten.
 Wichtige Problemfelder in den Teilsektoren der Hamburger Politik sollen hier vernachlässigt werden, obwohl sie aus meiner Sicht erhebliche Defizite ausweisen, weil der Bürger sie im Einzelnen  über die Breite nicht verfolgen kann.   Sie können somit nur überschaubar die Zustimmungswerte des Bürgermeisters  beeinträchtigen.
Wenn ich hier einstiege, würde die Opposition sich freuen, und müsste nicht mehr ihre Hausaufgaben machen.
Das kann nicht gewollt sein.

Donnerstag, 11. April 2013

Wird das HamburgerLandgericht Klage gegen die Ex-Vorstände der HSH Nordbank erheben?

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ende 2011 Anklage gegen sechs Ex-HSH Nordbank-Vorstände wegen Bilanzfälschung und "Untreue in einem besonders schweren Fall"  erhoben. Die Anklageschrift, ein Papier von sechshundert Seiten, liegt seitdem beim Landgericht Hamburg. Die Prüfung durch das Gericht dauert damit schon eine geraume Zeit. Es ist also weiterhin unklar, ob das Hamburger Landgericht die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.
Die Presse berichtete in dieser Sache eigentlich zuletzt Anfang 2012 auf der Basis eines Artikels der FAZ.
Ich selbst habe in diesem Webblog am 15.6.2012 an diese noch offene Frage erinnert.
Inzwischen habe ich bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob es möglich ist, Einsicht in die Klageschrift zu erhalten oder gar eine  Veröffentlichung denkbar ist. Beides wurde schriftlich und begründet abgelehnt.
Ich denke in diesem Fall liegt ein öffentliches Interesse vor zu prüfen, wie die Anklageerhebung begründet worden ist. Das Hamburger Transparenzgesetz nimmt allerdings die Strafverfolgung insgesamt von allen Veröffentlichungspflichten aus.
Zur Erinnerung: Es ging damals auf dem Höhepunkt der Finanzkrise um Milliardenschwere und hochriskante Finanzgeschäfte wie Omega 55, die leider zu hohen Verlusten geführt haben. Es waren eine Art Ringtauschgeschäfte, die die Bilanz der HSH Nordbank entlastet haben. Die Landesbanker trafen dabei offensichtlich auf noch cleverere Banker europäischer Großbanken, die sie wohl ein Stück weit über den Tisch gezogen haben.
Inzwischen haben wir auch wegen dieser großen Verluste eine "Rettungsaktion" in 2009 und nunmehr vor kurzem eine zweite  erlebt. Bei letzterer musste der Bürgschaftsrahmen für die Bank wieder von 7 Milliarden auf 10 Milliarden aufgestockt werden. Dies mussten/müssen die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg leisten.
Inzwischen ist auch klar, dass die Verluste der HSH Nordbank den Haushalt der Stadt belasten werden. die Frage ist nur noch in welcher Höhe und wann.Das wurde lange unter dem Deckel gehalten.
Als ich beginnend mit der Anhörung zur "Rettungsaktion" 2009 die HSH Nordbank zum Thema meiner Blogs machte, und dann den  Untersuchungsausschuss "begleitete" war vielen  die politische Brisanz der Sache wenig gegenwärtig. Heute steht im Grunde der Haushalt der Stadt unter einer Art "HSH Nordbank-Vorbehalt".
Es kann nicht darum gehen, Sündenböcke  zu finden und Haftung zu erzwingen.
Bei der Prüfung des Landgerichts geht es um die gravierende Frage, ob Aktivitäten von Bankern, die insgesamt das Finanzsystem, ihre Banken und viele Staaten nahezu oder wirklich ruiniert haben, in unserem Rechtssystem sanktionierbar sind.
Es gibt allerdings, ich hoffe nur in Einzelfällen, Banker, Ex-Banker und Finanzberater, die auch heute noch uneinsichtig sind und eine unerklärliche, durch Kompetenz nicht gedeckte Arroganz zeigen. Aber  solche "schwarzen Schafe" gibt es möglicherweise in vielen Berufssparten.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...